Stellungnahme der Stadt Erlangen:
Die Stadt Erlangen erhebt bei gegenwärtigem Informationsstand grundsätzlich keine Einwendungen gegen den Bebauungsplan (BP) Nr. 4575 "Schmalau-Ost" für ein Gebiet zwischen Würzburger Straße, Wiesbadener Straße und Steinacher Straße der Stadt Nürnberg.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Ziel ist die Vermeidung von wirtschaftlichen und verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadt Erlangen.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu dem BP Nr. 4575 "Schmalau-Ost" soll eine Stellungnahme abgegeben werden.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen soll in das anhängige Bauleitplanverfahren eingebracht werden.
1
Verfahren
Für den Rahmenplan zum BP Nr.
4575 wird derzeit seitens der Stadt Nürnberg die Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch (BauGB) mit den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange
durchgeführt.
Zur Information hat die Stadt
Nürnberg mit Schreiben vom 12.03.2010 die Planungsunterlagen (Rahmenplan und
Begründung) übersandt und gleichzeitig um Stellungnahme bis zum 19.04.2010
gebeten. Aufgrund des späteren UVPA-Sitzungstermins am 27.04.2010 bat die
Verwaltung die Stadt Nürnberg um eine Verlängerung des Abgabetermins bis zum
03.05.2010.
Die Einleitung des BP-Verfahrens soll in Kürze durch den Nürnberger Stadtrat erfolgen.
2
Anlass
und Planungsziele
2.1
Ehem.
Zweckverband (ZV) Nürnberg-Fürth-Erlangen
Das Gebiet Schmalau-Ost
war Teil des Plangebietes des ehem. ZV „Gewerbepark Nürnberg-Fürth-Erlangen“
zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB.
Der ZV „Gewerbepark
Nürnberg-Fürth-Erlangen“ wurde im Jahr 1992 gegründet und 1999 wieder
aufgelöst.
Die Rahmenplanungen des ZV
führten im Jahr 1994 zu einem städtebaulichen Ideenwettbewerb für das Gebiet
Schmalau-Ost. Im Zuge des Wettbewerbes wurden städtebauliche Gesamtkonzepte für
das Gebiet Steinach/Schmalau gefunden. In den Jahren 1993 bzw. 1994 wurden
lediglich die BP-Verfahren G 4 „Schmalau-Ost“, 1. Bauabschnitt und G 5 über das
gewerblich geprägte Bestandsgebiet „Schmalau-West“ eingeleitet. Im Zuge des
BP-Verfahrens G 4 wurde in den Geltungsbereich das gesamte Gebiet
„Schmalau-Ost“ einbezogen und um ökologische Ausgleichsflächen erweitert.
Die BP-Verfahren G 4 und G 5 wurden am 30.02.2000 von der Stadt Nürnberg eingestellt.
2.2
Gebiete
Schmalau-West und Schmalau-Ost
Für das Gebiet Schmalau-West
werden derzeit städtebauliche Aufwertungsmaßnahmen untersucht. Diese sollen
konzeptionell mit der Entwicklung des Gebietes Schmalau-Ost abgestimmt werden.
Aufgrund eines konkreten
Bauvorhabens mit hauptsächlich industrieller Prägung besteht ein kurzfristiger
Bedarf von ca. 5 ha zusammenhängende Baufläche. Dieser besondere Bedarf mit
hohem wirtschaftlichem Rang kann nach bisherigen Prüfungen im Bauflächenbestand
der Stadt Nürnberg nicht abgedeckt werden. Dies ergab den Anstoß in
Übereinstimmung mit den Darstellungen des Nürnberger Flächennutzungsplans – gewerbliche
Bauflächen und Grünflächen - entsprechende Flächen im Bereich Schmalau-Ost für
das Vorhaben zu entwickeln. Dabei soll ein Gesamtkonzept für das Gebiet
Schmalau-Ost dargestellt werden.
In diesem Rahmen sind insbesondere auch die Bestrebungen in Fürth-Steinach – Ansiedlung
eines Einrichtungszentrums (Fa. Höffner) und Bau- und Gartenmarktes mit neuer
Anschlussstelle (AS) an die BAB A 73 und geplanter S-Bahnhalt - als wichtige
Standortfaktoren für das gesamte Gebiet Schmalau zu berücksichtigen.
2.3
Lage und
Geltungsbereich
Das Planungsgebiet umfasst ca.
