Betreff
Einzug nicht verbrauchter Haushaltsmittel für Investitionen im Jahr 2009 und Neuveranschlagung im Haushalt 2010
Vorlage
31/029/2010
Aktenzeichen
III/31/VRA - 86 2894
Art
Beschlussvorlage

Folgende investive Maßnahmen, für die nicht verbrauchte Haushaltsmittel im Jahr 2009 eingezogen und im Haushalt 2010 neu veranschlagt wurden, sind zwingend erforderlich:

Maßnahme:                                        IP-Nr.                          eingezogene /neu veranschlagte

                Mittel:

 

1. Umsetzung Gewässerent-             552.501                      125.000,-- €
    wicklungsplan

2. Hochwasserschutz am                  552.504                       90.000,-- €

    Wolfsäckergraben

3. Zuschüsse für Lärmschutz-           561.882                       32.000,-- €

    fenster an städt. Straßen


Der Stadtrat hat am 25.02.2010 beschlossen, die Restmittel 2009 für die vorgenannten Maßnahmen einzuziehen und im Haushalt 2010 erneut zu veranschlagen, jedoch die sachliche und zeitliche Dringlichkeit in den zuständigen Fachausschüssen und im HFPA zu prüfen.

 

Aus der Sicht des Fachbereichs ist die Verfügbarkeit über die vorgenannten Haushaltsmittel bei den einzelnen Maßnahmen aus folgenden Gründen erforderlich:

 

IP-Nr. 552.501 Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes

Durch die Umsetzung des Gewässerentwicklungsplanes durch Einzelmaßnahmen ist aufgrund der Wasserrechts-Rahmenrichtlinie bis spätestens 2025 ein guter Gewässerzustand herzustellen. Die Gesamtkosten von ca. 1.610.000,-- € sind in den nächsten Jahren Zug um Zug zu veranschlagen. Für die im Jahr 2010 vorgesehenen Maßnahmen stehen neben den neu bewilligten Mitteln aus 2009 keine weiteren Ansätze zur Verfügung.

 

IP-Nr. 552.504 Hochwasserschutz am Wolfsäckergraben

Die Maßnahme mit einem Aufwand von 160.000,-- € wurde in das Konjunkturpaket II aufgenommen und wird daraus mit 60 % bezuschusst. Der UVPA hat die Entwurfsplanung gemäß DA-Bau am 09.02.2010 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, die Hochwasserschutzmaßnahmen weiterzubetreiben.

Für die bebauten Gebiete im Bereich des Wolfsäckergrabens im Ortsteil Sieglitzhof ist ein nachhaltiger Hochwasserschutz sicherzustellen. Der Beginn der Bauarbeiten ist für Mai 2010 vorgesehen.

 

IP-Nr. 561.882 Zuschüsse für Lärmschutzfenster an städtischen Straßen

Das Zuschussprogramm umfasst insgesamt 100.000,-- € und ist auf drei Jahres verteilt. Es ist ebenfalls in der verbindlichen Projektliste für das Konjunkturpaket II enthalten und wird von Bund und Staat mit 87,5 % gefördert.

Das Programm wurde im Herbst 2009 auf den Weg gebracht. Bisher wurden verbindliche Zuschussbewilligungen über insgesamt rund 22.000,-- € gegeben.

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 


Anlagen: