Betreff
Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV), hier: Wiederberufung und Erstberufung von ehrenamtlichen Gutachtern innerhalb des Gutachterausschusses für Grundst ückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen
Vorlage
612/001/2010
Aktenzeichen
VI/61 T. 1322
Art
Beschlussvorlage

Der Wiederberufung und Erstberufung von Mitgliedern des Gutachterausschusses für Grundstückswerte wird zugestimmt.

Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3 Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV erfolgen folgende personelle
Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses:

a) Wiederberufung:

Frau Sieglinde Artmann-Schmid
Frau Artmann-Schmid gehört dem Ausschuss seit dem 01.01.2002 an. Sie war bisher öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von Mieten und Pachten. Diese Bestellung wird auf eigenen Wunsch nicht mehr verlängert. Stattdessen wird sich ihre Tätigkeit schwerpunktmäßig auf die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ausrichten. Eine Zertifizierung dazu strebt sie im ersten Halbjahr 2010 an.

Frau Artmann-Schmid wird erneut und rückwirkend zum 01.01.2010 für die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen berufen.

 

 

b) Erstberufung:

Herr Dipl.-Ing. (FH) Stefan Kindler
Herr Kindler ist seit Mai 2009 von der IHK Oberfranken als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken bestellt. Herr Kindler ist Kaufmann und Architekt und seit 1998 auch beim Stadtbauamt der Stadt Forchheim angestellt. In seinen Tätigkeitsbereich fällt dort ebenfalls die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Herr Kindler wird erstmals vom 01.04.2010 an für die Dauer von 4 Jahren in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Erlangen berufen.

 

Die Mitglieder sind mit den jeweils personenbezogenen Vorgängen den Gutachterausschuss betreffend einverstanden.

 

 

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Gutachterausschusses ist die Wiederberufung von Mitgliedern jeweils auf die Dauer von vier Jahren (mit Wiederholungsmöglichkeit) erforderlich. Neuberufungen, insbesondere die von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, dienen der Qualitätssicherung durch Besetzung mit hochqualifizierten Gutachtern.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Gemäß § 2 Abs.1 i.V. mit § 3 Abs.1 Satz 1 und Abs. 3 GutachterausschussV sollen die notwendigen personellen Veränderungen im Bereich des Gutachterausschusses vollzogen werden.
Der Gutachterausschuss der Stadt Erlangen besteht aus 18 Mitgliedern, von denen derzeit 11 Mitglieder als hauptberufliche Sachverständige in der Grundstückswertermittlung tätig sind.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die notwendigen personellen Änderungen im Gutachterausschuss der kreisfreien Stadt Erlangen werden durch Beschluss wirksam.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 


Hinweis:          GutachterausschussV bleibt unverändert seit 01.05.2005
                       (Auszug auf Anfrage bei Amt 61/ 612 erhältlich)