Das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, sofern die im Sachbericht dargestellte Umplanung der Stellplätze umgesetzt wird.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
182 |
Gebietscharakter: |
WA |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
3 statt 2 Vollgeschosse; Stellplätze außerhalb der Baugrenzen |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Das Bauvorhaben verstößt gegen den Bebauungsplan, weil das zurückgesetzte Laternengeschoss ein 3. Vollgeschoss darstellt. Die erforderliche Befreiung von der Zahl der Vollgeschosse wird seitens der Verwaltung befürwortet, weil die Befreiung als städtebaulich vertretbar eingestuft wird und die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden. Auf dem östlich angrenzenden Grundstück befindet sich ein Versorgungszentrum mit teilweise 5-geschossiger Wohnbebauung.
Problematisch wird die Anordnung der beiden Stellplätze im Süden vor dem Kinderzimmerfenster der Erdgeschosswohnung beurteilt, die Befreiung dafür wird nicht befürwortet. Durch Umplanung sind alle erforderlichen 6 Stellplätze entlang der Ostgrenze unterzubringen.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Zustimmung.
Anlage: Lageplan