Betreff
Errichtung einer Schleppgaube auf ein best. Wohnhaus und Neubau eines Carports, Moorbachweg 20, Fl.-Nr. 131/1, Az.: 2010-246-VV
Vorlage
63/067/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Für den Carport werden die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB und die Ausnahme gemäß § 23 BauNVO nicht befürwortet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

D 206

Gebietscharakter:

Allg. Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Carport außerhalb des überbaubaren Bereiches und festgesetzter Abstand von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie nicht eingehalten.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplant ist die Errichtung einer Dachgaube bei der Dachgeschosswohnung und die Errichtung eines Carportes für die dritte Wohneinheit des Anwesens Moorbachweg 20 auf dem vorhandenen Stellplatz, unmittelbar an die öffentliche Verkehrsfläche angrenzend. Von Seiten der Verwaltung bestehen keine Bedenken gegen die geplante Dachgaube.

 

Die notwendige Befreiung für den Carport hinsichtlich des fehlenden Abstandes von 5,00 m zur Straßenbegrenzungslinie und die Zulassung einer Ausnahme für die Lage des Carportes außerhalb des überbaubaren Bereiches wird von Seiten der Verwaltung abgelehnt. Der geplante Carport beeinträchtigt den unbebauten Vorgartenbereich und die beabsichtigte Ge-staltung des Straßenbildes.

 

Es gab bereits im Vorhinein mehrere Anfragen des Antragstellers bei der Verwaltung, ob der Carport außerhalb des überbaubaren Bereiches in der Vorgartenzone errichtet werden könne. Diese Anfragen wurden in der Vergangenheit abgelehnt. Der bereits vorhandene Stellplatz ist ausreichend. Der unförmige Carport stört die Vorgartenzone.

Ein direktes Angrenzen von Carports oder Garagen an eine öffentliche Verkehrsfläche wurde von Verwaltung und Bauausschuss in der Vergangenheit bereits mehrfach abgelehnt.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Die angrenzenden Grundstückseigentümer haben zugestimmt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage: Lageplan