Betreff
Erforderliche Brandschutzmaßnahmen zur weiteren Nutzung des gesamten Gebäudes "Erba-Villa", Fraktionsantrag 004/2010 der SPD
Vorlage
413/003/2010
Aktenzeichen
IV/413/BSH-1416
Art
Beschlussvorlage

1. Dem Vorschlag der Verwaltung, die Nutzbarkeit des gesamten Gebäudes „Erba-Villa“ in 4 Stufen langfristig wiederherzustellen, wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im Jahr 2010 die Stufe 1, Nutzbarmachung des Erdgeschosses zu realisieren. Der Sperrvermerk aus der HFPA-Sitzung vom 17.02.2010 für die bereitgestellten Mittel in Höhe von 120.000,- € wird damit aufgehoben.

2. Der Fraktionsantrag 004/2010 der SPD ist damit bearbeitet. 


Um eine weitere Nutzung der „Erba-Villa“ rechtlich zu ermöglichen, ist die Umsetzung von  Brandschutzmaßnahmen und statischen Ertüchtigungen erforderlich. Die Kosten einer Generalsanierung werden vom Gebäudemanagement mit 1,6 Mio. € veranschlagt.

Da das Jugendamt einen Auszug seiner Einrichtungen aus dem Gebäude noch in diesem Jahr anstrebt, sah der bisherige Vorschlag der Verwaltung vor, die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und statischen Ertüchtigungen nur für den Bürgertreff im Erdgeschoss zu realisieren. Eine Nutzung der oberen Geschosse wäre bis zur Generalsanierung des gesamten Gebäudes nicht mehr möglich gewesen.

 

In Abstimmung mit dem Gebäudemanagement wird nun stattdessen folgende Alternative vorgeschlagen:
Angesichts der finanziellen Situation der Stadt Erlangen wird nicht die Generalsanierung  vorgeschlagen, sondern eine Reduzierung auf das absolut Notwendige, um das Haus weiterhin nutzen zu können.

 

In vier Stufen sollen ausschließlich die dafür erforderlichen Brandschutzmaßnahmen und statischen Ertüchtigungen geschossweise umgesetzt werden. Schlussendlich können so alle drei Geschosse des Gebäudes wieder genutzt werden.

Während die Nutzbarmachung des Erdgeschosses in 2010 erforderlich ist, um den Fortbestand des Bürgertreffs sicherzustellen, müssen die weiteren Maßnahmen zur Nutzung der oberen Geschosse nicht zwingend im direkten Anschluss umgesetzt werden.

 

Der Förderverein und weitere Gruppen und Vereine in der „Villa“ haben bereits durch ihren bisherigen Einsatz für den Erhalt der „Villa“ ihre hohe Bereitschaft verdeutlicht, durch ehrenamtliches Engagement zu einer spürbaren Kostenreduzierung beizutragen. Sie sind dazu bereit, durch tatkräftige Mithilfe bei den Baumaßnahmen die Kosten zu reduzieren.

Darüber hinaus will der Förderverein sich aktiv dafür einsetzen, Spenden und Sponsorenleistungen zu akquirieren. Das Kultur- und Freizeitamt und das Gebäudemanagement werden sie bei der Mitwirkung an den Baumaßnahmen und beim Fundraising bestmöglich unterstützen und bei den anstehenden Maßnahmen eng einbeziehen.

 

Stufe 1 / Nutzbarmachung des Erdgeschosses im Jahr 2010
Kosten ca. 170.000,- €
Stufe 1 entspricht dem bisherigen Vorschlag, das Erdgeschoss so herzurichten, dass der Betrieb des Bürgertreffs fortgeführt werden kann.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Kosten durch die angekündigte, tatkräftige ehrenamtliche Mithilfe des Fördervereins und weiterer Gruppen und Vereine in der „Villa“ bei den anstehenden Arbeiten der Stufe 1 in jedem Fall reduzieren. Denkbar ist die Mitwirkung Ehrenamtlicher bei den Abbrucharbeiten, den Putz- und Malerarbeiten und z.B. bei den Bodenbelagsarbeiten.

Eine Reduzierung der Kosten durch Absenkung des Standards für Brandschutz und Statik, wie vom Förderverein angeregt, wurde vom Gebäudemanagement geprüft und als nicht umsetzbar eingestuft.

Stufe 2 / Dachsanierung in den Jahren 2011 / 2012
Kosten 2011 ca. 140.000,- € für Dachdeckung und Statik,
Kosten 2012 ca.  25.000,- € für Dämmung.

Die Sanierung des Daches ist in den nächsten Jahren erforderlich, um die Nutzung des Hauses zu gewährleisten und die Gebäudesubstanz zu erhalten.

 

 

Stufe 3 / Nutzbarmachung 1. Obergeschoss im Jahr 201X
Kosten ca. 140.000,- €

Die Realisierung der Stufe 3 kann warten, bis ein dringender Nutzungsbedarf gesehen wird.

 

Stufe 4 / Nutzbarmachung Dachgeschoss im Jahr 201X
Kosten ca. 50.000,- €

Die Realisierung der Stufe 4 kann warten, bis ein dringender Nutzungsbedarf gesehen wird.

 

Gesamtkosten

Die Gesamtkosten für die Nutzbarmachung aller drei Geschosse belaufen sich auf
525.000,- €.

 

1.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Kosten:

 

 

Stufe 1

120.000,- €

 

Stufe 2

165.000,- €

 

Stufe 3

140.000,- €

 

Stufe 4

50.000,- €