31,4 ha und liegt südlich des Nürnberger Stadtteils Großgründlach an der
Würzburger Straße und östlich des bestehenden Gewerbegebietes Schmalau an der
Wiesbadener Straße. Es grenzt im Süden unmittelbar an die Gewerbegebiete „Am
Steinacher Kreuz“ bzw. „Südlich der Steinacher Straße“. Derzeit wird dieses
Gebiet überwiegend landwirtschaftlich genutzt. (vgl. Anlage)
2.4
Art und
Maß der baulichen Nutzung
Als Art der baulichen Nutzung
sind gewerbliche und industrielle Bauflächen vorgesehen. Das gewerbliche
Nutzungsprofil wird noch entwickelt.
Im weiteren BP-Verfahren wird für die noch zu bestimmenden Baufelder jeweils das höchstzulässige Maß der baulichen Nutzung gemäß § 17 Abs. 1 Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt.
2.5
Verkehrserschließung
Das Planungsgebiet ist für den
Schwerlastverkehr bzw. motorisierten Individualverkehr (MIV) über die
Würzburger Straße (KR N 3) an das regionale und überregionale Straßennetz in
Richtung Bundesstraße (B) 4 bzw. BAB A 3/A 73 angebunden. Regional steht ferner
die Großgründlacher Hauptstraße nach Norden und die Gründlacher Straße nach
Süden zur Verfügung.
Darüber hinaus ist das Planungsgebiet an den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) nach Thon und Großgründlach und mittels Umsteigeverbindung auch an die
Stadt Erlangen angebunden.
Für den Schwerlastverkehr bzw. MIV können sich in Zukunft bedeutende Verlagerungen ergeben. So wird für die Realisierung einer AS an die BAB A 73 auf Fürther Stadtgebiet und die Weiterführung des Verkehrs in Richtung Herboldshofer Straße (KR FÜs 4) bzw. Würzburger Straße (KR N 3) und zur Straße „In der Schmalau“ derzeit ein Planfeststellungsverfahren nach den einschlägigen Gesetzen durchgeführt. Diese Planung erfolgt ursächlich im Zusammenhang mit den o.g. Bauvorhaben in Fürth –Steinach (vgl. Ziff. 2.2).
Auch für den ÖPNV sind bedeutende Verlagerungen der Verkehrsströme zu erwarten, wenn im Zuge der S-Bahn-Erweiterung der Strecke Nürnberg – Forchheim im Rahmen des geplanten „S-Bahn-Verschwenk Knoblauchsland“ eine Haltestelle in Fürth-Steinach realisiert wird. Bei Realisierung dieser Haltestelle ist die Einrichtung eines Buszubringersystems geplant.
3
Stellungnahme
der Verwaltung
Das Planungskonzept des BP Nr. 4575 "Schmalau-Ost" soll geeignete
Elemente der Bebauungsplanung G 4 des ehem. ZV „Gewerbepark
Nürnberg-Fürth-Erlangen“ aufgreifen.
Auf der Grundlage des vorliegenden Rahmenplans und ohne Kenntnis der geplanten
rechtsverbindlichen Festsetzungen im BP Nr. 4575 "Schmalau-Ost" ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine
städtebauliche Beurteilung des Vorhabens und seine Auswirkungen auf die Stadt
Erlangen nicht möglich. Erst im folgenden Verfahrensschritt des Beteiligungsverfahrens
nach § 4 Abs. 2 BauGB kann nach Vorlage eines BP-Entwurfs mit Begründung eine
abwägungsrelevante Stellungnahme zu dem Nürnberger Vorhaben abgegeben werden.
Die durch die Maßnahmen „S-Bahn-Verschwenk Knoblauchsland“ und AS an die BAB A
3 angenommen Verlagerungen der Verkehrströme führen auch bei Realisierung des
Baugebietes „Schmalau-Ost“ zu einer Verbesserung der derzeitigen
Verkehrssituation im Städtedreieck Nürnberg-Fürth-Erlangen und lassen daher
keine relevanten negativen verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadt Erlangen
erwarten.
Vor diesem Hintergrund und angesichts der Tatsache, dass die o.g. Bebauungsplanung G 4 „Schmalau-Ost“ aus einem gemeinsamen Planungskonzept der drei Städten Nürnberg, Fürth und Erlangen für den „Gewerbepark Nürnberg – Fürth – Erlangen“ entwickelt werden soll, empfiehlt die Verwaltung bei dem gegenwärtigen Informationsstand in diesem Verfahrensschritt der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB grundsätzlich keine Einwendungen gegen das Vorhaben der Stadt Nürnberg zu erheben.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Rahmenplan zum BP Nr. 4575 der Stadt Nürnberg