1. Bei den in den nächsten Jahren anstehenden Planungen für weitere Baugebiete werden die Rahmenbedingungen für optimierte Solarhäuser auch weiterhin als ein Belang berücksichtigt.
2. Im
Baugebiet 410 -Häuslinger Wegäcker Ost- sind Passivhäuser grundsätzlich
zulässig und erwünscht, außer in dem mit Nahwärme aus einem Blockheizkraftwerk
versorgten Teilbereich.
Im Rahmen der Vermarktung städtischer
Bauplätze im Baugebiet 410 werden daher besonders gut geeignete Grundstücke für
Bauherren reserviert, die ein Passivhaus errichten wollen. Die reservierten Grundstücke
sind aus Anlage 1 ersichtlich.
Bei den für eine Passivhausbebauung reservierten Grundstücken soll denjenigen
Interessenten Vorrang eingeräumt werden, die sich vertraglich zur Errichtung
eines Passivhauses verpflichten. Sollten sich mehrere Passivhausbauherren um
das gleiche Grundstück bewerben, wird die Entscheidung auf der Grundlage der
sonstigen Kriterien der Vergaberichtlinien getroffen. Die am 10.12.2009 vom
Stadtrat beschlossenen Vergaberichtlinien werden gemäß Anlage 2 hierfür
modifiziert.
3. Der Antrag aus der Bürgerversammlung vom 19.11.2009 (siehe Anlagen 3 und 4) ist hiermit bearbeitet.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Im Hinblick auf weiterhin zunehmende Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden sollen bei der Planung neuer Baugebiete im Rahmen der sonstigen städtebaulichen Zielsetzungen auch optimale Bedingungen für die Nutzung von Sonnenenergie geschaffen werden. Geeignete Flächen sollen für Solarhäuser reserviert und vorrangig an interessierte Bauherren vergeben werden.
Da diese Maßnahmen erst im Laufe der nächsten Jahre zum Tragen kommen können, soll den Grundgedanken des Antrags bereits bei den im Frühjahr 2010 anlaufenden Vermarktungsaktivitäten für das Baugebiet 410 -Häuslinger Wegäcker Ost- Rechnung getragen werden. Zu diesem Zweck sollen Grundstücke, die für die Errichtung von Passivhäusern geeignet sind, vorrangig an entsprechende Interessenten vergeben werden. Die hierbei feststellbare Nachfrage kann Aufschluss über den weiteren Bedarf an derartigen Grundstücksangeboten geben.
2.
Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
§ Bei der Planung neuer Baugebiete sollen die Anforderungen für optimierte Solarhäuser berücksichtigt werden.
§ Für Bauherren, die hohe energetische Zielsetzungen umsetzen wollen, sollen geeignete Gebiete oder Parzellen bereitgehalten werden.
§ Bei der Vermarktung der Grundstücke im Baugebiet 410 -Häuslinger Wegäcker Ost- sollen geeignete Bauplätze (hier im Wesentlichen: kein Erdgasanschluss, geringstmögliche Verschattung; siehe Kennzeichnung in Anlage 1) vorrangig an Interessenten vergeben werden, die sich verpflichten, ein Passivhaus zu bauen.
3.
Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
§ Aufstellung von Bebauungsplänen unter Berücksichtigung der Anforderungen für Solarhäuser
§ Reservierung eines geeigneten Baugebietes oder einzelner Parzellen für solarenergetische Projekte
§ Bevorzugung der Bauherren von Passivhäusern durch Modifizierung der Vergaberichtlinien für städtische Bauplätze
4.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel sind auf IPNr.: bzw. im Budget vorhanden!
Anlagen: Anlage 1: Lageplan Baugebiet 410 -Häuslinger Wegäcker Ost- mit Kennzeichnung der für Passivhausbebauung reservierten Grundstücke
Anlage 2: Modifizierte Richtlinien für den Verkauf städtischer Bauplätze an private Enderwerber
Anlage 3: Antrag von Hr. Prof. Martin Hundhausen in der Bürgerversammlung vom 19.11.2009
Anlage 4: Erläuterung zum Antrag von Hr. Prof. Martin Hundhausen: Pilotprojekt Solarhäuser