1.
Der räumliche Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. T 385 der Stadt Erlangen –Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6)
– mit integriertem Grünordnungsplan wird um die Flst. Nr. 870/1 und Teilflächen der Flst. Nr. 851/1 und
858/2 – Gemarkung Eltersdorf –, Flst. Nrn. 466/4, 452 und Teilflächen der Flst. Nr. 453 und
484/3 – Gemarkung Tennenlohe – erweitert, sowie für externe Ausgleichsflächen
westlich der BAB A 3 um die Flst. Nr. 696 (A 1), Teilflächen der Flst. Nr. 896 (A 2) und um die Flst. Nr. 751 und
56/2 (A 3) – Gemarkung Eltersdorf -.
2.
Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen
in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. T 385 der Stadt
Erlangen –Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) – mit integriertem Grünordnungsplan
in der Fassung vom 01.03.2010 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3
Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Nach Auflösung des Zweckverbandes Gewerbepark Nürnberg – Fürth – Erlangen hat die Stadt Erlangen den Bereich Tennenlohe östlich der BAB A 3 (G 6) aufgrund der räumlichen Nähe zu dem etablierten Gewerbestandort Tennenlohe Süd als geeignete Gewerbeansiedlungsfläche zur Schaffung neuer Arbeitsstätten ausgewählt. Diese Stanortentscheidung für das Gewerbegebiet G 6 zeigt sich auch in der Darstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Erlangen als gewerbliche Baufläche.
Aktuell ist das
Gewerbeflächenangebot in Erlangen sehr gering. Neue Gewerbeflächen werden in
Erlangen dringend benötigt, vor allem um bereits vor Ort ansässigen Unternehmen
bei geplanten Erweiterungen geeignete Flächen anbieten zu können.
In Tennenlohe gibt es aktuell ca. 9,5 ha brachliegende Gewerbeflächen. Hiervon
sind aber nur ca. 1,3 ha am Markt verfügbar, da die Eigentümer der anderen
Flächen keine Verkaufsbereitschaft und Entwicklungsbereitschaft ihrer Flächen
zeigen. Von den verfügbaren ca. 1,3 ha sind nur ca. 0,5 ha im städtischen
Eigentum.
Im gesamten Stadtgebiet verfügt die Stadt aktuell nur noch über 2,6 ha städtische Gewerbebaugrundstücke. In Erlangen wird aber jedes Jahr ein Vielfaches an freien Gewerbebaugrundstücken benötigt.
Das Gewerbegebiet G 6 wird daher mit dem Instrument der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach BauGB entwickelt. Die Satzung der Stadt Erlangen über die förmliche Festlegung des städtebaulichen Entwicklungsbereichs „Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6)“ ist am 28.10.2004 in Kraft getreten. Die Satzung wurde geändert und die Änderung der Satzung ist am 06.03.2009 in Kraft getreten. Gemäß § 166 Abs. 1 BauGB ist für den städtebaulichen Entwicklungsbereich der Bebauungsplan T 385 – Tennenlohe östl. BAB A 3 (G 6) - ohne Verzug aufzustellen.
Vor diesem Hintergrund bildet die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. T 385 der Stadt Erlangen –Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) – mit integriertem Grünordnungsplan eine geeignete Maßnahme, um die bauplanungsrechtlichen Vorraussetzungen für die Entwicklung von gewerblichen Baugrundstücken zu schaffen.
b)
Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich weist eine Fläche von 17,4 ha auf. Dieser umfasst mithin die Flächen
(15,5 ha Gewerbegebiet, 1,9 ha externe Ausgleichsflächen), die für eine geordnete
städtebauliche Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich
sind.
