Betreff
Umbau der Goethestraße: Verbesserungen im Bereich des ersten Bauabschnittes, SPD-Fraktionsantrag vom 02.02.2010 Nr. 012/2010
Vorlage
321/007/2010
Aktenzeichen
III/32/HRG-2888
Art
Beschlussvorlage

Zu Ziffer 1 des Fraktionsantrages:

Die an den beiden Hauptzufahrten vorhandenen Verkehrszeichenkombinationen zum Verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Heuwaagstraße und am südlichen Beginn der Goethestraße) werden jeweils durch eine nach dem Verkehrszeichenkatalog (VZKat) zulässige größere Ausführung ersetzt. Zusätzlich werden in der Heuwaag- und Goethestraße Tempo 20-Markierungen vorgenommen.

 

Zu Ziffer 2 des Fraktionsantrages:

Die EStW/AG und OVF werden gebeten, auch künftig auf das Fahrpersonal der Linienbusse einzuwirken, die Geschwindigkeitsbeschränkung einzuhalten.

 

Zu Ziffer 3 des Fraktionsantrages:

Die Verwaltung wird das Durchfahrtsverbot in Höhe des Bahnhofplatzes mit einer StVO-konformen Beschilderung in der Goethestraße nördlich der Einmündung der Paulistraße vorankündigen.

 

Zu Ziffer 4 des Fraktionsantrages:

Eine Navigation bzw. Routenführung über die Parkplatzstraße zur Westseite des Bahnhofes ist nicht umsetzbar.

 

Zu Ziffer 5 des Fraktionsantrages:

Eine straßenverkehrsrechtliche Beschränkung der von der EStWAG und OVF eingesetzten Busse nach Größe oder Gewicht ist nicht zulässig.

 

Zu Ziffer 6 des Fraktionsantrages:

Das Einfahrtsverbot (Verkehrszeichen Nr. 267) für die Goethestraße in Fahrtrichtung Norden ab der Paulistraße kann nach den Vorgaben des Verkehrszeichenkataloges nicht in vergrößerter Form wiedergegeben werden. Die Verwaltung wird zur besseren Beachtung des Einfahrtverbotes die bestehende Beschilderungskombination im selben Größenformat auf der linke Seite wiederholen.

 

Zu Ziffer 7 des Fraktionsantrages:

Auf der Nordseite der Heuwaagstraße sind zwei Poller zur Unterbindung des Gehwegparkens zu setzen.

 

Zu Ziffer 8 des Fraktionsantrages:

Gegenwärtig sind keine Maßnahmen zu veranlassen.

 

Der Fraktionsantrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 2.2.2010, Nr. 012/2010, ist damit bearbeitet.

 


1.      Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu 1)

Bessere Wahrnehmung des beginnenden Verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit seinen individuellen Verhaltensregeln.

Zu 2)

Bessere Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch das Fahrpersonal der VAG und OVF.

Zu 3) Durch die Vorankündigung soll die Verkehrslenkung optimiert werden.

Zu 4) Entfällt.

Zu 5) Entfällt.

Zu 6) Bessere Beachtung des Einfahrtsverbotes.

Zu 7) Unterbindung des Gehwegparkens

Zu 8) Entfällt

 

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zu 1) Verkehrszeichenaustausch und Vornahme der Markierungen

Zu 2) Information der EStW/AG und OVF

Zu 3) Vornahme der entsprechenden Beschilderung

Zu 4) Entfällt

Zu 5) Entfällt

Zu 6) Ergänzende Beschilderung

Zu 7) Setzen von zwei Poller

Zu 8) Entfällt

 

3.      Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Siehe Ziffer 2 Programme/Produkte

 

 

Sachbericht

 

Zu 1)

Die Größe von Verkehrszeichen bestimmt sich nach den einschlägigen Bestimmungen des VZKat, der Schildergrößen von 1 bis 3 vorsieht, wobei die Größe 1 die kleinste Darstellung eines Verkehrszeichens ist. Die Schildergröße bemisst sich auch nach der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit. Eine Abweichung von den Vorgaben des VZKat ist nur bei Vorliegen übergeordneter Gründe möglich.

Für den Straßenzug Heuwaag- und Goethestraße mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung von 20 km/h sieht der VZKat die Schildergröße 1 vor. Die quadratische Beschilderung für die Tempo 20-Zone mit Zonenhaltverbot wurde deshalb mit einer Seitenlänge von 420 mm ausgeführt.

Aufgrund der relativ intensiven Verkehrsbeziehungen zwischen dem Kfz-, Rad- und Fußgängerverkehr an diesen Zufahrten war diese Verkehrszeichengröße nicht geeignet, eine entsprechende Beachtung zu bekommen. Aus diesem Grund hatte das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt bereits Ende des Jahres 2009 das Tiefbauamt um eine größere Beschilderung gebeten. Zwischenzeitlich wurden an den beiden Hauptzufahrten die größeren Verkehrszeichen aufgestellt.

Zur besseren Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit 20 km/h werden in der Goethe- und Heuwaagstraße Tempo 20-Markierungen vorgenommen werden (siehe Anlage 2 Übersichtsplan zur Beschilderung und Markierung).

