Betreff
Konnexitätsprinzip zwischen den Ämtern Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 320/2009 zum Haushalt 2010
Vorlage
II/021/2010
Aktenzeichen
Referat II
Art
Beschlussvorlage

Der Fachausschuss nimmt den Sachbericht zur Kenntnis.

Der Fraktionsantrag ist damit bearbeitet.


1.    Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Grüne Liste beantragt für die Haushaltssatzung 2010 eine Art Konnexitätsprinzip zwischen den Ämtern einzuführen. Konkret wird damit gemeint, dass Investitions-maßnahmen und damit verbundene Folgekosten aus demselben Amtsbudget getragen werden sollen.
Hintergrund der Überlegung ist, dass die aus Investitionen sich ergebenden Folgekosten vielfach unterschätzt werden. Mittels dieses Konnexitätsprinzips sollen die ange-sprochenen Folgekosten in der Planungsphase detaillierter und tiefer analysiert und benannt werden.

 

2.    Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Überlegungen und die dahinterstehenden Gedanken des Antrags der Grünen Liste werden vom Finanzreferat durchaus positiv gesehen. Die haushaltstechnische Umsetzung gestaltet sich jedoch äußerst schwierig aus folgenden Gründen:
Grundvoraussetzung für eine verursachensgerechte Zuweisung von Investitionsfolge-kosten wäre eine einheitliche Produktverantwortung. Ohne diese Zielsetzung würde eine verursachensgerechte Zuweisung von Investitionsfolgekosten ein sehr umfangreiches Verrechnungssystem erfordern. Am Beispiel einer Hochbaumaßnahme soll dies erläutert werden: Würde ein Fachbereich wie das Jugendamt z. B. den Bau eines Kindergartens initiieren, wären gem. des GL-Antrages sämtliche Folgekosten aus dem Budget Amt 51 zu tragen, z. B. die Personalkosten der Einrichtung, die Gebäudebewirtschaftungskosten, Kosten der Instandhaltung und auch der Einrichtungsgegenstände.
In unserer derzeitigen Organisationsstruktur mit den jeweils eingerichteten Budgets werden die Personalkosten zum fachlichen Betrieb einer Einrichtung und Folgekosten wie Ersatzbeschaffungen für die beweglichen Einrichtungsgegenstände in der Regel dem Budget des jeweiligen Fachamtes – in diesem Fall dem Jugendamt – zugeordnet, die Gebäudebewirtschaftungskosten werden jedoch vom GME-Budget getragen. Sachlich ist die Aufgabe Gebäudebewirtschaftung dort auch sicherlich richtig angesiedelt. Wollte man also das Budget des Jugendamtes mit den Kosten des Betriebes eines Kindergartens belasten, wäre der Aufbau eines Mieter-Vermieter-Modells erforderlich. Würde bei diesem Modell eine echte Kostenmiete verrechnet, so müssten entsprechende Beträge in die Budgets eingestellt werden. Dies wäre sicherlich gut den Sanierungsstau bei den städtischen Gebäuden abzubauen, schlecht wäre dies jedoch für den gesamten städtischen Haushalt, der durch die Verteilung der realen Bauunterhaltsmittel auf die Budgets ein weitaus größeres Defizit als bisher ausweisen würde.

Aber auch die Zuständigkeit für die Beschaffung von beweglichen Einrichtungsgegen-ständen ist nicht stringent dem jeweiligen Fachamt zugeordnet. Beispielsweise ist für die EDV-Ausstattung von Schulen nicht das Schulverwaltungsamt, sondern eGoV zuständig. Bei Umsetzung des oben genannten Vorschlags müsste zwischen dem Amt 40 und eGoV (und letztendlich KommunalBIT) eine Auftraggeber-/Auftragnehmerbeziehung entwickelt werden. Das Nachziehen der Budgetansätze durch die Kämmerei wäre dabei eine sicherlich sehr einfach zu lösende Aufgabenstellung.

Noch komplexer wird die Situation, betrachtet man z. B. den Grünbereich. Planungen z. B. für Grünflächen werden vom Planungsamt ausgeführt. Der Grünflächenunterhalt liegt jedoch bei EB77. Der Aufbau eines Auftraggeber-/Auftragnehmermodells wäre in diesem Zusammenhang eine Herausforderung. Die budgetmäßige Umsetzung des Modells wäre sicherlich dabei noch die geringste Problematik.

Fazit/Bewertung: Mit diesen Erläuterungen soll aufgezeigt werden, dass die durchaus gut gemeinte Idee eines Konnexitätsprinzips mit einem erheblichen Aufwand für den Aufbau eines Verrechnungssystems verbunden wäre. Mit den jetzigen Budgets, EDV-Unter-stützungen, Verrechnungssystemen etc. kann jedenfalls ein gerechtes Konnexitätsprinzip kurz- und mittelfristig im Haushalt nicht abgebildet werden.

 

 

Desweiteren ist der Gedanke einer Beurteilung und Zustimmung der Kämmerei zu den jeweiligen Angaben der Folgekosten in den Ausschussvorlagen kritisch zu beleuchten. Die Stadtkämmerei ist nämlich vielmals fachlich nicht in der Lage die angegebenen Folgekosten auch bewerten und überprüfen zu können. Dies wäre aber zwingend erforderlich, um seriös eine Zustimmung zur Folgekostenermittlung geben zu können. Dies soll an zwei Beispielen deutlich gemacht werden:

a) Brückenbaumaßnahme:

Werden durch das Tiefbauamt Aussagen zu den Folgekosten einer Brückenbaumaß-nahme getroffen, hat die Kämmerei keinerlei fachliche Kompetenz die fundierten Feststellungen von Bauingenieuren zu überprüfen.

b) Kindergarten:

Gibt das Jugendamt die Personalfolgekosten einer Kindertageseinrichtung in einer bestimmten Höhe an, hat die Kämmerei keine Ressourcen sie auf Richtigkeit zu überprüfen. Weder Anstellungsschlüssel noch Vergütungsstruktur des Personals von Kindertagesstätten sind der Kämmerei bekannt.
Eine Zustimmung zu Folgekosten würde also voraussetzen, dass die Kämmerei gegenüber den Fachbereichen umfangreiche fachliche Kontrollfunktionen ausüben müsste. Dies sieht aber weder die städtische Organisationsstruktur vor, noch wäre eine solche Aufgabenzuweisung im Interesse der Kämmerei. 

 

3.    Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Sollen die Folgekosten oder die grundsätzliche Sinnhaftigkeit von Investitionen künftig hinterfragt werden, könnte aus Sicht des Finanzreferats hierzu die Einrichtung eines Bauinvestitionscontrollings eine sinnhafte Option darstellen. Dieses Controlling wäre jedoch mit fachübergreifenden Kompetenzen auszustatten. Es wäre zu überlegen, ob es  bei einem bestimmten Referat anzusiedeln wäre, oder eine organisatorisch unabhängige Stellung erhalten soll. Von den nordbayerischen kreisfreien Städten haben jüngst Bamberg, Coburg und Nürnberg ein „BIC“ eingeführt oder planen es einzuführen – genau mit der Zielsetzung Planungsprozesse frühzeitig auf Standard und Wirtschaftlichkeit zu begleiten. In Bamberg wird das BIC beim OBM zugeordnet, in Coburg und Nürnberg bei der Kämmerei. Die Aufgaben und Zielsetzungen eines BIC können der beigefügten Tagungseinladung der KGST entnommen werden.

 

4.    Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 


Anlagen: 1. Fraktionsantrag Nr. 320/2009 der Grünen Liste
2. Tagungseinladung KGST