Amt 34 hat in dem Gespräch mit der KGSt darauf hingewiesen, dass die letzte Erhöhung vor 17 Jahren stattgefunden hat. Trotz der in den letzten Jahren knapp 100 % Kostendeckung sollte eine Erhöhung der Grabgebühren ins Auge gefasst werden.
1. Veränderte
Bestattungskultur
In den nächsten Jahren werden die Einnahmen aufgrund der
Zunahme alternativer Bestattungsarten stark zurückgehen. 2009 haben die
Urnenbeisetzungen erstmals 60 % betragen. Dieser Trend hat sich bereits in den
letzten Jahren abgezeichnet und wird sich noch verstärken. Die Zunahme von sehr
preiswerten Bestattungen, nämlich Urnenbei-setzungen im anonymen Urnenfeld,
hält unvermindert an.
Die Zahl der sogenannten Sozialbestattungen steigt ebenfalls und die Ausgaben
der Kommunen haben sich deshalb von 2005 – 2008 teilweise verdoppelt.
2.
Betriebskostenabrechnung
Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 wird erstmals die Baukosten für den Neubau der Aussegnungshalle Westfriedhof und des Kolumbariums ausweisen. Es wird deshalb für die nächsten Jahre ein wesentlich höherer Ausgabebetrag in die Betriebskostenabrechnung mit einfließen als bisher und die 100 % Deckung nicht mehr zu erwirtschaften sein.
3. Abnahme der
Aussegnungsfeiern
Immer öfter werden nicht die Aussegnungshallen der
städtischen Friedhöfe für die Ausgestaltung der Bestattungsfeiern genutzt. Ein
privat betriebenes Bestattungshaus hält 2 – 3 Aussegnungsfeiern pro Woche in
seiner eigenen Halle ab.
Auch Altenheime, Kirchen usw. werden öfters als früher für diese Feiern
genutzt. Möglich wurde dies durch eine Änderung des bayerischen
Bestattungsgesetzes.
Sollte nun ein weiteres privat betriebenes Bestattungshaus gebaut werden, gehen die Zahlen noch weiter zurück. Viele Hinterbliebene wünschen überhaupt keine Aussegnungsfeier mehr. Demgegenüber muss der Friedhofsträger Stadt Erlangen aber dafür sorgen, dass die bestehenden 9 Aussegnungshallen durch Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten alle in einem guten baulichen Zustand bleiben.
4. Gebührenanpassung
nach 17 Jahren
Eine geplante moderate Erhöhung von ca. 5 % würde sich
folgendermaßen auswirken:
bei der teuersten Familiengrabstätte jährlich 4,10 €,
bei Urnenkammern, Urnennischen und Baumbestattungen jährlich 3,85 € und
bei Urnengrabstätten jährlich 1,25 €.
Zusammenfassung:
Aufgrund dieser weiteren Erläuterungen sollte der geplanten Erhöhung ab 2012 bzw. 2013 zugestimmt werden.
Alternative:
Über den jetzigen Vorschlag sollte erst nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 erneut entschieden werden.