Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nach § 31 Abs. 2 BauGB werden unter der genannten Voraussetzung befürwortet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
104 |
Gebietscharakter: |
Reines Wohngebiet |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
1. Geplant 2 Vollgeschosse,
zulässig 1 Vollgeschoss 2. Vorhaben überschreitet die Baugrenzen nach allen Seiten 3. Überschreitung der GFZ von zul. 0,25 auf 0,38 4. Garage zul. 0,05 % der
Grundstücksfläche, geplant 0,069 % der 5. Überschreitung der festgesetzten Traufhöhe von 3,20 bis max. 7,80 m 6. Garage außerhalb der dafür festgesetzten Fläche,
statt 7. Festgesetzte Traufhöhe bei der Garage 2,25 m, geplant 3,00 m 8. Dachform Pultdach bzw.
Flachdach mit mehr als 5° Neigung statt |
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Geplant ist, das vorhandene zweigeschossige Wohnhaus mit Walmdach und Garage abzubrechen und das Grundstück mit einem zweigeschossigen Einfamilienwohnhaus mit Pult- bzw. Flachdach und Doppelgarage neu zu bebauen. Die Gestaltung des Neubaus wurde in Abstimmung mit dem Baukunstbeirat erarbeitet. Das Vorhaben fügt sich in das Gelände ein und verträgt sich mit der vorhandenen Bebauung.
Das Bauvorhaben und die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan werden von
Seiten der Verwaltung unter der Voraussetzung einer einvernehmlichen Lösung
hinsichtlich des Erhalts des vorhandenen Baumbestandes bzw. hinsichtlich der
erforderlichen Ersatzpflanzungen befürwortet.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Die Nachbarzustimmungen wurden erteilt.
Anlagen: Lageplan