Die vorgelegte Haushaltssatzung der rechtlich selbständigen Stiftungen für das Haushaltsjahr 2010 sowie die vorgelegten Haushaltspläne 2010 werden begutachtet.
Beschlossen wird die Haushaltssatzung sowie die vorgelegten Haushaltspläne im Rahmen des Sammelbeschlusses des Stadtrates über den Haushalt 2010.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: