Die Personalverwaltung wird
beauftragt, bei den Ämtern der Stadtverwaltung das Interesse an Einführung
eines Gemeinnützigen Bildungsjahres zu eruieren und ggf. die Voraussetzungen
dafür auf Landesebene zu prüfen.
Sachverhalt:
Das „Gemeinnützige Bildungsjahr“ ist eine
Erweiterung des Freiwilligen Sozialen Jahres Kultur auf prinzipiell alle
Bereiche der Kommunalverwaltung und Kommunalpolitik. Sein Ziel ist ein
(Weiter-)Bildungsangebot für junge Menschen mit besonderem Blick auf kommunales
und ehrenamtliches Engagement.
Für das Gemeinnützige
Bildungsjahr gelten grundsätzlich dieselben Regelungen wie für das Freiwillige
Soziale Jahr (FSJ). Es geht im Normalfall vom 1. September bis 31. August des
Folgejahres. Vor FSJ-Beginn muss die Einsatzstelle festgelegt, ein Anleiter
bestellt und ein Aufgabenbereich definiert werden.
Die Wochenarbeitszeit der
Freiwilligen beträgt in dieser Zeit maximal 40 Stunden pro Woche. Es besteht
Anspruch auf 26 Urlaubstage und Taschengeld (ca. 280 € incl. Sachbezüge).
Weitere Kosten entstehen dem Träger (Stadt) durch verpflichtende
Bildungsangebote, Versicherungen und Sachkosten. Die Gesamtkosten betragen pro
Jahr und Platz ca. 8000 Euro. Diese sind von der Stadt bzw. der beschäftigenden
Dienststelle/Amt zu trage.
In Erlangen besteht für das
Freiwillige Soziale Jahr ein Kooperationsvertrag mit dem Internationalen Bund,
der sich um die Abwicklung und die Seminarangebote kümmert. Für das Freiwillige
Soziale Jahr Kultur ist landesweit FSJ-Spielmobile in München als Träger
bestellt. Dieser Träger ist auch Vertragspartner für den Freiwilligen und die
Stadt. Das Theater Erlangen, bei dem ein FSJ Kultur besteht, verweist auf sehr
gute Erfahrungen und sogar eingesparte Kosten durch diverse Aushilfstätigkeiten.
Das Gemeinnützige
Bildungsjahr wurde im Jahr 2002 vom Stuttgarter Oberbürgermeister Wolfgang
Schuster ins Leben gerufen. Unterstützung bekommt das Projekt unter anderem von
der Bürgerstiftung Stuttgart und der Landeszentrale für politische Bildung
Baden-Württemberg. Zudem hat sich ein „Verein zur Förderung des Gemeinnützigen
Bildungsjahres“ gegründet, dessen Ziel es vor allem ist, das GBJ bundesweit
bekannt zumachen.
Angeboten wird das GBJ bisher ausschließlich in Baden-Württemberg,
und zwar von Stuttgart, Böblingen, Karlsruhe, Freiburg, Reutlingen, Trossingen
und Villingen-Schwenningen.
Eine Besonderheit des GBJ
gegenüber dem FSJ ist die besondere Betonung des Bildungsangebots für die jungen Teilnehmer.
Da die Einsatzorte und Aufgaben z.T. recht anspruchsvoll sind, schränken einige
Städte den Teilnehmerkreis auf Abiturienten ein; grundsätzlich steht das GBJ
jedoch allen Jugendlichen offen. In Baden-Württemberg werden insgesamt 30 Tage
Weiterbildung angeboten, die sich in ihrer Ausgestaltung von Stadt zu Stadt
unterscheiden. Dabei werden regional bezogene Seminare durchgeführt, aber auch
ganze Exkursionen, die ganz Deutschland oder sogar Europa betreffen (wie z.B. 5
Tage Brüssel-Reise, 7 Tage Berlin-Reise).
Als konkretes Beispiel für die
Gestaltung eines GBJ kann die Universitätsstadt Freiburg im Breisgau dienen.
Diese bietet ein GBJ an für
junge Menschen ab 18 Jahren, die
- kontaktfreudig sind und gerne mit Menschen
zusammenarbeiten
- das Zusammenspiel von Verwaltung und
Politik kennen lernen wollen
- Lust haben sich in unterschiedlichen
Projekten und bei der Organisation von Veranstaltungen zu engagieren
- auf diesem Weg wertvolle Erfahrungen für ihren späteren
Ausbildungs- und Berufsweg sammeln wollen.
Im Gegenzug bietet sie:
·
Vielseitige und
interessante Einsätze bei verschiedenen Ämtern der Stadtverwaltung
Freiburg in den Bereichen Kultur, Politik und Verwaltung
·
Kompetente Anleitung und
Betreuung
·
ein breites zusätzliches
Bildungsangebot (ca. 25 Tage)
·
275 € Taschengeld (inklusive
Zuschuss für Unterkunft und Verpflegung)
·
Anspruch auf Kindergeld
soweit alle anderen Voraussetzungen erfüllt sind
·
kompletten
Sozialversicherungsschutz
·
Orientierungsmöglichkeiten
für die Berufswahl,
möglicherweise für das Studium Public Management (B.A.)
·
Anerkennung als
freiwilliges soziales Jahr nach § 14 C Zivildienstgesetz
Der Bildungsplan der Stadt
Stuttgart für die BGJ-Teilnehmer ist in Anlage beigefügt.
Anlagen:
Bildungsplan der Stadt Stuttgart für BGJ-Teilnehmer
Fraktionsantrag-Nrr. 325/2009 vom 08.12.2009