1. Variante A:
Zur Stärkung der kulturellen Angebote und damit der Attraktivität Erlangens
beantragt die Stadt bei der Regierung von Mittelfranken die Genehmigung für
eine „Kulturtaxe“ in Höhe von 1 € je Übernachtung. Eine entsprechende Satzung
ist dem Stadtrat zur Beratung vorzulegen.
Variante
B: Eine Kulturtaxe wird nicht erhoben
2. Die Fraktionsanträge Erlanger Linke-Nr. 001/2010 und SPD-Nr. 006/2010 sind
damit
abschließend bearbeitet
Seit der Senkung der Mehrwertsteuer für Übernachtungen im
Hotel- und Gaststättengewerbe von 19 % auf 7 % wird in etlichen Städten die
Einführung einer „Kulturtaxe“ diskutiert. Damit soll einerseits der Bedeutung
der Kultur für den Tourismus Rechnung getragen werden und andererseits durch
Stützung der kulturellen Angebote das Tourismusgeschäft belebt werden.
Die Idee einer Kulturabgabe wurde zunächst vom Essener Oberbürgermeister
Reinhard Paß entwickelt und bald darauf in unterschiedlichen Städten von
verschiedenen politischen Gruppierungen aufgenommen.
In Köln hat der Hauptausschuss des Rates im Januar mit den Stimmen von SPD und
Grünen beschlossen, dass künftig 5 % des Übernachtungspreises, der in Kölner
Hotels bezahlt wird, als Kulturabgabe in die Stadtkasse fließen. Dies wird
ausdrücklich auch damit begründet, dass durch die vom Bund beschlossenen
Steuerentlastungen der Stadt jährlich Millionenbeträge verloren gehen.
SPD-Fraktionschef Martin Börschel erklärte dazu: „Besser die Hoteliers geben
einen Teil ihres Steuergeschenkes an die Kölner Bürgerinnen und Bürger zurück,
als dass wir KiTa-Gebühren erhöhen oder Schwimmbäder schließen.“ Der Deutsche
Kulturrat hat die Kölner Pläne ausdrücklich begrüßt. Es müsse freilich
sichergestellt sein, dass die zusätzlichen Mittel tatsächlich der Kultur
zufließen, und nicht „im großen schwarzen Loch des kommunalen Haushalts“
verschwinden.
In Trier hat die CDU-Fraktion die Einführung einer Kulturtaxe beantragt und im
Januar beschlossen. Hier wird pro Nacht und Besucher 1 € für die Kulturarbeit
der Stadt erhoben. CDU-Fraktionschef und MdL Berti Adams erklärt dazu auf
seiner Homepage (22. Januar 2010): „Kulturelle Events wie die Antikenfestspiele
können besser unterstützt werden, ebenso Ausstellungen und andere kulturelle
Veranstaltungen, und die Arbeit der Tourismuswerbung könnte deutlich verbessert
werden. Gegenwärtig müssen viele kulturelle Einrichtungen jeden Cent mehrmals
umdrehen. … Es soll auf jeden Fall eine Zweckbindung der Einnahmen geben: die
Mittel dürfen nicht in den allgemeinen Haushalt zur Schuldentilgung fließen,
sondern sie sollen zweckgebunden werden für kulturelle und tourismusfördernde
Maßnahmen.“ Der Trierer Stadtrat hat am 28. Januar 2010 dem CDU-Antrag
zugestimmt. Die Verwaltung soll jetzt eine entsprechende Satzung ausarbeiten.
In Weimar wird für Übernachtungen von Besuchern ab dem 18. Lebensjahr 2 € pro
Nacht von den Hotels erhoben, die über 50 Zimmer (und mehr) verfügen, bis 49
Zimmer 1 €. In Erfurt wird seit Januar 2010 ebenfalls die Einführung einer
Kulturtaxe in Höhe von 3 € pro Übernachtung geprüft.
