Dem Prüfungsbericht vom 22. Februar 2010 zur Schlussrechnung des Sozialamtes als Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II wird zugestimmt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit der Beratung und Beschlussfassung im Rechnungsprüfungsausschuss wird der Prüfungsbericht verbindlich.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der Prüfungsbericht ist die Grundlage für die vom Bundesarbeitsministerium geforderten Testate des Rechnungsprüfungsamtes vom 20. Januar 2010 (Anlage 3 des Prüfungsberichtes).
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Entfällt.
Anlagen: