Die Baugenehmigung und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden in Aussicht gestellt.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
D 205 |
Gebietscharakter: |
Allgemeines Wohngebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Lage Wohnhaus und Garagen außerhalb des
überbaubaren Bereiches. |
Fragen Vorbescheid: |
1. Ist ein Einfamilienwohnaus in dieser Größe mit
entsprechender Dachform auf dem Grundstück möglich? 2. Könnte eine Zufahrt über den Loheweg ausgeführt werden? 3. Ist die Lage auf dem Grundstück in Ordnung (kein Baufenster im Bebauungsplan)? 4. Ist eine Wandhöhe von 3,50 m möglich (Traufhöhe 3,0 m nach Bebauungsplan)? 5. Ist die Teilung des
Grundstückes mit der vorgesehenen Doppelgarage möglich? |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, das fast 100 m tiefe und ca. 15 m breite Grundstück, das zum Loheweg hin mit einem Wohnhaus bebaut ist, zu teilen, und das neu entstehende Grundstück mit einem eingeschossigen Einfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss und einer Doppelgarage zu bebauen.
Die Erschließung des neuen Grundstücks ist über eine
Zufahrt vom Loheweg an der östlichen Grundstücksgrenze vorgesehen. Das neue
Wohnhaus einschließlich der geplanten Doppelgarage an der Westgrenze liegt
vollständig außerhalb des überbaubaren Bereiches.
Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben und die hierfür erforderliche
Befreiung und Zulassung einer Nebenanlage (Doppelgarage) befürwortet.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung:
Zustimmung aller Nachbarn liegt vor.
Anlagen: Lageplan