Betreff
Haushalt 2010 - KGSt Vorschlag Nr. K 72 "Mehreinnahmen im Bereich Parkraumbewirtschaftung"
Vorlage
32/003/2010
Aktenzeichen
III/32/LHC
Art
Mitteilung zur Kenntnis

In der UVPA-Sitzung vom 26.1.2010 wurde die Behandlung der o.g. Anregung vertagt und von der Verwaltung ergänzende Erläuterungen erbeten.

Die aktuelle Einteilung der Parkgebührenzonen I und II ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die derzeitige Gebührenhöhe ist wie folgt geregelt:

Gebührenzone I :         0,50 EURO für die vorgegebene Mindestparkzeit von 20 Minuten.
                                   Für je weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 4 Minuten bis zur                                         Höchstparkdauer erweitert werden.

                                   Erfasst sind in Gebührenzone I ca. 400 gebührenpflichtige Stellplätze.

Gebührenzone II :        0,50 EURO für die vorgegebene Mindestparkzeit von 30 Minuten.
                                   Für je weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 6 Minuten bis zur                                         Höchstparkdauer erweitert werden.

                                   Gebührenzone II umfasst ca. 1.800 Stellplätze.

Gebührenzone III:        0,25 EURO für die vorgegebene Mindestparkzeit von 30 Minuten.
                                   Für je weitere 5 Cent kann die Parkzeit um weitere 6 Minuten bis zur                                          Höchstparkdauer erweitert werden.

Sofern die Gebührenzone II insgesamt der Gebührenzone I angepasst werden würde,
ergäbe sich daraus eine rechnerische Mehreinnahme von bis zu 1/3 der Einnahmen aus der Gebührenzone II
(Gebühreneinnahmen 2008 in Gebührenzone II: ca. 1.600.000 € - bei Umrechnung der Mindestparkzeit auf 20 Minuten ergibt sich somit 1/3 mehr an gebührenpflichtiger Parkzeit / Mehreinnahmen d.h. denkbar = maximal 800.000 €).

Je nach Vorgabe über die zu erzielende Mehreinnahmen muss erst ein konkretes Berechnungsmodell erstellt werden !

Unabhängig von der Entscheidung im UVPA muss Amt 32 darauf hinweisen, dass die Vorgabe für Mehreinnahmen im Jahr 2010 höchstens 50 % der Festlegungen für die Folgejahre haben kann.
Begründung: Änderung der Gebührensatzung erforderlich, zeitintensive Umstellung von 61 Parkscheinautomaten. Es ist davon auszugehen, dass die Änderung erst zur Jahresmitte 2010 greifen kann
.