Der Stadtrat beschließt die
Haushaltssatzung der Stadt
Erlangen
für das Haushaltsjahr 2010:
"Aufgrund des Art. 63 ff
der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erlässt die Stadt Erlangen
folgende Haushaltssatzung:
§ 1
(1) Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit festgesetzt;
er schließt
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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dem Gesamtbetrag der Erträge
von |
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234.960.200 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Aufwendungen von |
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276.384.300 Euro |
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und dem Saldo (Jahresergebnis)
von |
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41.424.100 Euro |
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2. |
im Finanzplan |
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a) |
aus laufender
Verwaltungstätigkeit mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
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232.699.600 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
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265.727.300 Euro |
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und einem Saldo von |
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33.027.700 Euro |
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b) |
aus Investitionstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
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36.064.900 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
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55.961.300 Euro |
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und einem Saldo von |
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19.896.400 Euro |
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c) |
aus Finanzierungstätigkeit
mit |
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dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen von |
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36.514.100 Euro |
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dem Gesamtbetrag der
Auszahlungen von |
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9.878.000 Euro |
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und einem Saldo von |
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26.636.100 Euro |
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d) |
und einem Saldo des
Finanzhaushalts von |
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26.288.000 Euro |
(2) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 des "Entwässerungsbetriebes
der Stadt Erlangen" (EBE) wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
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16.679.500 Euro |
in den Aufwendungen mit |
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19.988.200 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
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14.511.033 Euro |
(3) Der als Anlage beigefügte
Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2010 des „Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung“ (EB 77) wird hiermit festgesetzt;
er schließt ab im Erfolgsplan |
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in den Erträgen mit |
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23.918.000 Euro |
darin: Verlustausgleich durch
die Stadt mit |
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6.731.000 Euro |
in den Aufwendungen mit |
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23.915.000 Euro |
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und im Vermögensplan |
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in den Einnahmen und Ausgaben
mit |
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2.556.000 Euro |
§ 2
(1) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 32.092.100 Euro
festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Entwässerungsbetrieb
der Stadt Erlangen (EBE) wird auf 8.238.733 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen für den Eigenbetrieb
Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf
1.095.000 Euro festgesetzt.
§ 3
(1) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 19.104.500
Euro festgesetzt.
(2) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Entwässerungsbetriebs der
Stadt Erlangen (EBE) wird auf 11.750.000 Euro festgesetzt.
(3) Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan des Eigenbetriebs für Stadtgrün,
Abfallwirtschaft und Straßenreinigung (EB 77) wird auf 0 Euro festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für
nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v. H.
b)
für die Grundstücke (B) 460
v. H.
2. Gewerbesteuer 410 v. H.
§ 5
1) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen nach dem Haushaltsplan
wird auf 46.000.000 Euro festgesetzt.
2) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Entwässerungsbetriebs der Stadt
Erlangen (EBE) wird auf 2.779.900 Euro festgesetzt.
3) Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen nach dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs für
Stadtgrün, Abfallwirtschaft und Straßenreinigung
(EB 77) wird auf 1.000.000 Euro festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit
dem 01. Januar 2010 in Kraft.
Erlangen, den
STADT ERLANGEN
Dr. Balleis
Oberbürgermeister
1.
Anlagen: