Betreff
Inkrafttreten des neuen Forstwirtschaftsplans
Vorlage
773/008/2010
Aktenzeichen
III/EB773/CMA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Mit Bescheid des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) Fürth, vom
23. März 2010 trat der neue Forstwirtschaftsplan für den Zeitraum vom 1. Januar 2009 bis zum 31.12.2028 verbindlich in Kraft und stellt damit den mittel- und langfristigen Planungshorizont des städtischen Forstbetriebes dar.

Mit dem aktuellen Forstwirtschaftsplan sind folgende Zielsetzungen verbunden:

·         Forstwirtschaftliche Nutzung auch in den Schwerpunktbereichen der Naherholung, die beim Auftreten von Zielkonflikten jedoch nachrangig zu sein hat.

·         Beachtung der Vielzahl von Waldfunktionen nach der Waldfunktionsplanung.

·         Waldbaulich prägend ist die Festsetzung weiterer erforderlicher Pflegemaßnahmen der mehrschichtigen Kiefernbestände mittels einer deutlichen Steigerung des Hiebssatzes (Holzentnahmemenge).
Zweck ist es, einer ansonsten absehbaren Kronen- und Unterwuchsverkümmerung durch vermehrte Lichtgaben effektiv entgegen zu steuern, da die Kiefer als Lichtbaumart zu ihrem Gedeihen einen großen Kronenfreiraum benötigt.

Abt. Stadtgrün bietet an, im Rahmen eines Ortstermins im Stadtwald unter Führung von Forstdirektor Dr. Pröbstle und des Stadtförsters die künftige Schwerpunktsetzung vor Ort zu diskutieren. Eine Einladung hierzu wird gesondert im Mai erfolgen.