Der Sachbericht hat den
Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis gedient, die Anfrage von Frau StRin
Rossiter gilt somit als beantwortet.
Zur Anfrage von Frau StRin
Rossiter in der StR-Sitzung vom 25.03.2010 hinsichtlich der wiederum erfolgten
halbseitigen Sperrung in der Kraftwerkstraße ist folgender Sachstand
mitzuteilen:
Mit der Neuentwicklung des
vormaligen Kraftwerksgeländes (Bebauungsplan BP 289) wurden auch Änderungen und
Erneuerungen der Infrastruktur erforderlich. Die diesbezüglichen Regelungen
sind dabei im Rahmen eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem E.ON Konzern
und der Stadt Erlangen festgelegt. Im Vollzug dessen wurden in 2008/2009 neben
der inneren Erschließung der Umbau der Einmündung Kraftwerksgelände/-straße
sowie die Verlegung eines neuen Schmutzwasserkanals zum Pumpwerk Frauenaurach
östlich der Kanalunterführung im Auftrag der E.ON durchgeführt. Bei der im 4.
Quartal 2009 durchgeführten und von Frau StRin Rossiter zitierten Maßnahme
handelt es sich um eine Erneuerung der Wasserleitung auf der Ostseite der
Kraftwerkstraße im Auftrag der EStW. Die gegenwärtigen Baumaßnahmen werden
durch die infrastrukturbedingt erforderliche Neuordnung der Straßenentwässerung
sowie die durch Wasserrechtsbescheid geforderte und dem Stand der Technik
entsprechende Einleitung in die Aurach hervorgerufen und im Auftrag des
Tiefbauamtes durchgeführt. Baubereich ist dabei die Westseite der
Kraftwerkstraße südlich der Aurach mit einem Abschluss der Maßnahme Ende April
2010.
Auf Grund der
unterschiedlichen Auftraggeber, verschiedenen Vergabeverfahren, Bauabschnitte
und Trassenverläufe ist eine gemeinsame Durchführung nicht möglich, eine
zeitliche Abfolge unabwendbar.
In diesem Zusammenhang ist
noch zu erwähnen, dass betreffs verkehrsbeeinflussender Baumaßnahmen in der
Kraftwerkstraße nach Mitteilung des Wasser- und Schafffahrtssamtes in Kürze
Arbeiten zur Dammsicherung des Main-Donau-Kanals anstehen. Des Weiteren ist das
Tiefbauamt in Erfüllungspflicht des Wasserrechtsbescheides zur Einleitung in
die Aurach gefordert, auch eine Neuordnung der Straßenentwässerung für den
Bereich nördlich der Aurach durchzuführen. Dies ist, soweit die Mittel im
Haushalt zur Verfügung gestellt werden, für 2011 vorgesehen.