Betreff
Arbeitsprogramm 2010 des Standesamtes - Stellungnahme Amt 34 KGSt-Vorschlag Nr. 81/34-3 Gebührenerhöhung für Grabrechtsinhaber
Vorlage
34/002/2010
Aktenzeichen
III/34/GSA-2774
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Amt 34 hat in dem Gespräch mit der KGSt darauf hingewiesen, dass die letzte Erhöhung vor 17 Jahren stattgefunden hat. Trotz der in den letzten Jahren knapp 100 % Kostendeckung sollte eine Erhöhung der Grabgebühren ins Auge gefasst werden.

 

1. Veränderte Bestattungskultur

In den nächsten Jahren werden die Einnahmen aufgrund der Zunahme alternativer Bestattungsarten stark zurückgehen. 2009 haben die Urnenbeisetzungen erstmals 60 % betragen. Dieser Trend hat sich bereits in den letzten Jahren abgezeichnet und wird sich noch verstärken. Die Zunahme von sehr preiswerten Bestattungen, nämlich Urnenbei-setzungen im anonymen Urnenfeld, hält unvermindert an.
Die Zahl der sogenannten Sozialbestattungen steigt ebenfalls und die Ausgaben der Kommunen haben sich deshalb von 2005 – 2008 teilweise verdoppelt.

 

2. Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 wird erstmals die Baukosten für den Neubau der Aussegnungshalle Westfriedhof und des Kolumbariums ausweisen. Es wird deshalb für die nächsten Jahre ein wesentlich höherer Ausgabebetrag in die Betriebskostenabrechnung mit einfließen als bisher und die 100 % Deckung nicht mehr zu erwirtschaften sein.

 

3. Abnahme der Aussegnungsfeiern

Immer öfter werden nicht die Aussegnungshallen der städtischen Friedhöfe für die Ausgestaltung der Bestattungsfeiern genutzt. Ein privat betriebenes Bestattungshaus hält 2 – 3 Aussegnungsfeiern pro Woche in seiner eigenen Halle ab.
Auch Altenheime, Kirchen usw. werden öfters als früher für diese Feiern genutzt. Möglich wurde dies durch eine Änderung des bayerischen Bestattungsgesetzes.

Sollte nun ein weiteres privat betriebenes Bestattungshaus gebaut werden, gehen die Zahlen noch weiter zurück. Viele Hinterbliebene wünschen überhaupt keine Aussegnungsfeier mehr. Demgegenüber muss der Friedhofsträger Stadt Erlangen aber dafür sorgen, dass die bestehenden 9 Aussegnungshallen durch Modernisierungs- und Renovierungsarbeiten alle in einem guten baulichen Zustand bleiben.

 

4. Gebührenanpassung nach 17 Jahren

Eine geplante moderate Erhöhung von ca. 5 % würde sich folgendermaßen auswirken:

 

 

bei der teuersten Familiengrabstätte jährlich 4,10 €,

bei Urnenkammern, Urnennischen und Baumbestattungen jährlich 3,85 € und

bei Urnengrabstätten jährlich 1,25 €.

 

Zusammenfassung:

Aufgrund dieser weiteren Erläuterungen sollte der geplanten Erhöhung ab 2012 bzw. 2013 zugestimmt werden.

 

Alternative:

Über den jetzigen Vorschlag sollte erst nach Vorliegen der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 erneut entschieden werden.