Die Einnahmen werden auf jährlich 210.000 € geschätzt.
Der Berechnung liegen folgende Informationen zu Grunde:
- Anzahl der Nebenwohnungen aus dem Melderegister 14.265 (Stand November 2009)
- Durchschnittliche Kaltmiete im unteren und mittleren Preissegment in Erlangen
lt. Amt 30-S
monatlich 206,00 €
- Erfahrungen aus Fürth im Zusammenhang mit der Einführung der
Zweitwohnungssteuer
(Fürth hatte vor der Einführung ca.
7.200 gemeldete Nebenwohnsitze, 2009 waren es ca.
550 Steuerpflichtige, die Einnahmen aus
der Zweitwohnungssteuer betrugen ca. 155.000 €)
Bei einer geschätzten durchschnittlichen Kaltmiete in
Höhe von monatlich 206,00 €, das sind ca. 2.500 € im Jahr, und einem
angenommenen Steuersatz von 10 % (in der Regel beträgt er 10 %) errechneten
sich die geschätzten Einnahmen:
Registrierte Nebenwohnungen 14.265
./. Bereinigungen („Karteileichen“) ca. 40 % 7.506 (Fürth ca. 80 %)
8.559
./. Geringverdiener, andere Befreiungen ca. 90 % 7.703 (Fürth
ca. 60 %)
= Steuerpflichtige (die auch zahlen müssen ) 856
856 x 250,00 € = 214.000 €, gerundet 210.000 €
In Erlangen wird aufgrund anderer technischer
Gegebenheiten damit gerechnet, dass der Anteil der „Karteileichen“ einen
wesentlich geringeren Anteil als in Fürth einnimmt.
Maßgebend in Erlangen dürfte der im Vergleich zu Fürth sehr hohe Anteil an
Studenten sein (lt. Amt 33 ca. 26.000).
Auch der Anteil der Personen, die von der
Zweitwohnungssteuer ausgenommen werden können, ist in Erlangen laut Auskunft
von Amt 33 nicht unerheblich (z. B. verheiratete, nicht dauernd getrennt lebende
Personen, deren eheliche Wohnung sich nicht im Stadtgebiet befindet, die aber
aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit eine Nebenwohnung inne haben oder
Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen, die eine Wohnung
bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil(en) inne haben, soweit sie von
den Eltern finanziell
abhängig sind).
In Bayern werden alle Geringverdiener ab
01.01.2009 auf Antrag von der Zweitwohnungs-steuer befreit. Die
Einkommensgrenzen liegen bei 25.000 Euro für Alleinstehende und 33.000 Euro für
Verheiratete und Lebenspartner (sog. "Geringverdienerregelung").