Der räumliche
Geltungsbereich schließt gem. § 9 Abs. 7 BauGB die folgenden Grundstücke und
Grundstücksteile ein:
Flst. Nrn. 851/2, 852/3, 854, 855, 856, 857, 857/4,
858/1, 859/1, 860/1, 861/1, 862/1, 865/1, 868/7, 868/8, 868/10, 868/11, 870/1
sowie Teilflächen der Flst. Nrn. 851/1, 858/2 – Gemarkung Eltersdorf -
und die Flst. Nrn. 452,
465, 466, 466/3, 466/4, 467, 468, 469/2, 469/3, 478, 478/2, 478/3, 478/6, 479,
480, 481, 482, 482/2, 526, 527, 542 sowie Teilflächen der Flst.
Nrn. 252/2, 453, 483, 484/3 und 542/2 – Gemarkung Tennenlohe -.
Externe Ausgleichsflächen sind westlich der
BAB A 3 auf der Flst. Nr. 696 (A 1), Teilflächen der Flst. Nr. 896 (A 2),und
den Flst. Nrn. 751 und 56/2 (A 3) – Gemarkung Eltersdorf -
vorgesehen.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen
Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Erlangen ist das Plangebiet größtenteils
als gewerbliche Baufläche und als Fläche zur Entwicklung von Natur und Landschaft
dargestellt. Der Bebauungsplan ist nicht vollständig aus dem FNP entwickelt. Daher
ist eine Änderung des FNP erforderlich, um das Plangebiet insgesamt als Gewerbegebiet
inkl. einer weiteren externen Ausgleichsfläche ausweisen zu können. Die Änderung
erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. T 385 der Stadt Erlangen – Tennenlohe östlich BAB 3 (G 6) – mit integriertem Grünordnungsplan.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
- Aufstellung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss des Erlanger Stadtrates hat in seiner Sitzung am 22.02.2005 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. T 385 der Stadt Erlangen – Tennenlohe östlich BAB 3 (G 6) – mit integriertem Grünordnungsplan nach den Vorschriften des BauGB aufzustellen.
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom 20.06.2005 bis einschließlich 08.07.2005 Möglichkeit zur Einsicht und Stellungnahme gegeben wurde. Es haben etwa fünf Personen die Informationsmöglichkeit wahrgenommen. Planungsrelevante Stellungnahmen wurden in diesem Zeitraum nicht abgegeben.
Am 29.06.2005 fand eine erste öffentliche Informationsveranstaltung im Feuerwehrhaus Tennenlohe statt, an der etwa 15 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen
bezogen sich überwiegend auf folgende Punkte:
Fragen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, zu der Anzahl von privaten und
öffentlichen Stellplätzen, zur Erweiterung des Tennenloher Friedhofs, zum
Lärmschutz und zu den benötigten Ausgleichsflächen.
Am 01.12.2009 fand eine zweite öffentliche Informationsveranstaltung in der Turnhalle der Grundschule Tennenlohe statt, an der etwa 260 Personen teilnahmen.
Die vorgebrachten Äußerungen der Bürger in der Informationsveranstaltung werden in Anlage 2 behandelt.
- Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde mit Schreiben vom 26.04.2005 durchgeführt. Es wurden insgesamt 27 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden beteiligt, von denen 13 eine Stellungnahme abgaben, die in der Anlage 2 behandelt werden. Die vorgebrachten Äußerungen haben zur Änderung der Planung geführt, speziell im Bereich der Entwässerung des Baugebietes.
b) Städtebauliche Ziele
Die Stadt Erlangen verfolgt das
städtebauliche Ziel, auf der 15,5 ha großen landwirtschaftlich genutzten Fläche
zwischen Weinstraße, Hohlgasse, Landschaftsschutzgebiet Hutgraben und der BAB A
3 ein 8,6 ha großes, hochwertiges, nicht störendes Gewerbegebiet zu entwickeln.
Eine von der Weinstraße durchgehend nach Süden führende Hauptverkehrsstraße,
soll das neue Gewerbegebiet mit dem bestehenden Gewerbegebiet Tennenlohe Süd
verbinden. Die gebietsinterne Erschließung wird über
ausreichend bemessene Stichstraßen sichergestellt.
