Der Wiederberufung und Erstberufung von Mitgliedern des
Gutachterausschusses für Grundstückswerte wird zugestimmt.
Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3 Abs.1 Satz 1 und Abs. 3
GutachterausschussV erfolgen folgende personelle
Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses:
a)
Wiederberufung:
Frau Sieglinde Artmann-Schmid
Frau Artmann-Schmid gehört dem Ausschuss seit dem 01.01.2002 an. Sie war bisher
öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Mieten
und Pachten. Diese Bestellung wird auf eigenen Wunsch nicht mehr verlängert.
Stattdessen wird sich ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig auf die Bewertung von
bebauten und unbebauten Grundstücken ausrichten. Eine Zertifizierung dazu
strebt sie im ersten Halbjahr 2010 an.
Frau Artmann-Schmid wird
erneut und rückwirkend zum 01.01.2010 für die Dauer von 4 Jahren in den
Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt
Erlangen berufen.
b)
Erstberufung:
Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan
Kindler
Herr Kindler ist seit Mai 2009 von der IHK Oberfranken als öffentlich
bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und
unbebauten Grundstücken bestellt. Herr Kindler ist Kaufmann und Architekt und
seit 1998 auch beim Stadtbauamt der Stadt Forchheim angestellt. In seinen
Tätigkeitsbereich fällt dort ebenfalls die Wertermittlung von bebauten und
unbebauten Grundstücken.
Herr Kindler wird erstmals
vom 01.04.2010 an für die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss
für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen berufen.
Die Mitglieder sind mit den jeweils personenbezogenen
Vorgängen den Gutachterausschuss betreffend einverstanden.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gutachterausschusses ist die Wiederberufung von Mitgliedern jeweils auf die Dauer von vier Jahren (mit Wiederholungsmöglichkeit) erforderlich. Neuberufungen, insbesondere die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dienen der Qualitätssicherung durch Besetzung mit hochqualifizierten Gutachtern.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Gemäß
§ 2 Abs.1 i.V. mit § 3 Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV sollen die
notwendigen personellen Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses
vollzogen werden.
Der Gutachterausschuss der Stadt Erlangen besteht aus 18 Mitgliedern, von denen
derzeit 11 Mitglieder als hauptberufliche Sachverständige in der
Grundstückswertermittlung tätig sind.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die notwendigen personellen Änderungen im Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Erlangen werden durch Beschluss wirksam.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Hinweis: GutachterausschussV
bleibt unverändert seit 01.05.2005
(Auszug auf
Anfrage bei Amt 61/ 612 erhältlich)