Betreff
Ausführungsplanung Umgestaltung Goethestraße-Süd zwischen Güterhallenstraße und Calvinstraße BA II
Vorlage
66/018/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Der vorgelegten Ausführungsplanung zur Umgestaltung der Goethestraße-Süd zwischen Güterhallenstraße und Calvinstraße 

            2 Lagepläne                Plan Nr.          2-1001.1.1 / 2-1001.1.2          M=1:200

            2 Höhenplan               Plan Nr.          2-1001.3.1 / 2-1001.3.2          M=1:500/1:50

            2 Regelquerschnitte   Plan Nr.          2-1001.4.1 / 2-1001.4.2          M=1:200

wird zugestimmt. Die Baumaßnahme soll unter Berücksichtigung des mit allen Beteiligten abgestimmten und im UVPA am 09.02.2010 beschlossenen Buskonzeptes und entsprechend der dargestellten Bauablaufplanung abgewickelt werden.

 


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Rahmen des Förderprogramms „Soziale Stadt“ soll die Goethestraße und die Heuwaagstraße sowie die westliche Helmstraße umgestaltet werden. Die Goethestraße zwischen Bahnhofsplatz und Heuwaagstraße sowie die Heuwaagstraße wurde bereits 2009 umgebaut. Gegenstand dieses Beschlusses ist die für 2010 vorgesehene Umgestaltung der Goethestraße-Süd zwischen Güterhallenstraße und Calvinstraße.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Auf der Grundlage der am 09.12.2008 erstellten Entwurfsplanung sowie der am 08.12.2009 beschlossenen Tekturplanung wurde in Abstimmung mit Amt 61 durch ein vom Tiefbauamt hierfür beauftragtes Ingenieurbüro die Ausführungsplanung für die Goethestraße-Süd zwischen Güterhallenstraße und Calvinstraße erarbeitet.

Die Querschnittsaufteilung und die Oberflächenbefestigung ist auf den ausgehängten Plänen dargestellt. Entsprechend dem in 2009 erfolgten Umbau nördlich des Bahnhofsplatzes sind folgende besondere Materialien vorgesehen:

 

Gehwegpflaster:                                                            Via Castello, Farbe Dolomit

Fahrbahn in der Goethestraße und Heuwaagstraße :   Aufgehellter Asphalt (wie Hauptstraße)

Markierung für sehbehinderte Fußgänger:                    kleine Markierungsnägel

 

Markierung der Parkstreifen:                                         runde Markierungsnägel

Das anfallende Oberflächenwasser wird über Straßenabläufe gesammelt und der städtischen Kanalisation zugeführt.

Die Entwurfsplanung sieht vor, die vorhandenen Stützwände im Bereich der ersten Gebäude abzubrechen und so den Straßenraum offener zu gestalten. Dies hat zu Folge, dass die Fahrbahn um bis zu 60 cm angehoben werden muss.

Durch diese Anhebung erhöht sich die vorhandene Längsneigung der Straße von ca. 5,0 % auf ca. 6,75 %, wobei im Zugangsbereich von zwei privaten Anwesen (Goethestraße Nr. 41 und 66) jeweils eine zusätzliche Stufe eingeplant wurde, um die Längsneigung der Straße nicht noch weiter zu erhöhen. Eine weitere Anpassung ist nicht mehr möglich, da im anschließenden Frisörgeschäft der vorhandenen behinderten gerechte Zugang erhalten bleiben muss.

Für Menschen mit eingeschränkter Mobilität kann durch den geplanten niveaugleichen Ausbau ein gut erreichbarer Zugang zur Goethestraße geschaffen werden.

Unter Abwägung aller Rahmenbedingungen wird diese Lösung als deutliche Verbesserung der Gesamtsituation betrachtet.

Die Planung sowie die Zusatzausstattung für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer wurde mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erlangen abgestimmt.

