Betreff
Brandschutz an Erlanger Schulen 2010
Vorlage
24/008/2010
Aktenzeichen
VI/242-1BS
Art
Beschlussvorlage

Der Schulausschuss begutachtet:

Der Bauausschuss / Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt:

Die im Sachbericht dargestellten Brandschutzmaßnahmen werden gemäß DA-Bau § 5.4. und § 5.5.3. begutachtet bzw. beschlossen.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Den Gebäudenutzern werden ausreichend sichere Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der bauliche Brandschutz der vom GME für die städtischen Nutzungen zur Verfügung gestellten Objekte wird schrittweise den bestehenden gesetzlichen Vorschriften, den aktuellen Erkenntnissen und dem Stand der Technik entsprechend verbessert. Mängel im baulichen Brandschutz an Schulen werden beseitigt. Die betroffenen Objekte und die vorgesehenen Maßnahmen können dem Sachbericht entnommen werden.

Ausgangslage / Anlass / Sachbericht:

Der Vorplanungs- und Entwurfsplanungsbeschluss gemäß DA-Bau § 5.4. und § 5.5.3. werden zusammengefasst, da es sich um kleine Baumassnahmen handelt, bei welchen Vorplanung und Entwurfsplanung nicht zu trennen sind.

 

Die im Jahr 2004 begonnenen Brandschutzmaßnahmen an Schulen werden fortgesetzt.

Hierfür stehen im Jahr 2010  500.000 € zur Verfügung.

 

Grundlage der Maßnahmenplanung für die Schulen ist die aktualisierte Prioritätenliste (Anlage 2 Maßnahmen 2010 unterstrichen) und die Ergebnisse von Feuerbeschauen.

Ein weiterer Faktor bei der Auswahl der Schulen sind Synergieeffekte mit dem Schulsanierungsprogramm.

Diejenigen Schulen, deren Brandschutzmängel im Rahmen des Schulsanierungsprogrammes ganz oder zumindest größtenteils beseitigt werden, wurden nicht in die Maßnahmen für 2010 aufgenommen.

 

Auf Grund der hohen personellen Auslastung durch das Schulsanierungsprogramm war es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich, für alle zur Verfügung stehenden Mittel den geforderten Planungs- und Kostenberechnungsstand zu erreichen.
Die Planung und Kostenberechnung beschränkt sich daher im Moment auf die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 461.000 €. Die verbleibenden 39.000 € sollen für noch festzulegende Maßnahmen 2010 verwendet werden, welche dann den zuständigen Ausschüssen je nach Umfang als MzK oder als Beschlussvorlage zur Kenntnis gebracht werden.

 

Die für 2010 zur brandschutztechnischen Verbesserung vorgesehenen Objekte, die einzelnen Maßnahmen und die Gründe hierfür sind bisher im Einzelnen:

 

·         Berufsschulzentrum
Fertigstellung der Sanierung von Brandmelde- und Alarmierungsanlage der Objekte Berufsschule, Fachschule für Techniker, Fachoberschule und Karl-Heinz-Hiersemann-Halle.
Die 2009 begonnene Sanierung der Brandmelde- und Alarmierungsanlage wird damit abgeschlossen.

·         Werner-von-Siemens-Realschule
Brandschutztechnische Abtrennung des Theatervorraumes vom Lagerbereich zur Sicherung des 1. Rettungsweges.
Herstellen von Verbindungstüren zwischen Klassenräumen in den Obergeschossen des Klassentraktes zur Sicherung des 2. Rettungsweges.
Die Abtrennung des Vorraumes von Lagerflächen ist für den Weiterbetrieb des Theaters zwingend erforderlich.
Die Verbindungstüren müssen hergestellt werden, um den 2. Fluchtweg aus 5 Klassenzimmern in den Obergeschossen des Klassentraktes zu sichern, da das Anleitern mehrerer Klassenräume nach heutiger Sicht keine ausreichenden Rettungsraten ermöglicht.

·         Schule Dechsendorf
Abtrennung von Garderoben zu den Treppenräumen.
Laut Befundblatt der Feuerbeschau vom Februar 2009 müssen die Garderoben aus den Treppenräumen entfernt werden. Da dies aus Sicht der Schule nicht durch Verlagern in die Klassenräume möglich ist, muss der Treppenraum von den Garderoben baulich abgetrennt werden. Als positiver Nebeneffekt können dadurch in EG und KG ohne Mehraufwand Flure geschaffen werden, die auch den erforderlichen 2. Rettungsweg sicherstellen.

