Betreff
5. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 177 der Stadt Erlangen - Ebracher Weg - mit integriertem Grünordnungsplan hier: Aufstellungs- und Billigungsbeschluss
Vorlage
611/024/2010
Aktenzeichen
VI/61/T. 1341
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Bebauungsplan Nr. 177 der Stadt Erlangen ist für das Gebiet zwischen Würzburger Ring, Haßfurter Straße, Steigerwaldallee und Volkacher Straße durch das 5. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.

2.   Der Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 der Stadt Erlangen – Ebracher Weg – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 27.04.2010 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB ist während der öffentlichen Auslegung durchzuführen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

a) Anlass und Ziel der Planung

Der Ebracher Weg liegt im Geltungsbereich des seit dem Jahr 1969 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 177 und erschließt eine Wohnsiedlung mit 17 Reihenhäusern. Beim Ausbau der Verkehrsflächen sowie auch bei der Errichtung der Wohnhäuser wurde von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erheblich abgewichen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, die städtebauliche Ordnung wieder herzustellen.

b) Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen Würzburger Ring, Haßfurter Straße, Steigerwaldallee und Volkacher Straße und hat eine Fläche von ca. 2,0 ha.

c) Planungsrechtliche Grundlage

Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.

d) Städtebauliche Ziele

Ziel ist es, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und planungsrechtliche Festsetzungen zu aktualisieren.

Folgende Festsetzungen sollen u. a. angepasst oder ergänzt werden:

- Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend dem Gebäudebestand mit
  Erweiterungsmöglichkeiten im Reihenhausquartier

- Festsetzung der ausgebauten Verkehrsflächen

- Gestaltungsanforderungen für Anlagen zur Solarenergienutzung

- Sicherung des Vegetationsbestands

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 – Ebracher Weg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

a) Änderung

Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebauungsplanes durch das 5. Deckblatt für das Gebiet zwischen Würzburger Ring, Haßfurter Straße, Steigerwaldallee und Volkacher Straße nach den Vorschriften des
§ 13a BauGB, nachdem die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen:

- Es handelt sich um einen Bebauungsplan der Innenentwicklung
- Die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO ist kleiner als 20.000 m².

b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden

Die Aufstellung des Deckblatts erfolgt im beschleunigten Verfahren. Den Vorschriften des § 13a BauGB entsprechend wird von der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt ebenfalls während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.

 

c) Umweltprüfung, Umweltbericht, zusammenfassende Erklärung

Die Aufstellung des Deckblatts erfolgt im beschleunigten Verfahren. Den Vorschriften des § 13 a BauGB entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        Übersichtslageplan mit Geltungsbereich