Aufgrund des Brandereignisses im Bereich des
Jugendclubs Omega am Mittwoch, den 08.04.2009 sind für die Ermittlung des
Schadens sowie der erforderlichen Schadensbeseitigung im Bereich der oben
liegenden Brücke im Zuge der Werner-von-Siemens-Straße Kosten in Höhe von ca.
10.000,- € entstanden.
Nach Aussage von Amt 37/Amt für Brand- und
Katastrophenschutz gibt es für einen effektiven Brandschutz der o. g. Brücke
nur den Abriss und den Wiederaufbau des Jugendclubs Omega außerhalb der Brücke
oder einen nach oben in Form einer Brandwand (F90) hergestellten Abschluss des
Gebäudes mit einem allseitigen Überstand von 5,0 m. Allerdings kann auch
hierbei eine Verrußung der Brückenunterseite nicht vermieden werden.
Gemäß Aussage von Amt 63-2/3/Bauaufsicht kann zur
Vermeidung von Brandschäden nur der Betreiber des Jugendclubs angehalten
werden, zukünftig brennbare Materialien nicht frei zugänglich aufzubewahren.
Hinsichtlich des bereits entstandenen Schadens wurde
durch das Amt 30/Amt für Recht und Statistik mitgeteilt, das die Brücke nicht
zu den im Rahmen der Gebäudebrandversicherung versicherten Gegenständen gehört.
Daher fallen die Kosten, die für die schadensbedingte Brückensanierung angefallen
sind, nicht unter die zusätzlich versicherten Kosten. Sollte der oder die
Brandstifter ermittelt werden, können allerdings die schadensbedingten
Sanierungskosten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei diesem/n geltend
gemacht werden.
Aufgrund der Lage der beiden Bauwerke können bei
einem größeren Feuerereignis durchaus auch gravierendere Schäden an der Brücke
entstehen, sodass die Standsicherheit gefährdet ist. Die schadensbedingten
Sanierungskosten können dann erheblich sein, wobei auch eine Teilerneuerung der
Brücke im betroffenen Bereich nicht ausgeschlossen werden kann.
Anlage:
Anfrage von H. StR Könnecke