Beidseitig der Haupterschließung können
gemäß den Festsetzungen Gewerbebauten mit einer maximalen Höhe von 18 Metern
entstehen. Durch einen Maximalabstand zur Straße und einer festgesetzten
Gebäudeausrichtung sollen die Bauten erlebbare Raumkanten ausbilden. Im
östlichen Bereich des Gewerbegebietes gegenüber den angrenzenden Wohngebieten
ist eine maximale Gebäudehöhe von 15 Metern festgesetzt.
Als Grünzäsur zwischen
dem Gewerbegebiet und den östlich angrenzenden Wohngebieten, wird eine 45 bis
60 Meter breite, durch Baum- und Strauchpflanzungen naturnah gestaltete,
öffentliche Grünfläche entstehen.
Verkehrserschließung / Verkehrsanbindung
Die Planungen des Gewerbegebietes sehen eine
Verbindungsstraße zwischen Weinstraße und Frauenweiherstraße vor. Der differenzierte Regelquerschnitt der
Verbindungsstraße mit einer Gesamtbreite von 23 Metern bietet ausreichend Raum
für fließenden und ruhenden Verkehr (ca. 100 öffentl. Stellplätze), für
Fußgänger und Radfahrer sowie für zwei Baumreihen. Damit genügt der
Straßenkörper nicht nur den funktionalen Anforderungen, sondern bildet darüber
hinaus auch einen repräsentativen öffentlichen Raum als Rückgrat für das neue
Gewerbegebiet aus.
Quer zur Verbindungsstraße sind zwei Erschließungsstiche mit Wendeanlage für
Sattelschlepper vorgesehen. Mit einem Querschnitt von 14,50 m genügen sie den
gegenüber der Verbindungsstraße reduzierten Anforderungen an Funktion und
Repräsentation.
Durch die Verbindungsstraße werden die Tennenloher Wohngebiete vom
motorisierten Individualverkehr entlastet, da die Umfahrung ausschließlich
durch Gewerbegebiete erfolgt. Zur leistungsfähigen Anbindung dieser Umfahrung
wird auf der Weinstraße die Einrichtung einer Linksabbiegespur aus Richtung
Osten in die Verbindungsstraße und als ergänzende Maßnahme zur Umsetzung des
Bebauungsplanes am Knotenpunkt Wetterkreuz / Sebastianstraße eine
Rechtsabbiegespur in Richtung B 4 / Nürnberg vorgesehen. Die Anbindung des
neuen Gewerbegebietes an den ÖPNV wird durch eine Buslinie gewährleistet,
welche sowohl eine direkte Verbindung zum neuen S-Bahnhalt in Eltersdorf, als
auch in die Erlanger Innenstadt herstellt. Hierdurch ist eine
Modal-Split-Veränderung zugunsten des ÖPNV zu erwarten.
Ökologische Maßnahmen
Der Eingriff in die Natur und
Landschaft kann nur teilweise innerhalb des eigentlichen Planungsgebietes (15,5
ha), durch Umnutzung bisher landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen in
Extensivrasenflächen, Rohbodenstandorte, Feuchtwiesen und durch die Anpflanzung
von Baum- und Strauchpflanzungen ausgeglichen werden. Die notwendigen externen
Ausgleichsflächen (1,9 ha) werden auf Flächen des städtischen Ökokontos
festgesetzt.
Maßnahmen mit folgenden Entwicklungszielen wurden bereits durchgeführt:
Auf der Maßnahme A1 wurde eine ehemalige Baumschulfläche in ein gestuftes Feldgehölz aus standortgerechten Gehölzen umgewandelt.
Auf der Maßnahme A2 fanden Grabenrenaturierungen, Abtrag von Oberboden, Anlage einer extensiven Wiese und die Pflanzung einer Obstbaumzeile statt.
