Betreff
Brandschaden Jugendclub Omega hier: Stellungnahme zur Anfrage von Herrn StR Könnecke in der Sitzung des BWA am 22.09.2009
Vorlage
66/016/2010
Aktenzeichen
VI/66
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Aufgrund des Brandereignisses im Bereich des Jugendclubs Omega am Mittwoch, den 08.04.2009 sind für die Ermittlung des Schadens sowie der erforderlichen Schadensbeseitigung im Bereich der oben liegenden Brücke im Zuge der Werner-von-Siemens-Straße Kosten in Höhe von ca. 10.000,- € entstanden.

Nach Aussage von Amt 37/Amt für Brand- und Katastrophenschutz gibt es für einen effektiven Brandschutz der o. g. Brücke nur den Abriss und den Wiederaufbau des Jugendclubs Omega außerhalb der Brücke oder einen nach oben in Form einer Brandwand (F90) hergestellten Abschluss des Gebäudes mit einem allseitigen Überstand von 5,0 m. Allerdings kann auch hierbei eine Verrußung der Brückenunterseite nicht vermieden werden.

Gemäß Aussage von Amt 63-2/3/Bauaufsicht kann zur Vermeidung von Brandschäden nur der Betreiber des Jugendclubs angehalten werden, zukünftig brennbare Materialien nicht frei zugänglich aufzubewahren.

Hinsichtlich des bereits entstandenen Schadens wurde durch das Amt 30/Amt für Recht und Statistik mitgeteilt, das die Brücke nicht zu den im Rahmen der Gebäudebrandversicherung versicherten Gegenständen gehört. Daher fallen die Kosten, die für die schadensbedingte Brückensanierung angefallen sind, nicht unter die zusätzlich versicherten Kosten. Sollte der oder die Brandstifter ermittelt werden, können allerdings die schadensbedingten Sanierungskosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei diesem/n geltend gemacht werden.

Aufgrund der Lage der beiden Bauwerke können bei einem größeren Feuerereignis durchaus auch gravierendere Schäden an der Brücke entstehen, sodass die Standsicherheit gefährdet ist. Die schadensbedingten Sanierungskosten können dann erheblich sein, wobei auch eine Teilerneuerung der Brücke im betroffenen Bereich nicht ausgeschlossen werden kann.

 

 

Anlage: Anfrage von H. StR Könnecke