In der UVPA-Sitzung vom 26.1.2010 wurde die Behandlung
der o.g. Anregung vertagt und von der Verwaltung ergänzende Erläuterungen
erbeten.
Die aktuelle Einteilung der Parkgebührenzonen I und II
ist dem beigefügten Plan zu entnehmen. Die derzeitige Gebührenhöhe ist
wie folgt geregelt:
Gebührenzone
I : 0,50
EURO für die vorgegebene Mindestparkzeit von 20 Minuten.
Für je
weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 4 Minuten bis zur Höchstparkdauer erweitert werden.
Erfasst
sind in Gebührenzone I ca. 400 gebührenpflichtige Stellplätze.
Gebührenzone
II : 0,50
EURO für die vorgegebene Mindestparkzeit von 30 Minuten.
Für je
weitere 10 Cent kann die Parkzeit um weitere 6 Minuten bis zur Höchstparkdauer erweitert werden.
Gebührenzone
II umfasst ca. 1.800 Stellplätze.
Gebührenzone
III: 0,25
EURO für die vorgegebene Mindestparkzeit von 30 Minuten.
Für je
weitere 5 Cent kann die Parkzeit um weitere 6 Minuten bis zur Höchstparkdauer erweitert werden.
Sofern die
Gebührenzone II insgesamt der Gebührenzone I angepasst werden würde,
ergäbe sich daraus eine rechnerische Mehreinnahme von bis zu 1/3 der Einnahmen
aus der Gebührenzone II
(Gebühreneinnahmen 2008 in
Gebührenzone II: ca. 1.600.000 € - bei Umrechnung der Mindestparkzeit auf 20
Minuten ergibt sich somit 1/3 mehr an gebührenpflichtiger Parkzeit /
Mehreinnahmen d.h. denkbar = maximal 800.000 €).
Je nach Vorgabe über die zu erzielende Mehreinnahmen
muss erst ein konkretes Berechnungsmodell erstellt werden !
Unabhängig von der
Entscheidung im UVPA muss Amt 32 darauf hinweisen, dass die Vorgabe für
Mehreinnahmen im Jahr 2010 höchstens 50
% der Festlegungen für die Folgejahre haben kann.
Begründung: Änderung der Gebührensatzung erforderlich, zeitintensive
Umstellung von 61 Parkscheinautomaten. Es ist davon auszugehen, dass die
Änderung erst zur Jahresmitte 2010 greifen kann.