Betreff
Beschilderung Helmstraße West / Ost
Vorlage
66/021/2010
Aktenzeichen
Amt 66, 61, 32
Art
Beschlussvorlage

Die Helmstraße Ost und die Helmstraße West sind als Verkehrsberuhigte Bereiche nach StVO auszuschildern und auch im Sinne der Ausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen als Verkehrsberuhigter Bereich zu klassifizieren und abzurechnen.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.:       bzw. im Budget vorhanden!

 

 

Sachbericht

Im Rahmen der Abstimmung für die Ausführungsplanung zum Ausbau der Helmstraße West wurden mit den beteiligten Fachämtern noch einmal die bereits im UVPA vom 15.04.2008 beschlossenen verkehrlichen Festlegungen für diesen Bereich besprochen.

Entsprechend dem o.g. UVPA-Beschluss wurde der gesamte Bereich der Goethestraße zwischen Heuwaagstraße und Güterhallenstraße inkl. der einmündenden Straßen als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit 20 km/h Geschwindigkeitsbegrenzung festgesetzt. Hierbei ist auf eine bauliche Trennung der einzelnen Verkehrsarten zu achten. Dies wurde beim Ausbau der Goethestraße und der Heuwaagstraße so auch berücksichtigt.

Dem entgegen steht allerdings sowohl der bisherige Ausbau der ostseitigen Helmstraße als auch der jetzt geplante, der Ostseite entsprechende Ausbau der westlichen Helmstraße. Die beiden Straßenabschnitte sehen eine bauliche Trennung der Verkehrsarten nicht vor. Vielmehr signalisieren diese Straßenabschnitte, wie dies auch beim bereits ausgebauten östlichen Abschnitt der Helmstraße der Fall ist, den Charakter eines Verkehrsberuhigten Bereiches.

Daher sollte der Straßenabschnitt Helmstraße Ost, wie auch bereits in der Vergangenheit die Helmstraße West, als Verkehrsberuhigter Bereich ausgeschildert und entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung klassifiziert werden.

 

 

 


Anlagen: