1. Der räumliche Geltungsbereich der 16. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan 2003 (FNP 2003) für den Teilbereich – Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6) – wird am Gewerbestandort um die Grundstücke Flst.Nrn 466/2, 482/3 484 sowie die Teilbereiche der Flst.Nrn. 453, 483 und 484/3 – alle Gemarkung Tennenlohe - zurückgenommen bzw. für eine externe Ausgleichsfläche westlich der BAB A 3 um das Grundstück Flst.Nr. 696 (A 1) – Gemarkung Eltersdorf – erweitert.
2. Den Ergebnissen der Prüfung der Stellungnahmen in Anlage 2 wird beigetreten.
Der Entwurf der 16. FNP-Änderung in der Fassung vom April 2010 mit Begründung wird gebilligt und ist gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.
Die Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange ist gemäß
§ 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a) Anlass und Ziel der
Planung
Im Zuge der Umsetzung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme „Tennenlohe östlich BAB A 3 (G 6)“ wird der Bebauungsplan (BP) Nr. T 385 erstellt. Bei der Ausarbeitung dieses Bebauungsplans hat sich eine Erweiterung der im FNP 2003 dargestellten gewerblichen Bauflächen nach Süden ergeben.
Ziel der 16. FNP-Änderung ist, in räumlicher Nähe zu dem
etablierten Gewerbestandort Tennenlohe Süd der hohen Nachfrage nach neuen
Gewerbeflächen in Tennenlohe entsprechen zu können.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich der 16. FNP-Änderung für den
Gewerbestandort östlich der BAB A 3 liegt im Ortteil Tennenlohe. Er beinhaltet die Grundstücke:
Gemarkung Tennenlohe:
Flst.Nrn. 452, 465, 466, 466/3, 466/4, 467, 468, 469/2,
469/3, 478, 478/2, 478/3, 478/6, 479, 480, 481, 482, 482/2, 526, 527, 542 sowie
Teilbereiche der Flst.Nrn. 242/2, 453, 483, 484/3 und 542/2;
Gemarkung Eltersdorf: Flst.Nrn. 851/2, 852/3, 854, 855, 856, 857,
857/4, 858/1, 859/1, 860/1, 861/1, 862/1, 865/1, 868/7, 868/8, 868/10, 868/11
sowie Teilbereiche der Flst.Nrn. 851/1 und 858/2
und weist eine Fläche von ca. 15,2 ha auf.
Damit umfasst er mithin die Flächen, die für eine geordnete städtebauliche
Entwicklung im Sinne der Ziele und Zwecke der Planung erforderlich sind.
Hinzu kommt eine externe Ausgleichsfläche von ca. 0,47 ha auf dem
Grundstück Flst.Nr. 696 (A 1) –
Gmkg. Eltersdorf - zwischen der BAB A 3 und der Bahnlinie Nürnberg – Bamberg.
Die Gesamtgröße der beiden räumlichen Geltungsbereiche ergibt somit ca.
15,67 ha
(vgl. Anlage 1).
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im FNP 2003 ist die Erweiterungsfläche der gewerblichen
Bauflächen als Grünflächen und die externe Ausgleichsfläche als Ackerflächen
dargestellt. Die 16. FNP-Änderung ist somit erforderlich, um diese
Erweiterungsfläche als gewerbliche Bauflächen und die externe Ausgleichsfläche
A 1 als Flächen mit besonderer Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz
darzustellen (vgl. Anlage 1 a und 1 b) und damit die planungsrechtliche Voraussetzung
für eine spätere Bebauung mit gewerblichen Gebäuden bzw. ökologische Aufwertung
zu schaffen.
Zur Kompensation des Ausgleichsdefizits sind neben der externen
Ausgleichsfläche A1 zwei weiter externe Ausgleichsflächen (A 2 und A 3)
notwendig. Diese beiden Flächen sind schon im FNP 2003 als Ausgleichsflächen
umgrenzt und dargestellt, sodass sich in dem aktuellen FNP-Verfahren eine
Nutzungsänderung für diese beiden Flächen erübrigt.
1.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der FNP 2003 soll in den o.g. Teilbereichen geändert werden.
Die FNP-Änderung erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
2.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Verfahren
· Änderung
Der
Umwelt- Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) des Stadtrates Erlangen hat am
23.09.2008 die 16. Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Tennenlohe
östlich BAB A 3 (G 6) – nach den Vorschriften des BauGB beschlossen.
·
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB hat in der Form stattgefunden, dass vom
10.11.2008 bis einschließlich 11.12.2008 die Möglichkeit zur Einsicht und
Stellungnahme gegeben wurde. Es wurden aus der Bürgerschaft drei Stellungnahmen
abgegeben.
Darüber hinaus fand am 01.12.2009 eine
öffentliche Informationsveranstaltung in der Turnhalle der Grundschule
Tennenlohe statt, an der etwa 260 Personen teilnahmen.
