Stellungnahme der Stadt Erlangen:
Die Stadt Erlangen erhebt keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (FNP-Ä Nr. 2009.05) und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XVIII „Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße der Stadt Fürth, wenn die naturschutzfachlichen Einwendungen des Regionsbeauftragten ausgeräumt werden können.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Vermeidung von naherholungsrelevanten und verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadt Erlangen (Ortsteil Hüttendorf).
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zu der Änderung des Flächennutzungsplans mit
Landschaftsplan (Nr. 2009.05) und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XVIII
“Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße soll eine
Stellungnahme abgegeben werden.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Stellungnahme der Stadt Erlangen soll in beide o. g. Bauleitplanverfahren eingebracht werden.
1
Verfahren
Der Fürther Stadtrat hat mit
Beschluss vom 16.12.2009 die Änderung des Flächennutzungsplans mit
Landschaftsplan (FNP-Ä Nr. 2009.05) und das Satzungsverfahren zur Aufstellung
des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BP) V+E Nr. XVIII “Photovoltaikanlage
Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße eingeleitet.
Mit Schreiben vom 12.03.2010 bzw. 24.03.2010 forderte die Stadt Fürth die Stadt
Erlangen auf, zu den beiden o.g. Vorhaben eine Stellungnahme bis zum 17.04.2010
(BP) bzw. 10.05.2010 (FNP-Ä) abzugeben.
Aufgrund des späteren UVPA-Sitzungstermins am 27.04.2010 bat die Verwaltung die
Stadt Fürth um eine Verlängerung des Abgabetermins für die Stellungnahme zu dem
Bebauungsplan bis zum 03.05.2010.
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Anlass
und Ziel
Anlass der FNP-Ä und der
BP-Aufstellung ist die Absicht eines Vorhabenträgers eine
Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV) nördlich der Flexdorfer Straße im Ortsteil
Ritzmannshof zu errichten (vgl. Anlage). Der dort aus Sonnenenergie gewonnene
Strom soll ins öffentliche Netz von Ritzmannshof eingespeist werden.
Ziel der FNP-Ä und des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Sondergebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung auf einer 7,7 ha großen Fläche zu schaffen.
Die Stadt Fürth sieht in der Nutzung solarer Strahlungsenergie langfristig die Zukunft der Energiegewinnung und möchte schon heute die Weichen hin zu einer verstärkten Nutzung dieser regenerativen Energiequelle in diesem Stadtgebiet stellen.
Das Maß der baulichen Nutzung
wird im BP durch die Festlegung einer Grundfläche von 46.200 m² begrenzt. Die
zulässige Gesamthöhe der aufgeständerten Module wird auf maximal 3,00 m und der
Nebenanlagen auf maximal 2,75 m festgesetzt. Durch die Begrenzung der baulichen
Höhe soll die optische Dominanz der Photovoltaikanlage im Nahbereich gemindert, jedoch
eine ausreichende Flexibilität bei der Wahl des Anlagentyps ermöglicht werden.
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Zeitliche
Beschränkung der baulichen Nutzung
Um die landwirtschaftlichen
Flächen für die Gewinnung von Strom nicht dauerhaft zu beanspruchen, wird die
Zulässigkeit der baulichen Nutzung auf den Zeitraum des tatsächlichen
Anlagenbetriebs beschränkt und der Rückbau der Photovoltaikanlage nach Aufgabe der
Photovoltaiknutzung nach 20 - 25 Jahren sichergestellt. Ausgenommen davon sind
sämtliche Anpflanzungen, die auch über die Nutzungsdauer der PV-Anlage hinaus
dauerhaft zu erhalten sind. Danach wird auch wieder die landwirtschaftliche
Nutzung ermöglicht.
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Verkehrserschließung
Die Verkehrserschließung von
großflächigen PV-Anlagen
ist von keiner großen Bedeutung, da lediglich während der Bauphase und später
zu Wartungs- und Pflegearbeiten an die PV-Anlage heran gefahren werden muss.
Der Standort liegt an einem bestehenden Wirtschaftsweg und kann von diesem sehr
gut erreicht werden.
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Planungsverband
der Industrieregion Mittelfranken (7)
Das Vorhaben der Stadt Fürth
stand am 30.11.2009 auf der Tagesordnung des Planungsausschusses des
Planungsverbandes der Industrieregion Mittelfranken (7). Aus
regionalplanerischer Sicht kommt der Regionsbeauftragte in seinem Gutachten zu
dem Vorhaben zu folgendem Ergebnis:
„Gemäß dem in Aufstellung
befindlichen Ziel B I 1.3.3.2 (8. Änderung) des Regionalplans Industrieregion
Mittelfranken sollen die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der
Region langfristig in ihrem Bestand gesichert werden.
Sofern die Stadt Fürth beabsichtigt, diesen Standort weiter zu verfolgen, wäre
mit den zuständigen Fachstellen zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang eine
Befeiung bzw. eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes fachlich vertretbar
erscheint und der Bestand des Landschaftsschutzgebietes dadurch nicht gefährdet
wird.
Aus hiesiger Sicht ist es aber äußerst fraglich, ob es die Planung einer
großflächigen Photovoltaikanlage rechtfertigt, ein Verfahren zur Rücknahme von
fachrechtlich gesicherten Flächen ins Auge zu fassen. Da es sich bei
großflächigen Photovoltaikanlagen um eher standortungebundene Vorhaben handelt,
sollten naturschutzfachlich gesicherte Flächen hierfür nicht herangezogen
werden. Hier wäre in jedem Falle ein besonderer Wert auf eine umfassende
Alternativenprüfung zu legen, um zu prüfen, ob keine geeigneteren Flächen zur
Verfügung stehen.“
Da die Stadt Fürth ohnehin plant, in diesem Bereich eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes vorzunehmen, beschloss der o.g. Planungsausschuss auf Antrag der Stadt Fürth, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.
Das Vorhaben soll in der Sitzung
des Planungsausschusses am 17.05.2010 erneut auf die Tagesordnung gesetzt
werden.
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Stellungnahme
der Verwaltung
Der Standort der PV-Anlage liegt
ca. 3,5 km (Luftlinie) vom südl. Ortsrand Hüttendorf entfernt (vgl. Anlage).
Schon aufgrund dieser Entfernung sind durch die PV-Anlage keine Auswirkungen
auf den südl. Naherholungsraum des Ortsteils Hüttendorf zu erwarten. Ebenso
wird der angenommene geringe betriebsbedingte Verkehr zur PV-Anlage keine
Auswirkungen auf das Erlanger Straßennetz haben.
Somit empfiehlt die Verwaltung, im Rahmen
des Beteiligungsverfahrens keine Einwendungen gegen die Änderung des
Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (Nr. 2009.05) und den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan V+E
Nr. XVIII „Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße
der Stadt Fürth zu erheben.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Anlage 1: Lageplan der Photovoltaikanlage