Betreff
Nutzungsentgelt für Schulräume
Vorlage
40/012/2010
Aktenzeichen
I/40-1/BBB
Art
Beschlussvorlage

Die Nutzungsentgelte für Schulräume werden wie folgt festgesetzt:

 

Klassenzimmer ab 30 qm bis 89 qm                                                            12,00 €/Std.

Nebenräume und kleine Klassenzimmer bis 30 qm                                     6,00 €/Std.

Aulen                                                                                                            80,00 €/Std.

Werkstätten mit einfacher Ausstattung                                                        20,00 €/Std.

Lehrküchen und andere Werkstätten                                                           40,00 €/Std.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

Schulräume können für außerschulische Zwecke vermietet werden, wenn dadurch der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt wird.

Die derzeitigen Konditionen für die Vermietung von Schulräumen belaufen sich auf 0,10€ pro qm und Stunde (je 0,05 € Miete und Nebenkosten ohne Hausmeister und Reinigung) und orientieren sich an der Miete für die Karl-Heinz-Hiersemann-Halle. Vereinen wird eine Ermäßigung von 50% gewährt.

Im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung freiwilliger Zuschüsse vom 11.11.2008 wurde diese Anlehnung an die Berechnung der Sporthallenmiete aufgrund der unterschiedlichen Belegungsdichte als nicht sachgerecht erachtet. Außerdem wurde infolge der geringen Miethöhe eine indirekte Bezuschussung von Mietern der Unterrichtsräume festgestellt. Das RPA empfahl daher eine Neufestsetzung der Nutzungsentgelte durch den Schulausschuss.

Nach einem interkommunalen Vergleich der durchschnittlich erhobenen Nutzungsentgelte für Schulräume wird seitens des Schulverwaltungsamtes vorgeschlagen, die Entgeltsätze für neue Verträge antragsgemäß anzuheben.

Das bedeutet, dass gegenüber der bisherigen Regelung für einen Klassenraum mit durchschnittlich 60 qm zukünftig eine Miete von 0,20 € pro qm und Stunde zu berechnen ist.

Je nach tatsächlicher Vermietungssituation ist durch die Anhebung der Nutzungsentgelte mit einer Einnahmenerhöhung von max. 8.000 € p.a. zu rechnen.

Die bestehenden Dauermietverträge werden bisher nicht nach den Entgeltsätzen, sondern über Pauschalen abgerechnet. Die Dauermietverträge werden daher im Laufe des Jahres überprüft und soweit möglich, an die neue Regelung angepasst.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Allen neuen Einzelvermietungen von Schulräumen werden die neuen Entgeltsätze zu Grunde gelegt. Bestehende Einzelmietverträge bleiben bis zum Ende Ihrer Laufzeit von der Neuregelung unberührt. Die Dauermietverhältnisse werden überprüft und soweit möglich, angepasst.