1. Sachstand
Zur Thematik des Ausschlusses von dezentralen Solarthermie-Anlagen im Wohngebiet Neumühle und zu den Festlegungen für den Bereich der verdichteten Bebauung im Gebiet des Bebauungsplans 410 erfolgte am 2. Februar 2010 ein Kooperationsgespräch mit den Vertretern des Bund Naturschutzes (AG Neue Energie), der AGENDA 21 , Initiative „Sonne nutzen auf jedem Dach“, des Stadtrates, der Erlanger Stadtwerke und der Stadtverwaltung, zu dem das Referat für Recht, Ordnung und Umweltschutz eingeladen hatte.
Die Initiativen werden auch bei zukünftigen
energierelevanten Planungen für Baugebiete weitgehend und frühest möglich
beteiligt.
1.1 Bebauungsplan 390/391 - Neumühle
Im Bebauungsplan 390 wurde ein Nahversorgungszentrum
realisiert. Weiterhin werden gegenwärtig und in nächster Zeit im Rahmen des
Bebauungsplans 391 von Bauträgern Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser
gebaut. Die Wärmeversorgung des gesamten Gebietserfolgt über Nahwärme. Basis
der Nahwärmeversorgung ist die Versorgungszentrale mit zwei Mikro-Gasturbinen (Kraft-Wärme-Kopplung)
für die Grundlast und ein Gasbrennwertkessel für die Spitzenlast, wobei über
Kraft-Wärme-Kopplung rd. 75 % der Wärme geliefert werden. Die Anlagen in der
Nahwärmeversorgungs-zentrale sind so ausgelegt, dass bei Anschluss des
Frei-/Hallenbades und bei einer höheren benötigten Sommerleistung eine zentrale
thermische Solaranlage eingebunden werden kann. Weiterhin ist bei einem großen
Teil der Dächer von den Wohngebäuden die Installation von Photovoltaik-Anlagen
vorgesehen.
Dezentrale Solarthermieanlagen
bei den Wohngebäuden werden aus wirtschaftlichen und technischen Gründen über
einen Grundbucheintrag ausgeschlossen.
Seit 1. Januar 2009 gilt das Erneuerbare Energien-Wärmegesetz, in dem bei
Neubauten die Nutzung von regenerativen Energien Pflicht ist. Eine
Wärmeversorgung mit Kraft-Wärme-Kopplung (mehr als 50 %) gilt dabei als
Ersatzmaßnahme. Für alle Bauvorhaben in
dem Gebiet werden damit die Vorgaben des EE-Wärmegesetzes erfüllt.
Durch die genannten Maßnahmen der Erlanger Stadtwerke wird somit ein
umfassendes ökologisches Energie-Versorgungskonzept realisiert. (s. auch der
Vortrag der EStW im Stadtrat Ende 2009).
Als Ergebnis des
Gesprächs am 2. Februar 2010 wurden folgende Festlegungen getroffen:
Der Ausschluss dezentraler Solarthermie-Anlagen erfolgt im
Grundbuch-Eintrag nur für 10 Jahre.
In Einzelfällen prüfen die EStW, den
Bau und Betrieb einer dezentralen Solarthermie-Anlage bei Einzelobjekten auch
vor 10 Jahren zuzulassen.
1.2 Bebauungsplan
410 – Wohnbebauung; Entwicklungsgebiet Erlangen-West II
Durch eine
energetisch günstige Anordnung der Wohngebäude ist die Nutzung der passiven
Solargewinne bei
einem großen Teil der Gebäude uneingeschränkt möglich.
Für das Baugebiet des Bebauungsplans wurde ein integriertes Energieversorgungs-konzept
entwickelt, welches drei Bereiche umfasst:
- Die außen liegenden Einfamilienhausbereiche werden an die
Erdgasversorgung angeschlossen. Zur Einhaltung des EE-Wärmegesetzes ist
bei diesen Wohngebäuden zusätzlich zum Erdgas-Brennwert-Kessel eine Solarathermie-Anlage
für die Warmwasserversorgung zu installieren oder ein um 15 % besserer
Primärenergiebedarfs-Standard als EnEV 2009-Vorgabe vorgeschrieben.
- Für das innere Gebiet mit Einfamilienhäusern, welches nicht mit
Erdgasleitungen erschlossen wird, besteht
die Möglichkeit, als Heizenergie z.B. Wärmepumpen einzusetzen. Hier gibt
es ein Contracting-Angebot bzw. eine umfassende Information der Erlanger
Stadtwerke zur Wärmeversorgung mit Wärmepumpen (Erdwärmesonden) und
Solarthermie. Zur Einhaltung der
Anforderungen des EE-Wärmegesetzes ist folgende Wärmeversorgung möglich:
Wärmepumpe (mit oder ohne Solarthermie), Holzpelletheizung, Heizölkessel mit
Solarthermie oder Heizkessel mit Flüssiggas und Solarthermie bzw. verbesserter
Primärenergiebedarfs-Standard.
Im Bereich der
freistehenden Einfamilienhäuser ohne Erdgasanschluss ist ein Vorranggebiet für
Passivhäuser vorgesehen.
- Das Gebiet mit Geschosswohnungsbau und
Reihenhausbebauung soll mit einem Nahwärmenetz - KWK-Nahwärmezentrale
(Erdgas-Blockheizkraftwerk (Anteil > 50 %) und Erdgas-Spitzenkessel) –
versorgt werden. Somit sind die Anforderungen des EE-Wärmegesetzes
erfüllt. Die Nahwärmeleitungen für dieses Gebiet sind verlegt. Für die
Realisierung der Nahwärmeversorgung im Bereich der verdichteten Bebauung sollen
gemäß Stadtratsbeschluss im Kaufvertrag folgende Festlegungen getroffen werden:
- Anschluss- und Benutzungspflicht an die Nahwärme
- Ausschluss dezentraler Solarthermieanlagen
- für die Reihenhäuser soll der Energiebedarf höchstens 30 %
unter dem EnEV(2009)-Standard liegen, um eine entsprechende wirtschaftlich
tragbare Leistungsdichte zu gewährleisten.
Der Verkauf der Grundstücke erfolgt ab 2010. Gemäß Stadtratsbeschluss (Ende 2009) ist bei allen Wohngebäuden ein Primärenergiebedarf von 15 % unter dem jeweiligen Referenzwert gemäß EnergieEinsparVerordnung 2009 („KfW-Effizienzhaus 85“) einzuhalten. Die für das Baugebiet 410 von jedem Grundstückserwerber in Anspruch zu nehmende Energieberatung wird vom Umweltamt durchgeführt. Eine entsprechende Festlegung erfolgt im Kaufvertrag.
Als Ergebnis des
Gesprächs am 2. Februar 2010 wurden folgende Festlegungen getroffen:
Falls der Bereich für verdichtete Bebauung von einem Bauträger/Investor mit entsprechender Kooperationsbereitschaft entwickelt wird, kann eine dingliche Sicherung des Anschluss- und Benutzungszwanges, des Verzichts auf dezentrale Solarthermie und die Festlegung der Nicht-Unterschreitung des EnEV minus 30%-Standards entfallen. Die EStW würden dann in Abstimmung mit dem Investor ein ökologisches Energieversorgungs-Gesamtkonzept entwickeln.