Die bestehenden Richtlinien für eine Sonderförderungsprogramm der Stadt Erlangen für Familien und Alleinstehende mit (Kindern zum Erwerb von Grundstücken und Eigentumswohnungen im Geltungsbereich des Entwicklungsgebietes E-West soll ab dem 1.1.2010 dahingehend geändert werden, dass künftig die Einkommensgrenze nach dem BayWoFG eingehalten werden muss.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Haushaltskonsolidierung
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Überprüfung aller freiwilligen Aufgaben der Stadt
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
KGSt-Begutachtung
4. Sachbericht:
Hierzu wird auf die Mitteilung zur Kenntnis gleichen Datums verwiesen
Anlagen: