Betreff
Hebesatzsatzung für die Gewerbesteuer
Vorlage
20/003/2010
Aktenzeichen
II/202/BKA
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer wird gemäß dem Entwurf vom 11.02.2010 (Anlage) beschlossen.

 

 

Hinweis:
Der HFPA hat am 10.02.2010 im Rahmen der Haushaltsberatungen 2010 mit mittelfristiger Finanzplanung mit 13 : 0 Stimmen begutachtet, den Gewerbesteuerhebesatz ab 2011 von 410 % auf 425 % anzuheben
.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der bisher gültige Hebesatz von 410 % ist seit dem Haushaltsjahr 1985 unverändert.

 

Zur Verbesserung der städtischen Einnahmesituation soll der Gewerbesteuerhebesatz ab dem Haushaltsjahr 2011 auf 425 % angehoben werden.

Die aktuell schwierige Situation der Betriebe angesichts der noch nicht überstandenen weltweiten Wirtschaftskrise wird nicht verkannt. Angesichts der sehr ernsten städtischen Haushaltslage ist es jedoch notwendig, eine Beteiligung der heimischen Betriebe an der Haushaltssanierung einzufordern; diese soll – auch aus konjunkturpolitischen Gründen – nicht bereits 2010, sondern erst 2011 greifen.

 

Die vorgeschlagene Erhöhung bedeutet eine Steigerung von 3,66 %. Bei einem Ansatz von 46,5 Mio. € (2010) ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von ca. 1,7 Mio. € jährlich. Zur Erinnerung: durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz verliert die Stadt Erlangen in 2010 kalkulierte Einnahmen in Höhe von 3,5 Mio. Euro bei der Einkommensteuer – also mehr als den doppelten Betrag.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Festsetzung der Hebesätze erfolgt grundsätzlich in der Haushaltssatzung des jeweiligen Jahres und ist vom Stadtrat zu beschließen und von der Rechtsaufsichts-behörde zu genehmigen. Es ist nicht sichergestellt, dass die Haushaltssatzung 2011 bis zum 01.01.2011 veröffentlicht wird und damit der geänderte Gewerbesteuerhebesatz ab dem 01.01.2011 wirksam wird.

Deshalb wird von der weiteren Möglichkeit Gebrauch gemacht, zur Regelung dieser Angelegenheit eine Hebesatzsatzung zu erlassen (Art. 23 GO). Diese bedarf keiner kommunalaufsichtlichen Genehmigung.

Der Entwurf der Hebesatzsatzung ist der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Einnahmen

1.700.000 €

bei Sachkonto: 401301

Weitere Ressourcen

 

 

 

 


Anlagen: Entwurf der Satzung über die Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer in der Stadt Erlangen vom 11.02.2010