Betreff
Anfrage von Frau StRin Rossiter zur halbseitigen Sperrung in der Kraftwerkstraße
Vorlage
66/032/2010
Aktenzeichen
VI/662
Art
Mitteilung zur Kenntnis

 

Der Sachbericht hat den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis gedient, die Anfrage von Frau StRin Rossiter gilt somit als beantwortet.

 

 


Zur Anfrage von Frau StRin Rossiter in der StR-Sitzung vom 25.03.2010 hinsichtlich der wiederum erfolgten halbseitigen Sperrung in der Kraftwerkstraße ist folgender Sachstand mitzuteilen:

Mit der Neuentwicklung des vormaligen Kraftwerksgeländes (Bebauungsplan BP 289) wurden auch Änderungen und Erneuerungen der Infrastruktur erforderlich. Die diesbezüglichen Regelungen sind dabei im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem E.ON Konzern und der Stadt Erlangen festgelegt. Im Vollzug dessen wurden in 2008/2009 neben der inneren Erschließung der Umbau der Einmündung Kraftwerksgelände/-straße sowie die Verlegung eines neuen Schmutzwasserkanals zum Pumpwerk Frauenaurach östlich der Kanalunterführung im Auftrag der E.ON durchgeführt. Bei der im 4. Quartal 2009 durchgeführten und von Frau StRin Rossiter zitierten Maßnahme handelt es sich um eine Erneuerung der Wasserleitung auf der Ostseite der Kraftwerkstraße im Auftrag der EStW. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen werden durch die infrastrukturbedingt erforderliche Neuordnung der Straßenentwässerung sowie die durch Wasserrechtsbescheid geforderte und dem Stand der Technik entsprechende Einleitung in die Aurach hervorgerufen und im Auftrag des Tiefbauamtes durchgeführt. Baubereich ist dabei die Westseite der Kraftwerkstraße südlich der Aurach mit einem Abschluss der Maßnahme Ende April 2010.

Auf Grund der unterschiedlichen Auftraggeber, verschiedenen Vergabeverfahren, Bauabschnitte und Trassenverläufe ist eine gemeinsame Durchführung nicht möglich, eine zeitliche Abfolge unabwendbar.

In diesem Zusammenhang ist noch zu erwähnen, dass betreffs verkehrsbeeinflussender Baumaßnahmen in der Kraftwerkstraße nach Mitteilung des Wasser- und Schafffahrtssamtes in Kürze Arbeiten zur Dammsicherung des Main-Donau-Kanals anstehen. Des Weiteren ist das Tiefbauamt in Erfüllungspflicht des Wasserrechtsbescheides zur Einleitung in die Aurach gefordert, auch eine Neuordnung der Straßenentwässerung für den Bereich nördlich der Aurach durchzuführen. Dies ist, soweit die Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt werden, für 2011 vorgesehen.