Die erforderlichen Befreiungen von den
Festsetzungen des Bebauungsplans sowie von der
Landschaftsschutzgebietsverordnung werden für den Zeitraum bis 31.12.2017
befürwortet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
138 |
Gebietscharakter: |
WA |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Der Landeplatz liegt auf einer
öffentlichen Grünfläche. |
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
1.
Beantragt
wird vom Universitätsklinikum der weitere Betrieb des provisorischen Hubschrauberlandeplatzes
an der Ebrardstraße bis zur Fertigstellung des Funktionstraktes der Chirurgie
an der Östlichen Stadtmauerstraße im Jahre 2017. Die derzeit noch gültige Befreiung,
damals zuständigkeitshalber von der Regierung von Mittelfranken erteilt, läuft
im Juni 2010 aus.
2.
Der
Landeplatz liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
138. Er ist als private Verkehrsanlage gemäß Art. 57 Abs 1 Nr. 8 BayBO
verfahrensfrei, erfordert aber eine Befreiung von den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 138, der für die Baufläche eine öffentliche Grünfläche
festsetzt. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet „Schwabachtal“, seit
08.01.2000 ist der vorgesehene Standort auch rechtskräftig als geschützter
Landschaftsbestandteil (LB) „Sandmagerrasen an der Riviera“ ausgewiesen. Das
Vorhaben bedarf daher auch einer erneuten Erlaubnis nach der Landschaftsschutzverordnung.
Die Verwaltung trifft hierbei keine Entscheidung über den
betrieb des Landeplatzes; entschieden wird ausschließlich über die bauliche
Anlage des Landeplatzes mit den erforderlichen Befestigungen. Nachdem die
Anlage bereits vorhanden ist, entsteht durch die Verlängerung der Befreiung
kein neuer Eingriff in die Natur.
Der Naturschutzbeirat hat sich in der Sitzung vom 23.03.2009 für den weiteren Betrieb an der Ebrardstraße ausgesprochen. Die Entscheidung des Bauausschusses wird dem Naturschutzbeirat zur Kenntnis gegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Erfolgt auf Antrag des Klinikums durch Bekanntmachung im Amtsblatt.
Anlage: Lageplan