Auf der Maßnahme A3 wurde ein Fließgewässer renaturiert und naturnahe Retentionsmulden geschaffen.
Die Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich des eigentlichen Plangebietes des Bebauungsplanes sowie die Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich auf den weiteren externen Ausgleichsflächen A1 bis A3 werden vollständig den Eingriffen auf den Flächen GE 1 bis GE 4, den Flächen für Versorgungsanlagen sowie den Verkehrsflächen gem. § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet.
Immissionsschutz
Für das geplante Gewerbegebiet sind keine
aktiven Lärmschutzmaßnahmen bezogen auf die Lärmemissionen der Autobahn BAB A 3
erforderlich.
Zum Schutz der umgebenden Bebauung sowie im
Hinblick auf die städtebauliche Weiterentwicklung des gesamten Ortsteils werden
für das Gewerbegebiet gemäß § 1 Abs. 4 BauNVO Emissionskontingente nach DIN
45691 festgesetzt.
Ziel ist, die Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – im
Wohngebiet auf der Ostseite des Plangebietes einzuhalten.
Mit der Entwicklung des
Gewerbegebietes wird die Lärmbelastung in den vorhandenen Wohngebieten durch
die Lärmemissionen der Autobahn BAB A 3 verringert. Die zukünftigen Gebäude
entlang der Haupterschließungsstraße, werden eine Barriere für den Lärm der
Autobahn bilden. Prognosen zeigen, dass durch die Entwicklung des Gewerbegebietes
G 6 die Lärmwerte im Bereich der westlichen Grundstücke der Haselhofstraße gegenüber
dem Gewerbegebiet nachts um mind. ca. 1,5 dB(A) reduziert werden. Im Vergleich
zum heutigen Zustand ist dies vergleichbar mit einem Rückgang des Verkehrs auf
der BAB A 3 von heute ca. 90.000 Fahrzeugen auf ca. 70.000 Fahrzeuge. Im
Weiteren haben die Prognosen gezeigt, dass mit keiner weiteren Lärmbelastung
durch die geplante Verbindungsstraße zwischen Weinstraße und Frauenweiherstraße
zu rechnen ist, da die geplante Verbindungsstraße eine Entfernung von ca. 240
Metern zur vorhandenen Wohnbebauung hat und zwischen der Verbindungsstraße und
dem Wohngebiet bis zu 18 Meter hohe Gewerbebauten geplant sind.
c) Umweltprüfung
Für die Belange des Umweltschutzes wurde eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden im Umweltbericht beschrieben und bewertet.
Kurzzusammenfassung:
Die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser, Klima und Landschaftsbild
werden durch die Planung beeinflusst, wobei die vorhabenspezifische
Zusatzbelastung als nicht erheblich anzunehmen ist. Durch die Grünordnung wird
die städtebauliche und landschaftsplanerische Einbindung des neuen
Gewerbegebietes in das Umfeld gewährleistet. Die im Plan vorgesehenen
Lärmschutzmaßnahmen reichen aus, um die gesetzlichen Vorgaben für das Baugebiet
mit der Ausweisung als GE zu erfüllen. Eine Beeinträchtigung durch Gewerbelärm
wird mittels der Festssetzungen von Emissionskontingenten vermieden. Durch das
Vorhaben entsteht ein ausgleichspflichtiger Eingriff in Natur und Landschaft
gemäß Baugesetzbuch. Der vollständige Ausgleich erfolgt durch die Bereitstellung
von stadteigenen Grundstücken aus dem Ökokonto und durch Ausgleichsmaßnahmen im
eigentlichen Plangebiet.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. T 385 der Stadt Erlangen –Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) – (Bodenordnung, Erschließung, Vermarktung) erfolgt im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6)“ und wird hierüber finanziert.
Anlagen: 1. Übersichtslageplan
2. Prüfung der Stellungnahmen mit Ergebnis