Das System der Seilleuchten in der Goethestraße wird auch im südlichen Bauabschnitt beibehalten. Die vorhandenen Seilleuchten älterer Technik und Bauart werden durch modern gestaltete und wirtschaftliche Leuchten mit optimierten Spiegelsystemen ersetzt und in gleichen Abständen wie vorhanden ausgeführt (Skizze s. Anlage 2). Die überalterten Anlagenteile (Spannseile, Kabelhochführungen usw.)  sind zur Erneuerung vorgesehen.
Zur Energieeinsparung werden Natriumdampfhochdrucklampen eingesetzt und das Beleuchtungsniveau in der verkehrsschwachen Zeit abgesenkt.

Im Bereich der Einmündung zur Goethestraße/ Güterhallenstraße sind durch die Umgestaltung bedingt Lichtmaste bis 12 m Lichtpunkthöhe abzubauen und wieder durch eine gleichwertige verkehrsgerechte Beleuchtung zu ersetzen.
Am Torplatz / Einmündung Südliche Stadtmauerstraße sind für eine ausreichende Beleuchtung  dieses  Bereiches dekorative Wand- bzw. Mastleuchten vorgesehen.

Das Straßenbeleuchtungskabelnetz im Ausbaubereich wird den Erfordernissen entsprechend erweitert.

Die Lichtsignalanlage am Knoten Güterhallen-/ Goethestraße ist  im Einmündungsbereich der Goethestraße gemäß  Ausbauplanung umzubauen und die Verkehrssteuerung anzupassen.

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.

Es ist vorgesehen, die Baumaßnahme Mitte März 2010 auszuschreiben. Der Baubeginn erfolgt unmittelbar nach der Bergkirchweih am 01.06.2010. Die Bauarbeiten sollen bis 05.11.2010 abgeschlossen werden.

Die Baumaßnahme wird entsprechend dem beiliegenden Bauphasenplan (Anlage 3) abgewickelt.

Die Bauabwicklung und das Verkehrskonzept wurde im Rahmen von Verkehrsbesprechungen intensiv mit Verkehrsaufsicht, Polizei, Busbetreibern, Verkehrsplanung, Versorgungsbetrieben im Konsens abgestimmt.

Die jeweiligen Bauabschnitte werden unter Vollsperrung ausgebaut. Der Anlieger- und Lieferverkehr wird weitestgehend aufrecht erhalten. Die fußläufige Erschließung bleibt grundsätzlich erhalten. Die Zugänge zu den Geschäften und Gebäuden werden in ausreichender Breite gewährleistet.

Das abgestimmte Buskonzept der ESTW und des OVF wurde am 09.02.2010 vom UVPA beschlossen.

Für den gesamten Ausbaubereich sind Beiträge nach der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Erlangen von den Eigentümern der anliegenden Grundstücke zu erheben. Im Jahr 2009 wurden für den ersten Bauabschnitt Vorauszahlungen erhoben. Gegen diese Bescheide wurde eine Klage beim Verwaltungsgericht Ansbach sowie mehrere Widersprüche eingereicht. Entsprechend einer Empfehlung des Verwaltungsgerichtes Ansbach wird auf die Erhebung von Vorauszahlungen für den zweiten Bauabschnitt vorerst verzichtet.

Im Rahmen der üblichen Bürger- und Anliegerinformation ist beabsichtigt, sämtliche Anlieger mit einem Informationsschreiben rechtzeitig (bis Mitte April 2010) über den genauen Ablauf der Baumaßnahme zu informieren. Weiterhin wird ein Info-Flyer erarbeitet, der an zentralen Stellen und/oder interessierten Geschäften ausgelegt werden kann und den Anliegern mit o.g. Info-Schreiben zugesandt wird. Zusätzlich stehen die Informationen zur Baumaßmaßnahme wie gewohnt im Internet zur Verfügung.

 

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

1.288.000,- €

bei IPNr.: 541S.20

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

17.500,- €/Jahr

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

978.000,- €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel sind auf IPNr.: 514S.20 bzw. im Budget vorhanden!

 


Anlagen:        Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Beleuchtung (Anlage 2)
                        Bauphasenplan (Anlage 3)
                        Lageplan Goethestraße Süd (Anlage 4)
                        Lageplan Torplatz (Anlage 5)
                        Regelquerschnitt Goethestraße (Anlage 6)