1.
Der Bebauungsplan Nr. 177 der Stadt Erlangen ist
für das Gebiet zwischen Würzburger Ring, Haßfurter Straße, Steigerwaldallee und
Volkacher Straße durch das 5. Deckblatt nach den Vorschriften des
Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
2. Der
Entwurf des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 der Stadt Erlangen –
Ebracher Weg – mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom
27.04.2010 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich
auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß §
4 (2) BauGB ist während der öffentlichen Auslegung durchzuführen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Ebracher Weg liegt im
Geltungsbereich des seit dem Jahr 1969 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr.
177 und erschließt eine Wohnsiedlung mit 17 Reihenhäusern. Beim Ausbau der
Verkehrsflächen sowie auch bei der Errichtung der Wohnhäuser wurde von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes erheblich abgewichen. Ziel der
Bebauungsplanänderung ist es, die städtebauliche Ordnung wieder herzustellen.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Gebiet zwischen
Würzburger Ring, Haßfurter Straße, Steigerwaldallee und Volkacher Straße und
hat eine Fläche von ca. 2,0 ha.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Wohnbaufläche
dargestellt. Das 5. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP
nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Städtebauliche Ziele
Ziel ist es, die vorhandenen städtebaulichen Strukturen zu sichern und planungsrechtliche Festsetzungen zu aktualisieren.
Folgende
Festsetzungen sollen u. a. angepasst oder ergänzt werden:
-
Festlegung des Maßes der baulichen Nutzung entsprechend dem Gebäudebestand mit
Erweiterungsmöglichkeiten im
Reihenhausquartier
-
Festsetzung der ausgebauten Verkehrsflächen
-
Gestaltungsanforderungen für Anlagen zur Solarenergienutzung
-
Sicherung des Vegetationsbestands
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 5. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 177 – Ebracher Weg – der Stadt Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA)
beschließt die Änderung des Bebauungsplanes durch das 5. Deckblatt für das
Gebiet zwischen Würzburger Ring, Haßfurter Straße, Steigerwaldallee und
Volkacher Straße nach den Vorschriften des
§ 13a BauGB, nachdem die hierfür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen:
- Es handelt sich um einen Bebauungsplan der
Innenentwicklung
- Die zulässige Grundfläche i.S.d. § 19 Abs. 2 BauNVO ist kleiner als 20.000
m².
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Behörden
Die Aufstellung des Deckblatts erfolgt im beschleunigten Verfahren. Den Vorschriften des § 13a BauGB entsprechend wird von der frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs.1 BauGB und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs.1 BauGB abgesehen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt während der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgt ebenfalls während der öffentlichen Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
c) Umweltprüfung, Umweltbericht, zusammenfassende
Erklärung
Die Aufstellung des Deckblatts erfolgt im beschleunigten Verfahren. Den Vorschriften des § 13 a BauGB entsprechend wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs.4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich