Betreff
Aufstellen von zwei Kunstobjekten, Rathausplatz 1, Az.: 2010-347-BE
Vorlage
63/066/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Es wurden 2 Kunstwerke (sog. Besiktas-Stelen, Apfelhälften auf Stützen) an der Nordwestecke des Rathausplatzes aufgestellt.

 

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Nebenanlage im Sinne des § 14 der Baunutzungsverordnung (BauNVO). Der Bebauungsplan 311 schließt Nebenanlagen außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche nicht aus. Da gegen das Vorhaben weder planungsrechtliche noch bauordnungsrechtliche Einwände bestehen, wurde es gemäß § 23 Abs. 5 BauNVO zugelassen.


Anlage: Lageplan