Betreff
Anträge mit finanzieller Auswirkung auf den Haushalt 2010
Vorlage
II/026/2010
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2010, den Finanzplan 2009 – 2013 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten diese Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2010, den Haushaltsplan 2010, den Finanzplan 2009 – 2013 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2010 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten (insbesondere die positiven Ergebnisse aus dem KGSt-Gutachten), werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.


Anlagen: