Betreff
Betrieb eines provisorischen Hubschrauberlandeplatzes, Ebrardstraße, Fl.-Nr. 1197, Az.: 2010-344-BE
Vorlage
63/064/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans sowie von der Landschaftsschutzgebietsverordnung werden für den Zeitraum bis 31.12.2017 befürwortet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

138

Gebietscharakter:

WA

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Der Landeplatz liegt auf einer öffentlichen Grünfläche.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1.            Beantragt wird vom Universitätsklinikum der weitere Betrieb des provisorischen Hubschrauberlandeplatzes an der Ebrardstraße bis zur Fertigstellung des Funktionstraktes der Chirurgie an der Östlichen Stadtmauerstraße im Jahre 2017. Die derzeit noch gültige Befreiung, damals zuständigkeitshalber von der Regierung von Mittelfranken erteilt, läuft im Juni 2010 aus.

2.            Der Landeplatz liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 138. Er ist als private Verkehrsanlage gemäß Art. 57 Abs 1 Nr. 8 BayBO verfahrensfrei, erfordert aber eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 138, der für die Baufläche eine öffentliche Grünfläche festsetzt. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Schwabachtal“, seit 08.01.2000 ist der vorgesehene Standort auch rechtskräftig als geschützter Landschaftsbestandteil (LB) „Sandmagerrasen an der Riviera“ ausgewiesen. Das Vorhaben bedarf daher auch einer erneuten Erlaubnis nach der Landschaftsschutzverordnung.

Die Verwaltung trifft hierbei keine Entscheidung über den betrieb des Landeplatzes; entschieden wird ausschließlich über die bauliche Anlage des Landeplatzes mit den erforderlichen Befestigungen. Nachdem die Anlage bereits vorhanden ist, entsteht durch die Verlängerung der Befreiung kein neuer Eingriff in die Natur.

 

Der Naturschutzbeirat hat sich in der Sitzung vom 23.03.2009 für den weiteren Betrieb an der Ebrardstraße ausgesprochen. Die Entscheidung des Bauausschusses wird dem Naturschutzbeirat zur Kenntnis gegeben.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung: Erfolgt auf Antrag des Klinikums durch Bekanntmachung im Amtsblatt.


Anlage: Lageplan