Betreff
Stadt Fürth Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (Nr. 2009.05) und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans V+E Nr. XVIII "Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, hier: Stellungnahme der Stadt Erlangen
Vorlage
611/021/2010
Aktenzeichen
VI/61/T. 1341
Art
Beschlussvorlage

Stellungnahme der Stadt Erlangen:

Die Stadt Erlangen erhebt keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (FNP-Ä Nr. 2009.05) und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XVIII „Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße der Stadt Fürth, wenn die naturschutzfachlichen Einwendungen des Regionsbeauftragten ausgeräumt werden können.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vermeidung von naherholungsrelevanten und verkehrlichen Auswirkungen auf die Stadt Erlangen (Ortsteil Hüttendorf).

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu der Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (Nr. 2009.05) und dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XVIII “Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße soll eine Stellungnahme abgegeben werden.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stellungnahme der Stadt Erlangen soll in beide o. g. Bauleitplanverfahren eingebracht werden.

1    Verfahren

Der Fürther Stadtrat hat mit Beschluss vom 16.12.2009 die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (FNP-Ä Nr. 2009.05) und das Satzungsverfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (BP) V+E Nr. XVIII “Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße eingeleitet.
Mit Schreiben vom 12.03.2010 bzw. 24.03.2010 forderte die Stadt Fürth die Stadt Erlangen auf, zu den beiden o.g. Vorhaben eine Stellungnahme bis zum 17.04.2010 (BP) bzw. 10.05.2010 (FNP-Ä) abzugeben.
Aufgrund des späteren UVPA-Sitzungstermins am 27.04.2010 bat die Verwaltung die Stadt Fürth um eine Verlängerung des Abgabetermins für die Stellungnahme zu dem Bebauungsplan bis zum 03.05.2010.

2    Anlass und Ziel

Anlass der FNP-Ä und der BP-Aufstellung ist die Absicht eines Vorhabenträgers eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV) nördlich der Flexdorfer Straße im Ortsteil Ritzmannshof zu errichten (vgl. Anlage). Der dort aus Sonnenenergie gewonnene Strom soll ins öffentliche Netz von Ritzmannshof eingespeist werden.

Ziel der FNP-Ä und des Bebauungsplans ist es, die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Sondergebiet mit der entsprechenden Zweckbestimmung auf einer 7,7 ha großen Fläche zu schaffen.

Die Stadt Fürth sieht in der Nutzung solarer Strahlungsenergie langfristig die Zukunft der Energiegewinnung und möchte schon heute die Weichen hin zu einer verstärkten Nutzung dieser regenerativen Energiequelle in diesem Stadtgebiet stellen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird im BP durch die Festlegung einer Grundfläche von 46.200 m² begrenzt. Die zulässige Gesamthöhe der aufgeständerten Module wird auf maximal 3,00 m und der Nebenanlagen auf maximal 2,75 m festgesetzt. Durch die Begrenzung der baulichen Höhe soll die optische Dominanz der Photovoltaikanlage im Nahbereich gemindert, jedoch eine ausreichende Flexibilität bei der Wahl des Anlagentyps ermöglicht werden.

3    Zeitliche Beschränkung der baulichen Nutzung

Um die landwirtschaftlichen Flächen für die Gewinnung von Strom nicht dauerhaft zu beanspruchen, wird die Zulässigkeit der baulichen Nutzung auf den Zeitraum des tatsächlichen Anlagenbetriebs beschränkt und der Rückbau der Photovoltaikanlage nach Aufgabe der Photovoltaiknutzung nach 20 - 25 Jahren sichergestellt. Ausgenommen davon sind sämtliche Anpflanzungen, die auch über die Nutzungsdauer der PV-Anlage hinaus dauerhaft zu erhalten sind. Danach wird auch wieder die landwirtschaftliche Nutzung ermöglicht.

4    Verkehrserschließung

Die Verkehrserschließung von großflächigen PV-Anlagen ist von keiner großen Bedeutung, da lediglich während der Bauphase und später zu Wartungs- und Pflegearbeiten an die PV-Anlage heran gefahren werden muss. Der Standort liegt an einem bestehenden Wirtschaftsweg und kann von diesem sehr gut erreicht werden.

5    Planungsverband der Industrieregion Mittelfranken (7)

Das Vorhaben der Stadt Fürth stand am 30.11.2009 auf der Tagesordnung des Planungsausschusses des Planungsverbandes der Industrieregion Mittelfranken (7). Aus regionalplanerischer Sicht kommt der Regionsbeauftragte in seinem Gutachten zu dem Vorhaben zu folgendem Ergebnis:

„Gemäß dem in Aufstellung befindlichen Ziel B I 1.3.3.2 (8. Änderung) des Regionalplans Industrieregion Mittelfranken sollen die bestehenden Landschaftsschutzgebiete innerhalb der Region langfristig in ihrem Bestand gesichert werden.
Sofern die Stadt Fürth beabsichtigt, diesen Standort weiter zu verfolgen, wäre mit den zuständigen Fachstellen zu prüfen, ob bzw. in welchem Umfang eine Befeiung bzw. eine Rücknahme des Landschaftsschutzgebietes fachlich vertretbar erscheint und der Bestand des Landschaftsschutzgebietes dadurch nicht gefährdet wird.
Aus hiesiger Sicht ist es aber äußerst fraglich, ob es die Planung einer großflächigen Photovoltaikanlage rechtfertigt, ein Verfahren zur Rücknahme von fachrechtlich gesicherten Flächen ins Auge zu fassen. Da es sich bei großflächigen Photovoltaikanlagen um eher standortungebundene Vorhaben handelt, sollten naturschutzfachlich gesicherte Flächen hierfür nicht herangezogen werden. Hier wäre in jedem Falle ein besonderer Wert auf eine umfassende Alternativenprüfung zu legen, um zu prüfen, ob keine geeigneteren Flächen zur Verfügung stehen.“

Da die Stadt Fürth ohnehin plant, in diesem Bereich eine Änderung des Landschaftsschutzgebietes vorzunehmen,  beschloss der o.g. Planungsausschuss auf Antrag der Stadt Fürth, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen.

Das Vorhaben soll in der Sitzung des Planungsausschusses am 17.05.2010 erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden.

6    Stellungnahme der Verwaltung

Der Standort der PV-Anlage liegt ca. 3,5 km (Luftlinie) vom südl. Ortsrand Hüttendorf entfernt (vgl. Anlage). Schon aufgrund dieser Entfernung sind durch die PV-Anlage keine Auswirkungen auf den südl. Naherholungsraum des Ortsteils Hüttendorf zu erwarten. Ebenso wird der angenommene geringe betriebsbedingte Verkehr zur PV-Anlage keine Auswirkungen auf das Erlanger Straßennetz haben.

 

Somit empfiehlt die Verwaltung, im Rahmen des Beteiligungsverfahrens keine Einwendungen gegen die Änderung des Flächennutzungsplans mit Landschaftsplan (Nr. 2009.05) und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan V+E Nr. XVIII „Photovoltaikanlage Ritzmannshof" nördlich der Flexdorfer Straße der Stadt Fürth zu erheben.

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        Anlage 1: Lageplan der Photovoltaikanlage