Betreff
Zweitwohnungssteuer, Berechnung der geschätzten jährlichen Mehreinnahmen
Vorlage
20/002/2010
Aktenzeichen
II/202/BKA
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Die Einnahmen werden auf jährlich 210.000 € geschätzt.

 

Der Berechnung liegen folgende Informationen zu Grunde:
- Anzahl der Nebenwohnungen aus dem Melderegister 14.265 (Stand November   2009)
- Durchschnittliche Kaltmiete im unteren und mittleren Preissegment in Erlangen lt. Amt 30-S
  monatlich 206,00 €
- Erfahrungen aus Fürth im Zusammenhang mit der Einführung der Zweitwohnungssteuer
  (Fürth hatte vor der Einführung ca. 7.200 gemeldete Nebenwohnsitze, 2009 waren es ca.
  550 Steuerpflichtige, die Einnahmen aus der Zweitwohnungssteuer betrugen ca. 155.000 €)

 

Bei einer geschätzten durchschnittlichen Kaltmiete in Höhe von monatlich 206,00 €, das sind ca. 2.500 € im Jahr, und einem angenommenen Steuersatz von 10 % (in der Regel beträgt er 10 %) errechneten sich die geschätzten Einnahmen:

 

Registrierte Nebenwohnungen                                             14.265

./. Bereinigungen („Karteileichen“)                ca. 40 %           7.506             (Fürth ca. 80 %)

                                                                                                8.559

./. Geringverdiener, andere Befreiungen      ca. 90 %           7.703             (Fürth ca. 60 %)

= Steuerpflichtige (die auch zahlen müssen )                           856

 

856 x 250,00 € = 214.000 €, gerundet 210.000 €

 

In Erlangen wird aufgrund anderer technischer Gegebenheiten damit gerechnet, dass der Anteil der „Karteileichen“ einen wesentlich geringeren Anteil als in Fürth einnimmt.
Maßgebend in Erlangen dürfte der im Vergleich zu Fürth sehr hohe Anteil an Studenten sein (lt. Amt 33 ca. 26.000). 

Auch der Anteil der Personen, die von der Zweitwohnungssteuer ausgenommen werden können, ist in Erlangen laut Auskunft von Amt 33 nicht unerheblich (z. B.  verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende Personen, deren eheliche Wohnung sich nicht im Stadtgebiet befindet, die aber aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit eine Nebenwohnung inne haben oder Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen, die eine Wohnung bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil(en) inne haben, soweit sie von den Eltern finanziell
abhängig sind).

 

In Bayern werden alle Geringverdiener ab 01.01.2009 auf Antrag von der Zweitwohnungs-steuer befreit. Die Einkommensgrenzen liegen bei 25.000 Euro für Alleinstehende und 33.000 Euro für Verheiratete und Lebenspartner (sog. "Geringverdienerregelung").