·         Sing- und Musikschule
Abtrennen der Flure in EG und 1. OG vom Treppenraum und Austausch von Zimmertüren zum Treppenraum zur Sicherung des 1. Rettungsweges.
Einbau einer Hausalarmanlage (flächendeckende, automatische Brandmeldeanlage mit Alarmierung ohne Aufschaltung auf die Rettungsleitstelle) zur Kompensation von Brandschutzmängeln.
Die Maßnahmen sind zwingend erforderlich, um die im Rahmen einer Begehung festgestellten schweren Mängel am 1. Rettungsweg zu beseitigen und somit alle Räume weiter nutzen zu können. Die mit Amt 63 und StabVB abgestimmten dringenden Maßnahmen werden 2011 in einem zweiten Schritt abgeschlossen.

·         Erlanger Musikinstitut
Fertigstellung und Inbetriebnahme der Rauchabzugsöffnungen von Konzertsaal und Treppenraum.
Nachrüstung der nicht ausreichenden Sicherheitsbeleuchtung des Konzertsaales.
Fortsetzung der 2009 begonnenen Maßnahmen, um den Konzertsaal und die Unterrichtsräume weiter nutzen zu können. Die mit Amt 63 und StabVB abgestimmten dringenden Maßnahmen sind damit abgeschlossen.

·         Adalbert-Stifter-Schule
Nachrüstung von Stahlbetondecken mit mangelhafter Brandschutzqualität durch Einbau feuerbeständiger Unterdecken.
Im Lauf der Brandschutzsanierung der Decken in den Räumen musste festgestellt werden, dass die nach Plan- und Aktenstand eigentlich ausreichenden Decken der Flure gleichfalls schwere Mängel haben, die zu beseitigen sind.

·         Schule Büchenbach Nord (Mönauschule)
Austausch der Treppenhausverglasungen im Klassentrakt Grundschule gegen Brandschutzfenster zur Sicherung des 1. Rettungsweges und Einbau von Rauchabzugsöffnungen.
Diese Maßnahme ist eine Auflage aus der Baugenehmigung der 2009 begonnenen Einrichtung einer Lehrküche, in deren Rahmen auch die Fluchtwegeführung im Gebäude verändert wurde. Sie sollte zu einem späteren Zeitpunkt ohnehin umgesetzt werden, muss aber auf Grund der Auflage vorgezogen werden.

·         Friedrich-Sponsel-Halle
Austausch der vorhandenen, ungenügenden Treppenraumabschlüsse zur Sicherung der Rettungswege aus dem Tribünenbereich, der Turnhalle und des Foyers.
Instandsetzung der defekten Brandmelde- und Alarmierungsanlage.
Die 2009 durchgeführte Sanierung der Sanitärräume brachte erhebliche brandschutztechnische Defizite bei den vorhandenen Türen und Abschlüssen der Rettungswege zu Tage. Diese betreffen sowohl den Betrieb mit Publikum bei Sportveranstaltungen als auch die normale Nutzung für den Schulsport.
Die Schäden an Brandmelde- und Alarmierungsanlage haben bereits zu einem Totalausfall derselben geführt und müssen daher umgehend beseitigt werden.

 

Maßnahmen an anderen Schulen und Kindertageseinrichtungen sind hier derzeit nicht aufgeführt, da für die Objekte mit den größten Mängeln umfangreiche Sanierungen bzw. Ersatzbauten geplant sind und dem GME derzeit keine schweren Mängel im Bestand bekannt sind, die eine sofortige Reaktion zwingend erfordern.
Sollten dennoch Mängel bekannt werden, deren Beseitigung keinen Aufschub duldet, kann deren Beseitigung aus den noch nicht verplanten 39.000 € kurzfristig finanziert werden.

 

Die Höhe der Kostenberechnung je Objekt kann der Anlage 1 entnommen werden, die Kostenberechnungen liegen vor.

 

Die Entwurfsplanungen werden in der Sitzung aufgelegt.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Maßnahmen werden vom Brandschutzbeauftragten (Projektsteuerung und Planung) und den zuständigen Sachbearbeitern (Umsetzung) im Bauunterhalt des GME bearbeitet.

 

 

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

500.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind im Budget des GME vorhanden!

 


Anlagen: