Herr Dr. Stefan Rohmer wird mit Wirkung vom 20.5.2010 als Mitglied des Erlanger Stadtrates berufen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Herr Hermann Gumbmann hat gebeten, ihn aus gesundheitlichen Gründen von seinem Stadtratsmandat zu entbinden. Der Stadtrat hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Niederlegung des Stadtratsmandates nach Artikel 19 der Bayerischen Gemeindeordnung anerkannt.
Als nächstes Ersatzmitglied rückt Herr Dr. Stefan Rohmer aus dem Wahlvorschlag „CSU“ in den Stadtrat nach. Die Voraussetzungen für die Übernahme des gemeindlichen Ehrenamtes liegen vor. Herr Dr. Rohmer ist bereit, die Berufung anzunehmen.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Berufung von Herrn Dr. Stefan Rohmer als Mitglied des Erlanger Stadtrates.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Durch Beschluss des Stadtrates gemäß Artikel 19 der Bayerischen Gemeindeordnung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: