Der Schulausschuss begutachtet:
Der Bauausschuss / Werkausschuss Entwässerungsbetrieb
beschließt:
Die im Sachbericht dargestellten Brandschutzmaßnahmen werden gemäß DA-Bau § 5.4. und § 5.5.3. begutachtet bzw. beschlossen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Den Gebäudenutzern werden ausreichend sichere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Der bauliche Brandschutz der vom GME für die städtischen Nutzungen zur Verfügung gestellten Objekte wird schrittweise den bestehenden gesetzlichen Vorschriften, den aktuellen Erkenntnissen und dem Stand der Technik entsprechend verbessert. Mängel im baulichen Brandschutz an Schulen werden beseitigt. Die betroffenen Objekte und die vorgesehenen Maßnahmen können dem Sachbericht entnommen werden.
Ausgangslage / Anlass / Sachbericht:
Der Vorplanungs- und Entwurfsplanungsbeschluss gemäß DA-Bau § 5.4. und § 5.5.3. werden
zusammengefasst, da es sich um kleine Baumassnahmen handelt, bei welchen
Vorplanung und Entwurfsplanung nicht zu trennen sind.
Die im Jahr 2004 begonnenen Brandschutzmaßnahmen an Schulen werden
fortgesetzt.
Hierfür stehen im Jahr 2010 500.000 € zur Verfügung.
Grundlage der Maßnahmenplanung für die Schulen ist die aktualisierte Prioritätenliste (Anlage 2 Maßnahmen 2010 unterstrichen) und die Ergebnisse von Feuerbeschauen.
Ein weiterer Faktor bei der Auswahl der Schulen sind Synergieeffekte mit dem Schulsanierungsprogramm.
Diejenigen Schulen, deren Brandschutzmängel im Rahmen des Schulsanierungsprogrammes ganz oder zumindest größtenteils beseitigt werden, wurden nicht in die Maßnahmen für 2010 aufgenommen.
Auf Grund der hohen personellen
Auslastung durch das Schulsanierungsprogramm war es zum jetzigen Zeitpunkt
nicht möglich, für alle zur Verfügung stehenden Mittel den geforderten
Planungs- und Kostenberechnungsstand zu erreichen.
Die Planung und Kostenberechnung beschränkt sich daher im Moment auf die
nachfolgend aufgeführten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 461.000 €. Die
verbleibenden 39.000 € sollen für noch festzulegende Maßnahmen 2010 verwendet
werden, welche dann den zuständigen Ausschüssen je nach Umfang als MzK oder als
Beschlussvorlage zur Kenntnis gebracht werden.
Die für 2010 zur brandschutztechnischen Verbesserung vorgesehenen Objekte, die einzelnen Maßnahmen und die Gründe hierfür sind bisher im Einzelnen:
·
Berufsschulzentrum
Fertigstellung der
Sanierung von Brandmelde- und Alarmierungsanlage der Objekte Berufsschule,
Fachschule für Techniker, Fachoberschule und Karl-Heinz-Hiersemann-Halle.
Die 2009 begonnene
Sanierung der Brandmelde- und Alarmierungsanlage wird damit abgeschlossen.
·
Werner-von-Siemens-Realschule
Brandschutztechnische Abtrennung des Theatervorraumes vom Lagerbereich
zur Sicherung des 1. Rettungsweges.
Herstellen von Verbindungstüren zwischen Klassenräumen in den Obergeschossen
des Klassentraktes zur Sicherung des 2. Rettungsweges.
Die Abtrennung des Vorraumes von Lagerflächen ist für den
Weiterbetrieb des Theaters zwingend erforderlich.
Die Verbindungstüren müssen hergestellt werden, um den 2. Fluchtweg aus 5
Klassenzimmern in den Obergeschossen des Klassentraktes zu sichern, da das
Anleitern mehrerer Klassenräume nach heutiger Sicht keine ausreichenden
Rettungsraten ermöglicht.
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Schule Dechsendorf
Abtrennung von
Garderoben zu den Treppenräumen.
Laut Befundblatt der
Feuerbeschau vom Februar 2009 müssen die Garderoben aus den Treppenräumen
entfernt werden. Da dies aus Sicht der Schule nicht durch Verlagern in die Klassenräume
möglich ist, muss der Treppenraum von den Garderoben baulich abgetrennt werden.
