Betreff
SPD-Fraktionsantrag 039/2010 vom 25.03.10, Befristete Einstellung von Führungskräften
Vorlage
11/008/2010
Aktenzeichen
OBM/ZV/11/MGA
Art
Beschlussvorlage

Die Übertragung von Führungspositionen (Amts-, Schul- und Werkleitungen) auf Probe für neueingestellte Tarifbeschäftigte erfolgt auf Basis des § 31 Abs. 1 TVöD

  im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses i.S.v. § 14 Abs. 1 Nr. 5 Teilzeit-

   und Befristungsgesetz (TzBfG)

  für die Dauer von zwei Jahren

  zum Zweck der Erprobung.

Bei Bewährung wird die Funktion im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsvertrages auf Dauer übertragen. Bewährt sich die Führungskraft nicht, so endet das Beschäftigungsverhältnis.

Innerhalb des 2-jährigen Erprobungszeitraums wird tarifgemäß eine beiderseitige

Kündigungsmöglichkeit vereinbart.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 039/2010 vom 25.03.2010 ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt behält die tarifgerechte Möglichkeit bei, bei extern besetzten Führungspositionen (Amts-, Schul- und Werkleitungen) die Arbeitsverhältnisse von nicht geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, innerhalb der 2-jährigen Erprobungszeit zu beenden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei externer Besetzung von Führungspositionen mit Tarifbeschäftigten wird die Funktion  gem. Beschlusslage des Stadtrats vom 26.10.2006 weiterhin auf Probe gem. § 31 TVöD übertragen. Nach Ablauf der 2-jährigen Erprobungsphase wird die Funktion auf Dauer übertragen, sofern das zuständige Referat die Eignung bestätigt hat. Andernfalls endet das Beschäftigungsverhältnis.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es bleibt damit bei der bisherigen Praxis des Personal- und Organisationsamtes, lt. Mitteilung zur Kenntnis für den HFPA am 17.3.10.

 

 

Entgegen der Darstellung im Fraktionsantrag hat sich die Praxis bei der Befristung von Arbeitsverhältnissen nicht geändert.

Die in der o. a. Mitteilung zur Kenntnis beschriebene Handhabung wurde seit Beschlussfassung durch den Stadtrat am 26.10.2006 vom Personal- und Organisationsamt umgesetzt.

 

Bei externen Besetzungen mit Tarifbeschäftigten gilt in der Regel eine 6-monatige Probezeit. Sollten sich die neuen Mitarbeiterinnen bzw.  Mitarbeiter in den ersten 6 Monaten nicht bewähren so wird das Arbeitsverhältnis grundsätzlich beendet.

Extern eingestellte Führungskräfte sollen insoweit keine Bevorzugung erhalten, als die Arbeitsverhältnisse ebenfalls beendet werden, sofern die Probezeit nicht erfolgreich verläuft. Bei Führungspositionen besteht der Unterschied darin, dass nicht die generelle 6-monatige Probezeit sondern eine 24-monatige Probezeit vereinbart wird. Das ist tarifkonform und wurde explizit von den Tarifvertragsparteien in § 31 TVöD festgelegt.

Die von der SPD-Fraktion vorgeschlagene Variante, Bewerberinnen bzw. Bewerber auf Führungspositionen zunächst unbefristet auf eine (niedriger bewertete?) Stelle einzustellen und anschließend die „Führungsaufgaben auf Zeit“ (gemeint war sicherlich die Variante nach § 31 Abs. 3 TVöD) zu übertragen, wäre grundsätzlich möglich.

Diese Variante entspricht aber nach Ansicht des Personal- und Organisationsamtes nicht der geltenden Stadtrats-Beschlusslage und birgt zugleich das hohe Risiko, dass gerade für die Beschäftigten mit sehr spezifischer Qualifikation im Falle der Nichteignung keine profilgerechte Einsatzmöglichkeiten in der Verwaltung gefunden wird.

Ein überplanmäßiger Einsatz von Beschäftigten verursacht ggf. langfristig zusätzliche Personalkosten.


Anlage: SPD-Fraktionsantrag 39/2010 vom 25.03.10