In Erlangen ist die Zahl der Übernachtungen von 1997-2007 von 340.000 auf
inzwischen über 450.000 Übernachtungen angestiegen. Nach Auskunft der
Stadtführerinnen kommt etwa ein Drittel der Gäste speziell nach Erlangen, um
sich die Stadt und ihre kulturellen Einrichtungen anzusehen. Der Erlanger
Tourismus- und Marketingverein hat in den letzten 10 Jahren bei seinen
Stadtführungen eine jährliche Steigerung von 10 % zu verzeichnen.
Die Erlanger Nachrichten meldeten am 15. Januar 2010: „Vor allem mit Hilfe der
Kultur möchte Erlangen in Zukunft attraktiver für Touristen werden und das
Sinken der Übernachtungszahlen in Hotels und Pensionen nach oben korrigieren.
Die ETM wird mit dem Ziel zitiert, „jenseits von Kongressen und Abstechern von
Geschäftsleuten zu den Erlanger Firmen mehr Privatreisende anzulocken“. Dadurch
soll es gelingen, die Grenze von 500.000 Übernachtungen zu überschreiten.
Bei Einführung einer Kulturtaxe in Erlangen könnten so 450.000 – 500.000 €
jährliche Mehreinnahme zum Ausbau der kulturellen Angebote und damit der
Attraktivität der Stadt erzielt werden.
Die Einführung einer Kulturtaxe ist nach Aussage von Referat III/30
grundsätzlich möglich.
Zu einer 5 %igen Abgabe, wie sie in Köln angestrebt wird, führt das Rechtsamt aus:
„In Bayern ist eine derartige Abgabe nur als Steuer i.S.d. Art.3 KAG denkbar mit der Folge, dass eine Verwendung nicht zweckgebunden erfolgt.“ Zudem bedarf die Satzung, welche die Erhebung regelt, gem. Art. 2 Abs. 3 KAG der Genehmigung durch die Regierung von Mittelfranken. „Dabei wird vor der Genehmigung geprüft, ob die Steuer öffentliche Belange, insbesondere volkswirtschaftliche oder steuerliche Interessen des Staates, beeinträchtigt. Angesichts des Umstandes, dass mit einer Steuer auf Hotelübernachtungspreise die zum 1. 1. 2010 geltende Umsatzsteuerermäßigung teilweise ‚abgeschöpft’ würde, ist eine Genehmigung fraglich.“
Der Hinweis auf die fehlende Zweckbindung einer Steuer steht der Erhebung einer „Kulturtaxe“ nicht im Weg, da so zwar die Erhebung nicht zweckgebunden erfolgt, der Stadtrat jedoch im Innenverhältnis eine entsprechende Zweckbindung beschließen kann. Relevant erscheint dagegen der Hinweis, dass eine Kulturtaxe die politisch gewollte Steuerermäßigung für das Hotelgewerbe – unabhängig von der verbreiteten Kritik an deren volkswirtschaftlichen Nutzen – nicht konterkarieren dürfe. Eine Abgabe in Höhe von 5 % nach Kölner Vorbild erscheint für Erlangen darüber hinaus auch angesichts der Mischung von Tourismus- und Geschäftsreisenden zu hoch.
Sinnvoll wäre im Hinblick auf die finanzielle
Gesamtsituation und den hohen Anteil von Kultur an der Attraktivität der Stadt,
die wiederum dem Übernachtungsgewerbe zugute kommt, eine Abgabe nach Weimarer
und Trierer Vorbild in Höhe von 1 € pro Übernachtung, der durch die
Übernachtungsbetriebe abzuführen ist. Dadurch würde auch eine zu hohe Belastung
des Hotelgewerbes vermieden.
Die von Referat IV im KFA am 03.03.2010
vorgeschlagene Variante A wurde dort mit
5 : 7 abgelehnt.
Anlagen:
Fraktionsantrag Erlanger Linke 001/2010 vom 04.01.2010
Fraktionsantrag SPD-Nr. 006/2010 vom 28.01.2010