 

Zu 2)

In der Kontaktaufnahme mit den Erlanger Stadtwerken Stadtverkehr GmbH (ESTW) und OVF wurde dem Ordnungs- und Straßenverkehrsamt dargelegt, dass das Fahrpersonal in der zurückliegenden Zeit wiederholt zur Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit aufgefordert worden ist. Sowohl die ESTW und OVF sehen es als ihre Aufgabe an, auch künftig daran festzuhalten. In diesem Zusammenhang werden die ESTW auf Dauer ein mobiles Geschwindigkeitsinformationssystem in der Goethestraße an wechselnden Standorten auf Dauer aufstellen, betreuen und finanzieren.

 

Zu 3)

Auf Veranlassung des Ordnungs- und Straßenverkehrsamt wurde im Februar 2010 in der Goethestraße vor der Einmündung der nördlichen Randstraße des Bahnhofplatzes ein Rechtsabbiegegebot ausgewiesen, von dem nur der LKW-, Linien-, Taxen- und Radverkehr ausgenommen sind. Diese Beschilderungskombination verpflichtet den motorisierten Individualverkehr (PKW) die Schleifenlösung über die Westliche Stadtmauerstraße anzunehmen.

Darüber hinaus wird das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt zur Optimierung der Verkehrslenkung eine Vorankündigung des Durchfahrtsverbotes am Bahnhofsplatz in der Goethestraße (Fahrtrichtung Süden) nördlich der Einmündung der Paulistraße veranlassen (siehe Anlage 2 Übersichtsplan zur Beschilderung und Markierung).

 

Zu 4)

Eine Navigation bzw. Routenführung über die Parkplatzstraße zur Westseite des Bahnhofes wäre wünschenswert, kann aber aus den nachstehenden Gründen nicht umgesetzt werden:

Die Herstellerfirmen von Navigationsgeräten erstellen ihre Karten auf der Basis der von den Firmen „navteq“ und „teleatlas“ gelieferten Daten (z. B. Straßensperrungen, zulässige Höchstgeschwindigkeit, Tonnagebeschränkungen usw.) Die Routenberechnung ist abhängig von der Software des jeweiligen Navigationssystems und wird nach den vorhandenen Straßendaten in der Datenbank berechnet. Für eine Routenberechnung stehen somit alle öffentlichen, nicht gesperrten Straßen zur Verfügung. Nachdem die Goethestraße dem motorisierten Individualverkehr bis zum Durchfahrtsverbot in Höhe des Bahnhofplatzes zur Verfügung steht, wird bzw. kann die Goethestraße mit der Zielwahl „Bahnhof“ im Navigationsgerät bei der Routenberechnung angeboten werden. Eine Routenberechnung ohne Einbeziehung der Goethestraße würde nur dann erfolgen, wenn die Goethestraße straßenverkehrsrechtlich gesperrt werden würde. Hierfür lägen jedoch die Voraussetzungen nach § 45 Abs. 9 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) nicht vor (keine zwingende Notwendigkeit und keine akute Gefahrenlage).

 

Zu 5)

Eine Beschränkung für Busse nach Größe und /oder Gewicht käme allenfalls für die eingesetzten Gelenkbusse mit 17 t Leergewicht in Betracht, weil alle anderen von der ESTW und OVF eingesetzten Busse einschließlich der Fahrzeuge der Subunternehmer mit ihrem Leergewicht zwischen 12 t und 15 t liegen. Durch den Einsatz von Gelenkbussen konnte nach Auskunft der EStW/AG und OVF jedoch die Anzahl der Standardbusse reduziert bzw. die Busfrequenz in der Goethestraße verringert werden, was letztendlich zu erheblichen Kosteneinsparungen geführt hat. Die Rückkehr zu normalen 12 t Bussen anstelle der Gelenkbusse würden erhebliche Mehrkosten verursachen, die von den Verkehrsunternehmen nicht so einfach geleistet werden könnten.

 

Bei dem gegenwärtigen Ausbauzustand der Goethestraße ließe sich eine Beschränkung für Busse nach Größe und/oder nach Gewicht nicht begründen und wäre auch nach § 45 Abs. 9 StVO nicht zulässig (keine zwingende Notwendigkeit und keine akute Gefahrenlage).

 

Zu 6)

Die Verwaltung schlägt eine beidseitige Aufstellung des Einfahrtsverbotes vor anstelle größerer Verkehrszeichen (siehe Anlage 2 Übersichtsplan zur Beschilderung und Markierung).

 

Zu 7)

Das Gehwegparken auf der Nordseite der Heuwaagstraße war ursächlich für die Behinderung des Busverkehrs. Im gegenseitigen Einvernehmen zwischen dem Planungsamt, ESTW und VAG wurde in der am 08.02.10 stattgefundenen Ortsbegehung der Einbau von zwei Pollern auf dem nördlichen Gehweg der Heuwaagstraße zur Unterbindung des Gehwegparkens festgelegt (siehe Anlage 3 Fotomontage). Ein Verkehrsspiegel zur Abstimmung für den Begegnungsverkehr von Bussen ist vorhanden.

 

Zu 8)
Probleme beim Begegnungsverkehr von Bussen im Bereich Hauptstraße/Heuwaagstraße sind dem Planungsamt nicht bekannt. Eine diesbezügliche Abfrage bei den ESTW/Stadtver-kehr bestätigte die Auffassung des Planungsamtes. Ein Verkehrsspiegel zur Abstimmung für den Begegnungsverkehr von Bussen ist vorhanden.

 

 


Anlagen:        Anlage 1 SPD-Fraktionsantrag vom 02.02.2010 Nr. 012/2010
Anlage 2  Beschilderungs- und Markierungsplan
Anlage 3  Fotomontage Pollersetzung in der Heuwaagstraße