Die Baugenehmigung und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht in Aussicht gestellt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
64; 1. Deckblatt |
Gebietscharakter: |
Reines Wohngebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Satteldach statt Walmdach |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Fragen zum Vorbescheid
Kann das Teilgrundstück mit einem Einfamilienhaus
entsprechend der vorgelegten Planung bebaut werden?
Kann anstelle des Walmdaches ein Satteldach mit 38° Dachneigung errichtet
werden?
Sachbericht
Durch die Aufstellung des 1. Deckblattes zum Baulinienplan 64 sollte eine Bebauung des Blockinneren mit Wohngebäuden ermöglicht werden.
Das Vorhaben hält die sonstigen Vorgaben des Bebauungsplanes ein, soll aber anstatt mit Walmdach mit einem Satteldach mit 38 statt 30 Grad Dachneigung (kein Vollgeschoss) errichtet werden. Mit einem flach geneigten Walmdach entsprechend den Vorgaben des Bebauungsplanes wäre ein Ausbau des Dachgeschosses nicht möglich.
Aus städtebaulichen Gründen werden die Befreiungen nicht befürwortet, da die Bebauung im Blockinneren bewusst niedriger gehalten werden soll als die Randbebauung. Durch die hier vorliegende Planung wird das Gebäude um ca. 1 m höher als bei einer bebauungsplan- konformen Ausführung.
Für die Überschneidung der Abstandsflächen zwischen den Gebäuden im Innerverhältnis könnte eine Abweichung erteilt werden. Nachbarliche Belange sind dadurch nicht betroffen, weil zu den Nachbargrenzen die Abstandsflächen in voller Höhe H eingehalten werden.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: keine Zustimmung.
Anlage: Lageplan