Als positiver Nebeneffekt können dadurch in EG und KG ohne Mehraufwand Flure
geschaffen werden, die auch den erforderlichen 2. Rettungsweg sicherstellen.
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Sing- und Musikschule
Abtrennen der Flure in EG und 1. OG vom Treppenraum und Austausch von
Zimmertüren zum Treppenraum zur Sicherung des 1. Rettungsweges.
Einbau einer Hausalarmanlage (flächendeckende, automatische Brandmeldeanlage
mit Alarmierung ohne Aufschaltung auf die Rettungsleitstelle) zur Kompensation
von Brandschutzmängeln.
Die Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die im Rahmen einer Begehung
festgestellten schweren Mängel am 1. Rettungsweg zu beseitigen und somit alle
Räume weiter nutzen zu können. Die mit
Amt 63 und StabVB abgestimmten dringenden Maßnahmen werden 2011 in einem
zweiten Schritt abgeschlossen.
·
Erlanger Musikinstitut
Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rauchabzugsöffnungen von Konzertsaal
und Treppenraum.
Nachrüstung der nicht ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung des Konzertsaales.
Fortsetzung der 2009 begonnenen Maßnahmen, um den Konzertsaal und die
Unterrichtsräume weiter nutzen zu können. Die mit Amt 63 und StabVB
abgestimmten dringenden Maßnahmen sind damit abgeschlossen.
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Adalbert-Stifter-Schule
Nachrüstung von Stahlbetondecken mit mangelhafter Brandschutzqualität
durch Einbau feuerbeständiger Unterdecken.
Im Lauf der Brandschutzsanierung der Decken in den Räumen musste
festgestellt werden, dass die nach Plan- und Aktenstand eigentlich
ausreichenden Decken der Flure gleichfalls schwere Mängel haben, die zu
beseitigen sind.
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Schule Büchenbach Nord (Mönauschule)
Austausch der Treppenhausverglasungen im Klassentrakt Grundschule gegen
Brandschutzfenster zur Sicherung des 1. Rettungsweges und Einbau von
Rauchabzugsöffnungen.
Diese Maßnahme ist eine Auflage aus der Baugenehmigung der 2009 begonnenen
Einrichtung einer Lehrküche, in deren Rahmen auch die Fluchtwegeführung im
Gebäude verändert wurde. Sie sollte zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin
umgesetzt werden, muss aber auf Grund der Auflage vorgezogen werden.
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Friedrich-Sponsel-Halle
Austausch der vorhandenen, ungenügenden Treppenraumabschlüsse zur
Sicherung der Rettungswege aus dem Tribünenbereich, der Turnhalle und des Foyers.
Instandsetzung der defekten Brandmelde- und Alarmierungsanlage.
Die 2009 durchgeführte Sanierung der Sanitärräume brachte erhebliche
brandschutztechnische Defizite bei den vorhandenen Türen und Abschlüssen der
Rettungswege zu Tage. Diese betreffen sowohl den Betrieb mit Publikum bei
Sportveranstaltungen als auch die normale Nutzung für den Schulsport.
Die Schäden an Brandmelde- und Alarmierungsanlage haben bereits zu einem
Totalausfall derselben geführt und müssen daher umgehend beseitigt werden.
Maßnahmen an anderen Schulen und
Kindertageseinrichtungen sind hier derzeit nicht aufgeführt, da für die Objekte
mit den größten Mängeln umfangreiche Sanierungen bzw. Ersatzbauten geplant sind
und dem GME derzeit keine schweren Mängel im Bestand bekannt sind, die eine
sofortige Reaktion zwingend erfordern.
Sollten dennoch Mängel bekannt werden, deren Beseitigung keinen Aufschub
duldet, kann deren Beseitigung aus den noch nicht verplanten 39.000 €
kurzfristig finanziert werden.
Die Höhe der Kostenberechnung je Objekt kann der Anlage 1 entnommen werden, die Kostenberechnungen liegen vor.
Die Entwurfsplanungen werden in der Sitzung aufgelegt.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Maßnahmen
werden vom Brandschutzbeauftragten (Projektsteuerung und Planung) und den
zuständigen Sachbearbeitern (Umsetzung) im Bauunterhalt des GME bearbeitet.
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
500.000 € |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel sind im Budget des GME vorhanden!
Anlagen: