Der neuen Entgeltordnung der städtischen Sing- und Musikschule wird zugestimmt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Über
eine Erhöhung der Entgelte sollen lt. Beschluss des Stadtrates vom 25. Februar
2010 EUR 17.000,- Mehreinnahmen erzielt werden. Dabei wurden kleinere
Unstimmigkeiten berücksichtigt.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
Besonderheiten:
Neu in der Darstellung ist die Auflistung des monatlichen Entgelts (die Summen wurden gerundet). Gleichzeitig entstanden z.B. beim Großgruppenangebot eine Erhöhung um 6,25%, was einer monatlichen Erhöhung von EUR 0,50 entspricht (Tatsächlich also einer Anhebung von derzeit EUR 8.- auf EUR 8,50 bzw. einer jährlichen um EUR 6,- von derzeit EUR 96,- auf EUR 102,-).
Die Entgelte für die Grundfächer Musikalische Frühförderung und Musikalische Früherziehung wurden nicht erhöht.
Das Entgelt für die 4er-Gruppe wurde ebenfalls nicht erhöht, da dieses sozial wichtige Angebot erhalten bleiben soll. Das Entgelt für die 3-er Gruppe wurde um 12% erhöht, um eine größere Gerechtigkeit zwischen der 2er-Gruppe und der 4er-Gruppe zu erreichen.
Anlagen:
Entgeltordnung der Sing- und Musikschule 2010