Die Befreiung vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
191 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Einfriedungshöhe zul. 1.00 m, ausgeführt
2,15 m. |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zum Umhausener Weg wurden auf ca. 42,00 m Länge Matten zum Sichtschutz und als Rankhilfe mit einer Gesamthöhe von ca. 2,15 m angebracht.
Die Sichtschutzmatten widersprechen der Festsetzung des Bebauungsplans
hinsichtlich Höhe und Blickdichte. Die Anlage bildet ein im Burgbergbereich
fremdes Element und widerspricht auch der Erhaltungssatzung. Die Situation ist
mit dem Villencharakter des Burgbergs nicht vereinbar. Unter Hinweis auf die
dort früher vorhandene Heckenpflanzung wird empfohlen, die gewünschte
Abgrenzung mittels geeigneter Pflanzung vorzunehmen. Angesichts der
empfindlichen Situation rund um das Platenhäuschen kommt der jetzigen Anlage
eine verheerende Vorbildwirkung zu, die keinesfalls Schule machen darf.
Eine Befreiung ist aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung:
Nachbarzustimmungen liegen nicht vor, unmittelbar angrenzende Nachbarn gibt es nicht, Sichtschutz liegt zum öffentlichen Weg.
Anlagen: Lageplan