Betreff
Beschluss über die Haushaltssatzung 2010
Vorlage
II/031/2010
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die

Haushaltssatzung der Stadt Erlangen

für das Haushaltsjahr 2010:

"Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen folgende Haushaltssatzung:

§ 1

(1) Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt;

      er schließt

 

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Erträge von

 

234.960.200 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Aufwendungen von

 

276.384.300 Euro

 

und dem Saldo (Jahresergebnis) von

 

41.424.100 Euro

 

 

 

 

2.

im Finanzplan

 

 

a)

aus laufender Verwaltungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

232.699.600 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

265.727.300 Euro

 

und einem Saldo von

 

33.027.700 Euro

 

 

 

 

b)

aus Investitionstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

36.064.900 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

55.961.300 Euro

 

und einem Saldo von

 

19.896.400 Euro

 

 

 

 

c)

aus Finanzierungstätigkeit mit

 

 

 

dem Gesamtbetrag der Einzahlungen von

 

36.514.100 Euro

 

dem Gesamtbetrag der Auszahlungen von

 

9.878.000 Euro

 

und einem Saldo von

 

26.636.100 Euro

 

 

 

 

d)

und einem Saldo des Finanzhaushalts von

 

26.288.000 Euro

 

(2) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 des "Entwässerungsbetriebes der Stadt Erlangen" (EBE) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

16.679.500 Euro

in den Aufwendungen mit

 

19.988.200 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

14.511.033 Euro

 

 

(3) Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt;

 

er schließt ab im Erfolgsplan

 

 

in den Erträgen mit

 

23.918.000 Euro

darin: Verlustausgleich durch die Stadt mit

 

6.731.000 Euro

in den Aufwendungen mit

 

23.915.000 Euro

 

 

 

und im Vermögensplan

 

 

in den Einnahmen und Ausgaben mit

 

2.556.000 Euro

 

§ 2

(1)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 32.092.100 Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 8.238.733 Euro festgesetzt.

 

(3)  Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 1.095.000 Euro festgesetzt.

 

§ 3

(1)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 19.104.500 Euro festgesetzt.

 

(2)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 11.750.000 Euro festgesetzt.

(3)  Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.         Grundsteuer

            a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)                        300 v. H.

            b) für die Grundstücke (B)                                                                  460 v. H.

2.         Gewerbesteuer                                                                                   410 v. H.

 

§ 5

1)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen  nach dem Haushaltsplan wird auf 46.000.000 Euro festgesetzt.

2)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 2.779.900 Euro festgesetzt.

3)         Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.

 

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2010 in Kraft.

Erlangen, den

STADT ERLANGEN

 

 

Dr. Balleis
Oberbürgermeister

 


 

1.             

 


Anlagen: