Betreff
Anfrage aus der Sitzung des Stadtrates am 25.3.2010 bezüglich der Parkregelung in der Kitzinger Straße
Vorlage
321/011/2010
Aktenzeichen
III/321-1
Art
Mitteilung zur Kenntnis

In der Sitzung des Stadtrates am 25.3.2010 hat Herr StR Höppel angefragt, ob in der Kitzinger Straße geplant sei, Radwege als Parkflächen auszuweisen, weil es in der Nähe der Lebenshilfe zu wenig Parkraum gäbe.

 

Zur Anfrage nimmt das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wie folgt Stellung:

 

In der Kitzinger Straße zwischen Odenwaldallee und Würzburger Ring wurde duchgängig auf beiden Seiten der ca. 7,65 m breiten Straße geparkt. Für den Fahrverkehr verblieb damit eine Trasse von ca. 4 m, was für den Begegungsverkehr nicht ausreichend war. Ein abschnittsweises Haltverbot auf der Nordseite der Straße hätte Begegnungsverkehr ermöglicht, würde jedoch dem enormen Parkdruck in diesem Bereich zuwiderlaufen. Auf der Südseite der Straße verlief ein ca. 3,75 m breiter Hochbord, der mit einer durchgezogenen Linie in einen Fußweg und einen anderen Radweg unterteilt war. Der Radweg wurde praktisch nicht genutzt (vgl. Anlage 1), zumal wegen der Tempo-30-Zone keine Benutzungspflicht bestand.

 

Zur Entspannung der Verkehrssituation wurde mit Verkehrsanordnung vom 8. Dezember 2009 das Aufparken auf dem südlichen ca. 1,75 m breiten anderen Radweg zugelassen (Anlage 2). Der Vollzug der Anordnung ist nach Mitteilung des Tiefbauamtes bisher noch nicht erfolgt. Durch die angeordnete Maßnahme wird die zur Verfügung stehende Fahrbahn-breite der Kitzinger Straße erweitert und Behinderungen für den fließenden Verkehr können ohne Verlust von Parkflächen ausgeschlossen werden. Die Anordnung erging mit Zustim-mung der Polizei und der Arbeitsgruppe Radverkehr. Sie wurde den Mitgliedern des UVPA in der Sitzung am 26.1.2010 zur Kenntnis gegeben.

 

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 2 Abs. 5 StVO Kinder mit dem Fahrrad bis zum vollendeten 8. Lebensjahr den ca. 2 m breiten Gehweg benutzen müssen. Ältere Kinder bis zum 10. Lebensjahr dürfen diesen Gehweg benutzen.


 

Nachdem Anwohner der Kitzinger Straße darauf hinwiesen, dass für die Seminarteilnehmer bei dem Lebenshilfe e. V. keine Besucherparkplätze auf Privatgrund der Einrichtung zur Verfügung stehen, wurde das Bauaufsichtsamt um Prüfung gebeten, welcher Stellplatz-nachweis mit dem Betrieb der Einrichtung der Lebenshilfe in der Kitzinger Straße verbunden ist und ob die Auflagen tatsächlich eingehalten werden (Anlage 3). Sollten die Auflagen nicht eingehalten werden, so müsste das Bauaufsichtsamt weitere Maßnahmen in dortiger Zuständigkeit ergreifen.