Betreff
Fraktionsantrag GL-Nr. 325/2009 vom 08.12.2009: Gemeinnütziges Bildungsjahr
Vorlage
IV/002/2010
Aktenzeichen
IV/RDB/1020
Art
Beschlussvorlage

Die Personalverwaltung wird beauftragt, bei den Ämtern der Stadtverwaltung das Interesse an Einführung eines Gemeinnützigen Bildungsjahres zu eruieren und ggf. die Voraussetzungen dafür auf Landesebene zu prüfen.

 


Sachverhalt:
Das „Gemeinnützige Bildungsjahr“ ist eine Erweiterung des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur auf prinzipiell alle Bereiche der Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik. Sein Ziel ist ein (Weiter-)Bildungsangebot für junge Menschen mit besonderem Blick auf kommunales und ehrenamtliches Engagement.

 

Für das Gemeinnützige Bildungsjahr gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ). Es geht im Normalfall vom 1. September bis 31. August des Folgejahres. Vor FSJ-Beginn muss die Einsatzstelle festgelegt, ein Anleiter bestellt und ein Aufgabenbereich definiert werden.

 

Die Wochenarbeitszeit der Freiwilligen beträgt in dieser Zeit maximal 40 Stunden pro Woche. Es besteht Anspruch auf 26 Urlaubstage und Taschengeld (ca. 280 € incl. Sachbezüge). Weitere Kosten entstehen dem Träger (Stadt) durch verpflichtende Bildungsangebote, Versicherungen und Sachkosten. Die Gesamtkosten betragen pro Jahr und Platz ca. 8000 Euro. Diese sind von der Stadt bzw. der beschäftigenden Dienststelle/Amt zu trage.

 

In Erlangen besteht für das Freiwillige Soziale Jahr ein Kooperationsvertrag mit dem Internationalen Bund, der sich um die Abwicklung und die Seminarangebote kümmert. Für das Freiwillige Soziale Jahr Kultur ist landesweit FSJ-Spielmobile in München als Träger bestellt. Dieser Träger ist auch Vertragspartner für den Freiwilligen und die Stadt. Das Theater Erlangen, bei dem ein FSJ Kultur besteht, verweist auf sehr gute Erfahrungen und sogar eingesparte Kosten durch diverse Aushilfstätigkeiten.


 

Das Gemeinnützige Bildungsjahr wurde im Jahr 2002 vom Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang Schuster ins Leben gerufen. Unterstützung bekommt das Projekt unter anderem von der Bürgerstiftung Stuttgart und der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg. Zudem hat sich ein „Verein zur Förderung des Gemeinnützigen Bildungsjahres“ gegründet, dessen Ziel es vor allem ist, das GBJ bundesweit bekannt zumachen.

 

Angeboten wird das GBJ bisher ausschließlich in Baden-Württemberg, und zwar von Stuttgart, Böblingen, Karlsruhe, Freiburg, Reutlingen, Trossingen und Villingen-Schwenningen.

Eine Besonderheit des GBJ gegenüber dem FSJ ist die besondere Betonung des  Bildungsangebots für die jungen Teilnehmer. Da die Einsatzorte und Aufgaben z.T. recht anspruchsvoll sind, schränken einige Städte den Teilnehmerkreis auf Abiturienten ein; grundsätzlich steht das GBJ jedoch allen Jugendlichen offen. In Baden-Württemberg werden insgesamt 30 Tage Weiterbildung angeboten, die sich in ihrer Ausgestaltung von Stadt zu Stadt unterscheiden. Dabei werden regional bezogene Seminare durchgeführt, aber auch ganze Exkursionen, die ganz Deutschland oder sogar Europa betreffen (wie z.B. 5 Tage Brüssel-Reise, 7 Tage Berlin-Reise).

Als konkretes Beispiel für die Gestaltung eines GBJ kann die Universitätsstadt Freiburg im Breisgau dienen. Diese bietet ein GBJ an für

junge Menschen ab 18 Jahren, die

  • kontaktfreudig sind und gerne mit Menschen zusammenarbeiten
  • das Zusammenspiel von Verwaltung und Politik kennen lernen wollen
  • Lust haben sich in unterschiedlichen Projekten und bei der Organisation von Veranstaltungen zu engagieren
  • auf diesem Weg wertvolle Erfahrungen für ihren späteren Ausbildungs- und Berufsweg sammeln wollen.

Im Gegenzug bietet sie:

·         Vielseitige und interessante Einsätze bei verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung
Freiburg in den Bereichen Kultur, Politik und Verwaltung

·         Kompetente Anleitung und Betreuung

·         ein breites zusätzliches Bildungsangebot (ca. 25 Tage)

·         275 € Taschengeld (inklusive Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung)

·         Anspruch auf Kindergeld soweit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind

·         kompletten Sozialversicherungsschutz

·         Orientierungsmöglichkeiten für die Berufswahl, möglicherweise für das Studium Public Management (B.A.)

·         Anerkennung als freiwilliges soziales Jahr nach § 14 C Zivildienstgesetz

Der Bildungsplan der Stadt Stuttgart für die BGJ-Teilnehmer ist in Anlage beigefügt.

 

 

 


Anlagen:

Bildungsplan der Stadt Stuttgart für BGJ-Teilnehmer

Fraktionsantrag-Nrr. 325/2009 vom 08.12.2009