Der
Sachbericht hat den Mitgliedern des Ausschusses zur Kenntnisnahme des
gegenwärtigen Sachstandes gedient.
Die Regnitzbrücke Herzogenauracher Damm im Zuge der
Staatsstraße St 2244 ist im Eigentum und im Unterhalt des Staatlichen Bauamtes
Nürnberg. Diese ist nach Auskunft des Staatlichen Bauamtes zur Erneuerung
vorgesehen. Dabei ist u. a. auch beabsichtigt, auf der Nordseite der neuen
Regnitzbrücke einen kombinierten Geh- und Radweg mit einer nutzbaren Breite von
3,00 m anzuordnen. Die Kosten für die Erstellung der neuen Brücke
einschließlich des o. g. kombinierten Geh- und Radweges würde der Freistaat
Bayern tragen.
Der genaue zeitliche Ablauf zur Durchführung der
Maßnahme ist noch nicht bekannt, erfolgt aber in Abhängigkeit der zur Verfügung
stehenden Haushaltsmittel erst nach dem Jahr 2013.
Auf
das beigefügte Schreiben des Staatlichen Bauamtes Nürnberg wird verwiesen.
Anlage: Schreiben des Staatl. Bauamtes vom 06.04.2010