Betreff
Errichtung eines Sichtschutzzaunes, Umhausener Weg 6 (Burgberggebiet), Fl.-Nr. 1287/10, Az. 2009-1342-BE
Vorlage
63/037/2010
Aktenzeichen
VI/63-1/3/T. 1002
Art
Beschlussvorlage

Die Befreiung vom Bebauungsplan wird nicht erteilt.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)

Bebauungsplan: 

191

Gebietscharakter:

Allgemeines Wohngebiet

Widerspruch zum Bebauungsplan:

Einfriedungshöhe zul. 1.00 m, ausgeführt 2,15 m.

 

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zum Umhausener Weg wurden auf ca. 42,00 m Länge Matten zum Sichtschutz und als Rankhilfe mit einer Gesamthöhe von ca. 2,15 m angebracht.


Die Sichtschutzmatten widersprechen der Festsetzung des Bebauungsplans hinsichtlich Höhe und Blickdichte. Die Anlage bildet ein im Burgbergbereich fremdes Element und widerspricht auch der Erhaltungssatzung. Die Situation ist mit dem Villencharakter des Burgbergs nicht vereinbar. Unter Hinweis auf die dort früher vorhandene Heckenpflanzung wird empfohlen, die gewünschte Abgrenzung mittels geeigneter Pflanzung vorzunehmen. Angesichts der empfindlichen Situation rund um das Platenhäuschen kommt der jetzigen Anlage eine verheerende Vorbildwirkung zu, die keinesfalls Schule machen darf. 

Eine Befreiung ist aus Sicht der Verwaltung nicht vertretbar.

 

 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Nachbarbeteiligung:

Nachbarzustimmungen liegen nicht vor, unmittelbar angrenzende Nachbarn gibt es nicht, Sichtschutz liegt zum öffentlichen Weg.

 


Anlagen: Lageplan