Das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Niederlegung des Stadtratsmandates durch Herrn Hermann Gumbmann nach Artikel 19 der Bayerischen Gemeindeordnung wird anerkannt. Herr Gumbmann scheidet mit Wirkung vom 19.5.2010 aus dem Erlanger Stadtrat aus.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Herr Hermann Gumbmann bittet mit Schreiben vom 14.4.2010, ihn aus gesundheitlichen Gründen von seinem Stadtratsmandat zu entbinden.
2. Programme / Produkte /
Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Die Verwaltung schlägt vor, der
Bitte von Herrn Gumbmann zu entsprechen, da
ein wichtiger Grund nach Artikel 19 der Bayerischen Gemeindeordnung vorliegt.
Herr Gumbmann wird mit Wirkung
vom 19.5.2010 von seinem Stadtratsmandat
entbunden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Durch Beschluss des Stadtrates gemäß Artikel 19 der Bayerischen Gemeindeordnung.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!