In der Sitzung des UVPA am 26.01.2010 wurde darum gebeten, das bei Amt 31 praktizierte Zuschussverfahren bei den Naturschutzverbänden hinsichtlich einer Vereinfachung zu überprüfen.
Die Förderpraxis
wurde bereits im Jahr 2007 zusammen mit dem Rechnungsprüfungsamt hinsichtlich
einer Vereinfachung erörtert.
Als Verfahrensvereinfachung wird seither die Möglichkeit praktiziert, dass die Naturschutzverbände im Einzelfall neue Projekte nachträglich beim Amt für Umweltschutz und Energiefragen zur Förderung anmelden können.
Mit Vermerk vom 20.10.2007 hat das Rechnungsprüfungsamt
zusammenfassend festgestellt, dass bei der Förderpraxis des
Eine weitere Deregulierung des im