Betreff
Wasserrechtliches Verfahren - Stauanlage Foerster-Mühle in Erlangen-Bruck
Vorlage
31/022/2010
Aktenzeichen
III/31/RBC-2829
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Mit Schreiben vom 31.08.2009 hat die Firma Kühnspitz Elektrizitätswerke GbR bei Amt 31 die wasserrechtliche Bewilligung für die Wiederinbetriebnahme der Stauanlage Foerster-Mühle durch  den Einbau von zwei Turbinen sowie einen Höherstau der Regnitz beantragt.

 

Das bisherige Wasserrecht gewährt das Recht, die Regnitz auf 273,72 m üNN aufzustauen; die Firma Kühnspitz  Elektrizitätswerke GbR beantragt einen Höherstau auf 274,22 m üNN. Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat begutachtet, dass sich der Stauwasserpegel am Wehr in den letzten 15 Jahren auf tatsächlich 274,05 m üNN eingestellt hat.

 

Die Antragsunterlagen wurden am 30.10.2009 dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg als amtlichen Sachverständigen, der unteren Naturschutzbehörde sowie dem Fachberater für das Fischereiwesen zur Vorprüfung vorgelegt.

 

Der Antragsteller teilte mit Schreiben vom 12.11.2009 mit, dass sich die ursprüngliche Planung geändert hat. Anstatt der bis dahin vorgesehenen Turbinen eines französischen Herstellers werden u.a. wegen fehlender Lärmschutzgutachten herkömmliche Klappenlaufrad-Turbinen eingebaut.

 

Die Änderung der Betriebstechnik bedingt erhebliche bauliche Änderungen gegenüber der ursprünglichen Planung. Während beim Einbau der ursprünglich vorgesehenen Turbinen ein sehr reduziertes Maschinengebäude benötigt wird, ist beim Einbau der herkömmlichen Turbinen ein Maschinenhaus mit einer Grundfläche von ca. 15 m x 15 m erforderlich. Die Fa. Kühnspitz Elektrizitätswerke GbR hat hierfür am 01.03.2010 eine Baugenehmigung beantragt.

 

Mit Schreiben vom 17.12.2009 hat die Fa. Kühnspitz Elektrizitätswerke GbR die, durch die Änderung der Betriebstechnik anzupassenden Planunterlagen, für das wasserrechtliche Bewilligungsverfahren vorgelegt. Das Amt 31 hat die geänderten Planunterlagen mit Schreiben vom 22.12.2009 dem Wasserwirtschaftsamt Nürnberg  mit der Bitte vorgelegt, die Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob sie für die Begutachtung im Rahmen des wasserrechtlichen Verfahrens geeignet sind und das Verfahren veröffentlicht werden kann.

 

Nach eingehender Prüfung hat das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg am 22.02.2010 mitgeteilt, dass die vorgelegten Antragsunterlagen für die Begutachtung nicht ausreichen. Im Rahmen einer weiteren Antragskonferenz am 01.03.2010 wurde dem Antragsteller vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg mitgeteilt, in welchen Punkten die Antragsunterlagen noch zu ergänzen sind.