1. Die Budgetierungsregeln werden im Abschnitt 3.1 „Einbeziehung der Personalkosten in die Budgetierung“ wie folgt geändert:
In Nr. 3.1.2 „Umfang“ werden im Absatz 2 „Nicht in die Budgetierung einbezogen werden die Personalkosten für …..“ die Worte „freigestellte Personalratsmitglieder“ gestrichen.
2. Die für das Jahr 2009 beschlossenen Budgetregeln gelten mit der Änderung in Ziffer 1 auch im Jahr 2010 weiter.
1.
Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Zu 1.) Damit werden die Personalkosten für Personalräte ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt ins Budget des Personalrates einbezogen. Das Budget des Personalrates hatte bisher einen geringeren Umfang gegenüber den Budgets anderer Ämter, weil die Personalkosten nicht enthalten waren. Zukünftig wird der Personalrat, insb. bei pauschalen Einsparvorgaben nicht mehr strukturell benachteiligt.
Zu 2.) Fortgeltung der Budgetregeln auch im laufenden Haushaltsjahr. Die ggf. notwendigen Anpassungen aufgrund von Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen bleiben vorbehalten.