Betreff
Änderung der Sperrzeitverordnung der Stadt Erlangen - Aufhebung der Ausnahmeregelung während der Bergkirchweihzeit
Vorlage
32/004/2010
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat in seiner Sitzung am 17.3.2010 die Vorlage Nr. 32/001/2010/2 „Änderung der Sperrzeitregelung der Stadt Erlangen – Aufhebung der Ausnahmeregelung während der Bergkirchweih“ im Rahmen der Einbringung erörtert. Ergänzend werden folgende Informationen vorgelegt.

 

Polizeiinspektion Erlangen-Stadt / Einsatzaufkommen und Stellungnahme:

 

  1. Einsatzaufkommen während der gesamten Bergkirchweihzeit 2009
    im Zeitraum 00:00 Uhr bis 06:00 Uhr:


    243 Einsätze in 12 Bergnächten im Innenstadtbereich.

  2. Spitzentag mit 45 Einsätzen zwischen Mitternacht und 06:00 Uhr war der erste Freitag (nach der Bierprobe)


  3. Aufteilung des Einsatzaufkommens auf die Nachtstunden über die gesamte Bergkirchweihzeit:

    Zeitraum:                               Einsätze:         Anzeigen:
    00:00 Uhr – 01:00 Uhr           56                    33
    01:00 Uhr – 02:00 Uhr           59                    39
    02:00 Uhr – 03:00 Uhr           46                    33
    03:00 Uhr – 04:00 Uhr           37                    37
    04:00 Uhr – 05:00 Uhr           32                    26
    05:00 Uhr – 06:00 Uhr           13                    15

  4. Anlässlich der 243 Einsätze wurden von den eingesetzten Beamtinnen / Beamten
                183 Anzeigen
    aufgenommen und
                75 Meldungen und Vermerke (wie z.B. Meldungen an das Jugendamt /
                                                               Gesundheitsamt)
    erstellt.

  5. Zusammenfassende Stellungnahme:

    Die Polizei befürwortet – wie bereits in der Sitzung des HFPA am 17.3.2010 dargelegt – während der Bergkirchweihzeit eine Sperrezeitfestsetzung auf 02:00 Uhr.

    Eine Sperrzeitfestsetzung auf 03:00 Uhr bzw. 03:30 Uhr bringt zur Verringerung der polizeilichen Arbeit und das Einsatzaufkommen wenig, da nach Beginn der Sperrzeit eine „Nachlaufzeit“ von mindestens 1 Stunde bis 1 ½ Stunden gerechnet werden muss.

 

Stadtreinigung:

 

Zur Reinigungssituation äußert sich EB 77 / Stadtreinigung dahingehend, dass dieser Bereich zur Sicherung der erforderlichen Reinigungsarbeiten dankbar ist „für jede Stunde, die die Innenstadt weniger frequentiert ist, aber der Kompromiss 03:30 Uhr würde mit getragen werden.“