Betreff
Anträge zum HH 2010 hier: Änderung bzw. Erhöhung der HH-Ansätze bei den IvP-Nrn. in Verbindung mit DB-Maßnahmen Abstimmungsskript für die Beratungen zum Ergebnishaushalt/Investitionen 2010
Vorlage
66/013/2010
Aktenzeichen
VI/661/MDA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Im Zuge der abschließenden Bearbeitung der Kreuzungsvereinbarungen zwischen der DB AG und der Stadt Erlangen wurden Ende 2009 die den Vereinbarungen zugrunde liegenden Kosten seitens der DB Projektbau sowie durch das von der Stadt Erlangen für die Planung des städt. Anteils an der Unterführung Bahnhof Bruck beauftragte Ingenieurbüro aktualisiert. Durch diese Aktualisierung werden Änderungen bzw. Erhöhungen der bisherigen HH-Ansätze, wie sie in der folgenden Tabelle dargestellt sind, als Voraussetzung für den Abschluss der beiden Kreuzungsvereinbarungen „Straßenbrücke Paul-Gossen-Straße“ (IvP-Nrn. 541.800 und 541.861) und „Unterführung Bahnhof Bruck (IvP-Nr. 541 829A) erforderlich.

 

IvP.-Nrn. in Verbindung mit DB-Maßnahmen

 

Ergänzend ist anzumerken, dass die unter „bisher“ dargestellten HH-Ansätze dem Stand der MzK im UVPA vom 17.11.2009 entsprechen.

 

Die Erhöhung der Kostenansätze begründen sich bei den einzelnen Maßnahme wie folgt:

 

  • Unterführung Bahnhof Bruck (Mehrkosten ca. 630.000 €):
    Im Rahmen der, vom Stadtrat am 25.09.2008 beschlossenen Unterzeichnung der Planungsvereinbarung mit der DB Netz AG und der Fortführung des Projektes wurde die vorhandene Vorplanung zur Entwurfsplanung weiterentwickelt. Durch diesen Planungsprozess und die parallel laufenden Genehmigungsverfahren haben sich teilweise auch geänderte Randbedingungen für die Art und den Umfang der baulichen Maßnahmen und insbesondere auch der baulichen Abwicklung (Zugsperrpausen, Zwischenbauzustände, Sicherungsmaßnahmen, etc.) ergeben. Weiterhin ist in den aktualisierten Kosten auch die allgemeine Baupreissteigerung enthalten.
    Auch die Mehrkosten unterliegen der erwarteten Förderung durch den Freistaat Bayern, die für die Gesamtmaßnahme mit ca. 52 % der zuwendungsfähigen Kosten angenommen wird, wobei grundsätzlich die von der Stadt an die DB AG zu erstattenden Ablösekosten nicht förderfähig sind.
    Ergänzend ist hier darauf hinzuweisen, dass sich im Falle eines einseitigen Ausstiegs der Stadt Erlangen aus diesem Projekt Ansprüche der DB AG gegenüber der Stadt Erlangen ergeben, die sich aus der abgeschlossenen Planungsvereinbarung begründen.

  • Straßenbrücke Paul-Gossen-Straße (Mehrkosten ca. 260.000 €):
    Die Kreuzungsvereinbarung für die Erneuerung der Straßenbrücke Paul-Gossen-Straße wurde im Rahmen des Abstimmungsprozesses geprüft und überarbeitet. Hierbei wurden auch die jeweiligen Kostenansätze und die Berechnung der Ablösekosten bzw. des Vorteilsausgleiches überarbeitet. Durch diese Detaillierung und die allgemeine Baupreissteigerung sind in der Summe Mehrkosten in Höhe von ca. 260.000,- € entstanden.
    Die Mehrkosten unterliegen der erwarteten Förderung durch den Freistaat Bayern, die für die Gesamtmaßnahme mit ca. 52 % der zuwendungsfähigen Kosten angenommen wird, wobei grundsätzlich die von der Stadt an die DB AG zu erstattenden Ablösekosten nicht förderfähig sind.

Die bisherigen bekannten Änderungen (Verschiebung der Maßnahme) wurden bereits im HH-BWA v.19.01.2010 einstimmig angenommen. Die nunmehr zusätzlichen Erkenntnisse (Mehrkosten) sind von der Kämmerei in das HH-HFPA-Skript eingearbeitet.

Die Abstimmung erfolgt im Rahmen der Haushaltsberatungen anhand des Abstimmungsskriptes.