In der Sitzung des Stadtrates am 25.3.2010 hat Herr StR Höppel angefragt, ob in der Kitzinger Straße geplant sei, Radwege als Parkflächen auszuweisen, weil es in der Nähe der Lebenshilfe zu wenig Parkraum gäbe.
Zur Anfrage nimmt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wie folgt Stellung:
In der Kitzinger Straße
zwischen Odenwaldallee und Würzburger Ring wurde duchgängig auf beiden Seiten
der ca. 7,65 m breiten Straße geparkt. Für den Fahrverkehr verblieb damit eine
Trasse von ca. 4 m, was für den Begegungsverkehr nicht ausreichend war. Ein
abschnittsweises Haltverbot auf der Nordseite der Straße hätte
Begegnungsverkehr ermöglicht, würde jedoch dem enormen Parkdruck in diesem
Bereich zuwiderlaufen. Auf der Südseite der Straße verlief ein ca. 3,75 m
breiter Hochbord, der mit einer durchgezogenen Linie in einen Fußweg und einen
anderen Radweg unterteilt war. Der Radweg wurde praktisch nicht genutzt (vgl.
Anlage 1), zumal wegen der Tempo-30-Zone keine Benutzungspflicht bestand.
Zur Entspannung der
Verkehrssituation wurde mit Verkehrsanordnung vom 8. Dezember 2009 das
Aufparken auf dem südlichen ca. 1,75 m breiten anderen Radweg zugelassen
(Anlage 2). Der Vollzug der Anordnung ist nach Mitteilung des Tiefbauamtes
bisher noch nicht erfolgt. Durch die angeordnete Maßnahme wird die zur
Verfügung stehende Fahrbahn-breite der Kitzinger Straße erweitert und
Behinderungen für den fließenden Verkehr können ohne Verlust von Parkflächen
ausgeschlossen werden. Die Anordnung erging mit Zustim-mung der Polizei und der
Arbeitsgruppe Radverkehr. Sie wurde den Mitgliedern des UVPA in der Sitzung am
26.1.2010 zur Kenntnis gegeben.
Ergänzend wird darauf
hingewiesen, dass nach § 2 Abs. 5 StVO Kinder mit dem Fahrrad bis zum
vollendeten 8. Lebensjahr den ca. 2 m breiten Gehweg benutzen müssen. Ältere
Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen diesen Gehweg benutzen.
Nachdem Anwohner der Kitzinger Straße darauf hinwiesen, dass für die Seminarteilnehmer bei dem Lebenshilfe e. V. keine Besucherparkplätze auf Privatgrund der Einrichtung zur Verfügung stehen, wurde das Bauaufsichtsamt um Prüfung gebeten, welcher Stellplatz-nachweis mit dem Betrieb der Einrichtung der Lebenshilfe in der Kitzinger Straße verbunden ist und ob die Auflagen tatsächlich eingehalten werden (Anlage 3). Sollten die Auflagen nicht eingehalten werden, so müsste das Bauaufsichtsamt weitere Maßnahmen in dortiger Zuständigkeit ergreifen.