·
Frühzeitige Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 BauGB sowie § 2 Abs. 2 BauGB wurde mit Schreiben vom 05.11.2008
durchgeführt. Es wurden insgesamt 35 Behörden und sonstige Träger öffentlicher
Belange sowie Nachbargemeinden angeschrieben, von denen 26 eine Stellungnahme abgeben
haben. Die vorgebrachten Äußerungen haben zur Änderung der Planung geführt,
speziell im Bereich der Entwässerung der gewerblichen Bauflächen.
Die Äußerungen und Stellungnahmen der Bürger – einschl. der
Informationsveranstaltung vom 01.12.2009 - bzw. der Behörden und sonstiger
Träger öffentlicher Belange werden in der Anlage 2 behandelt.
b)
Verkehrserschließung
Die Verkehrserschließung ist durch einen direkten Anschluss an die
Weinstraße und die geplante Verbindungsstraße zwischen Weinstraße und
Frauenweiherstraße sowie innere Erschließungsstraßen gesichert. Die geplante
Verbindungsstraße übernimmt die Funktion einer Westumfahrung für den Ortsteil
Tennenlohe, die letztlich zu einer Reduzierung der Verkehrsbelastungen durch
den motorisierten Individualverkehr (MIV) innerhalb der Ortslage von Tennenlohe
führt.
Darüber hinaus wird die Radwegeverbindung zwischen dem Ortsteil und dem
Gewerbegebiet durch eine zusätzliche Streckenführung entlang des Holzgassweges
und der Verbindungsstraße verbessert.
Durch die Einbindung in das Busnetz wird das Gewerbegebiet an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) angeschlossen und somit eine direkte Verbindung zum neuen S-Bahnhalt in Eltersdorf bzw. auch in die Erlanger Innenstadt hergestellt. Hierdurch ist eine Model-Split-Veränderung zugunsten des ÖPNV zu erwarten.
c)
Ökologische Maßnahmen
Der Eingriff in die Natur und Landschaft kann nur teilweise innerhalb des eigentlichen Planungsgebietes (15,2 ha), durch Umnutzung bisher landwirtschaftlich intensiv genutzter Flächen in Extensivrasen, Rohbodenstandorte, Feuchtwiesen und durch Anpflanzung von Baum- und Strauchpflanzungen ausgeglichen werden. Die notwendigen externen Ausgleichsflächen (1,9 ha) werden auf Flächen des städtischen Ökokontos festgesetzt.
Die Flächen und Maßnahmen zum Ausgleich des eigentlichen
Plangebietes sowie auf den weiteren externen Ausgleichsflächen A 1 bis A 3
werden vollständig den Eingriffen durch die 16. FNP-Änderung (sprich: Flächen
des BP Nr. T 385 ) gem. § 9 Abs. 1a BauGB zugeordnet.
d) Immissionsschutz
Für die geplanten gewerblichen Bauflächen sind keine aktiven Lärmschutzmaßnahmen bezogen auf die BAB A 3 erforderlich.
Zum Schutz der umgebenden Bebauung sowie im Hinblick auf
die städtebauliche Weiterentwicklung des gesamten Ortsteils werden für das
Gewerbegebiet im BP Nr. T 385 entsprechende Festsetzungen getroffen.
Ziel ist, die Orientierungswerte der DIN 18005 – Schallschutz im Städtebau – im
Wohngebiet auf der Ostseite des Plangebietes einzuhalten.
e) Umweltbericht
Für den im
Parallelverfahren aufgestellten BP Nr. T 385 wurde für die Belange des Umweltschutzes
eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Ergebnisse werden
im Umweltbericht - der auch für die 16.
FNP-Änderung gilt - beschrieben und
bewertet.
Als wesentliche Aussagen für die Flächennutzungsplanung sind aus dem
Umweltbericht festzuhalten:
- Die Schutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Wasser sowie Landschaftsbild
werden
durch die Planung beeinflusst, wobei
die vorhabenspezifische Zusatzbelastungen als
nicht erheblich anzunehmen sind.
- Durch die zusätzliche Versiegelung gehen Boden und Bodenfunktionen verloren.
- Durch die Grünordnung wird die städtebauliche und landschaftsplanerische
Einbindung
des neuen Gewerbegebietes in das Umfeld
gewährleistet.
- Durch das Vorhaben entsteht ein ausgleichspflichtiger Eingriff in Natur und
Landschaft
Baugesetzbuch.
- Das ermittelte Ausgleichsdefizit im Baugebiet wird durch die Bereitstellung
von stadtei-
genen Grundstücken aus dem Ökokonto
vollständig kompensiert.
- Die vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen reichen aus, um die gesetzlichen
Vorgaben
für das Baugebiet mit der der Ausweisung
als gewerbliche Bauflächen im FNP bzw.
Gewerbegebiet im BP zu erfüllen.
3.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Anlage 1:
Übersichtsplan
Anlage 1a und 1b:
16. FNP-Änderung (Bestand und Planung)
Anlage 2: Prüfung
der Stellungnahmen mit Ergebnis